Mehrjährige Elternzeit zur erneute Schwangerschaft möglich?
Frau A. wird zum ersten Mal Mutter. Sie hat bei ihrem Arbeitgeber bereits die Elternzeit von drei Jahren eingereicht. Die würde sie gerne voll nehmen und kann das auch durch das Einkommen ihres Mannes finanzieren. Der Arbeitgeber ist so weit auch einverstanden und wird Frau A. nach der Elternzeit wieder übernehmen. Das muss der Arbeitgeber per Gesetz ja auch.
Wie ist das aber, wenn Frau A. wieder schwanger wird, wenn ihr erstes Kind erst knappe 2 Jahre alt ist? Zum eigentlichen Arbeitseintritt nach der Elternzeit wäre Frau A. ja bereits wieder im Mutterschutz. Muss der Arbeitgeber hier weitere Jahre Elternzeit genehmigen? Denn kündigen kann er ja einer schwangeren Angestellten nicht. Auch während der Elternzeit ist man unkündbar.
Und um den Bogen weiter zu spannen, was wäre, wenn Frau A. quasi immer wieder während der Elternzeit wieder schwanger wird und der Mutterschutzbeginn quasi noch in die Elternzeit fällt? Wie viele Jahre müsste ein Arbeitgeber seiner Mitarbeiterin quasi den Arbeitsplatz frei halten? Oder gibt es für den Arbeitgeber irgendwann eine Möglichkeit die Arbeitnehmerin zu kündigen? Wenn ja, wann und mit welcher Begründung?
Den Arbeitsplatz den Frau A bisher hatte muss der Arbeitgeber ja nicht frei halten. Wenn nun dafür eine andere Person eingestellt wird, ist das durchaus legitim. Sobald Frau A aus der Erziehungszeit wieder kommt, kann sie auch anderweitig in der Firma beschäftigt werden. Das kann dem Arbeitgeber niemand vorschreiben, wo er seine Mitarbeiter dann beschäftigt, solange eben gesetzliche Vorgaben dabei eingehalten werden.
Frau A kann quasi, wenn sie denn jetzt um die 20 Jahre wäre, rund 25 Jahre zwischen Mutterschutz und Elternzeit leben, wenn sie so viele Kinder bekommen will. Der Arbeitgeber kann sie zwar nicht kündigen, aber muss ihren Arbeitsplatz auch nicht frei halten.
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