Bei welchen Fundsachen besteht Anspruch auf Finderlohn?
Wenn man etwas findet, dann muss man es ja auch im Fundbüro abgeben, weil es sonst einer Straftat gleich kommt. Denn eine Unterschlagung einer Fundsache ist eine Straftat. Aber ab wann steht einem eigentlich Finderlohn zu? Steht es einem schon zu, wenn man was im Wert von 10 Euro findet? Ab 5 Euro Wert muss man ja eine Fundsache abgeben. Wer bestimmt dann den Anspruch auf Finderlohn? Macht das das Fundbüro? Wie ist das geregelt?
Das ist gesetzlich geregelt, genauer gesagt im BGB, § 971 I. Dort ist geregelt, dass bei einem Wert bis zu 500 Euro der Fundsache der Finderlohn 5% beträgt. Ist die Fundsache mehr wert als diese 500 Euro, so hat der Finder einen Anspruch auf 5% der 500 Euro plus 3% des Restes. Bei gefundenen Tieren kann der Finder 3% des Wertes verlangen und sofern die Sache nur für den Eigentümer selbst einen Wert hat, ist der Finderlohn nach Ermessen zu bestimmen. Das wird letzten Endes beim Einklagen eines Finderlohns wohl das Gericht sein.
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