Ausschlussbedingungen bei Auslandsreiseversicherungen

vom 30.01.2013, 00:10 Uhr

Auf der Suche nach Informationen über die verschiedenen Auslandsreiseversicherungen stieß ich bei einer Versicherung gerade auf Ausschlussbedingungen, die ich doch sehr heftig finde. Im Fall von Unfällen in Folge von Kriegen, Invasionen, Handlungen verfeindeter Staaten, feindseligen Handlungen (unabhängig vom Bestehen einer Kriegserklärung), Bürgerkriegen, Revolutionen, Aufständen oder Putschen besteht keinerlei Versicherungsschutz. Ebenso bei Unfällen durch Radioaktivität und in Folge von mentalen oder psychischen Störungen und Herzinfarkten, Hirnblutungen und Schlaganfällen. Außerdem gibt es noch andere Ausschlüsse, jedoch geht mir hauptsächlich um die hier aufgeführten.

Ich frage mich nun, ob es ähnliche Ausschlussbedingungen öfter gibt? Und vor allem, ob eine solche Versicherung Sinn macht, da man einiges der genannten Ausschlusskriterien wohl kaum voraussagen kann. Bei Unfällen im Ausland käme dann auch die deutsche Krankenversicherung nicht auf oder? Würde man dann komplett auf den Kosten sitzen bleiben?

Benutzeravatar

» Trisa » Beiträge: 3323 » Talkpoints: 38,55 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Im Fall von Unfällen in Folge von Kriegen, Invasionen, Handlungen verfeindeter Staaten, feindseligen Handlungen (unabhängig vom Bestehen einer Kriegserklärung), Bürgerkriegen, Revolutionen, Aufständen oder Putschen besteht keinerlei Versicherungsschutz.


Deshalb gibt es die Reisewarnungen des auswärtigen Amtes, man sollte keinen Kriegstourismus betreiben (was ich Dir nicht unterstellen möchte!).

Was dich, glaube ich, am meisten stört ist die Sache mit dem "Unfall". Hier ist kein normaler Autounfall, ein Sturz von der Leiter oder etwas in der Art gemeint, sondern ein Unfall der passiert, weil sich Menschen mit bekannten Risiken trotzdem einer Gefahr aussetzen. Beispiel: Ein Schlaganfallpatient, der in Deutschland wegen seines bekannten Risikos nicht mehr Auto fährt, schwingt sich im Urlaub hinter das Steuer eines Mietwagens und hat einen Unfall. Die Auslandskrankenversicherung ist also als zeitlich beschränkte Zusatzversicherung für "normale" Urlauber durchaus sinnvoll, ich selbst würde nicht ohne sie reisen.

» Chris204 » Beiträge: 1 » Talkpoints: 0,48 »


Es gibt ja durchaus Länder für die keine Reisewarnung besteht und die trotzdem eher unsicher sind, bzw. wo die politische Lage anders ist als in Deutschland. Und das sind ja nun doch eine ganze Menge Staaten. Putsche gab es auch schon Thailand, in Spanien die ETA, in Frankreich gab es Aufstände, Piraten sind in vielen Gegenden unterwegs, usw. Und das irgendwelche Irren etwas in Luft jagen oder sich selbst, kann ja durchaus überall vorkommen. Ebenso wie atomare Unfälle, wie das Desaster in Japan zeigte. Dass in diesen Fällen die Versicherung vermutlich nicht zahlen würde, finde ich dann doch sehr krass.

Ich könnte verstehen, dass Versicherungen nicht zahlen, wenn ich meinen Urlaub als Kriegspraktikantin verbringen möchte, Fukoshima besichtige oder aktiv an Demonstrationen teilnehme. Ich habe auch kein Problem damit, dass eine Versicherung nicht zahlt, wenn der Alzheimer-Patient oder der Schizophrene meint Pirat spielen müssen, vor Somalia herumsegelt und dies schief geht.

Ebenfalls kann ich nachvollziehen, dass einige Reiseversicherungen nur "normale" Unfälle von Pauschaltouristen absichern möchte. Doch die genannten Bedingungen fand ich bei einem Unternehmen, welche zusätzliche Leistungen anbietet für einen speziellen Bereich und zudem auch eine ganzjährige Reiseversicherung. Also eher etwas, dass auch für Menschen ausgelegt ist, die sich abseits von All-Inklusive-Anlagen in typischen Touristenzentren bewegen.

Benutzeravatar

» Trisa » Beiträge: 3323 » Talkpoints: 38,55 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^