Behinderung durch mangelnde Schwangerschaftsvorsorge
Frau A. ist körperlich behindert und 20 Jahre alt. Die körperliche Behinderung wäre wahrscheinlich schon während der Schwangerschaft erkennbar gewesen. Zufällig bekam Frau A. nun den Mutterpass ihrer Mutter in die Finger. Dort ist festgehalten, dass die Mutter von Frau A. nur zur Feststellung der Schwangerschaft bei einem Arzt war und danach nie eine der empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen gemacht hat.
Frau A. hat starke psychische und körperliche Beschwerden, aufgrund ihrer Behinderung. Die Behinderung hätte eventuell vermieden werden können, wenn die Mutter zu den Vorsorgeuntersuchungen gegangen wäre. Kann Frau A. nun Schadensersatzansprüche gegenüber dem Mutter geltend machen? Was kann Frau A. sonst noch unternehmen?
Wie hätte man durch Vorsorgeuntersuchungen denn eine Behinderung vermeiden können? Man hätte die Behinderung dann vielleicht eher gesehen. Aber wenn keine Beschwerden da sind, dann kann eine Vorsorgeuntersuchung auch nichts ausrichten. Und wenn, dann muss man um hier Ratschläge zu erteilen auch wissen, welche Behinderung vor liegt. Denn durch eine Vorsorgeuntersuchung kann der Arzt zwar einiges sehen, aber auch nicht immer verhindern.
Man kann keine werdende Mutter zwingen zu einer Vorsorgeuntersuchung zu gehen und wenn sie hingegangen wäre und man hätte die Behinderung festgestellt und sie hätte abgetrieben, dann wäre das Kind erst gar nicht auf die Welt gekommen. Sollte man dann jede Mutter verklagen, die ein Kind trotz Behinderung austrägt, weil dem Kind durch eine Abtreibung Leid erspart geblieben wäre?
Wenn während der Schwangerschaft etwas schief läuft, dann läuft es eben schief. Da kann der Arzt von außen auch nicht eingreifen. Das einzige, was vielleicht hätte sein können, ist, dass sie Mutter sich für eine Abtreibung entschieden hätte, wenn sie gewusst hätte, dass sie ein behindertes Kind bekommt. Die moderne Medizin ermöglicht es, im Mutterleib bestimmte Eingriffe durchzuführen, wenn vielleicht mit der Blutversorgung des Babys etwas nicht stimmt, aber das war hier wohl nicht der Fall und vor 20 Jahren war man ohnehin noch nicht so weit.
Denkst du dir diese Geschichten eigentlich aus? Klingt so sehr ähnlich wie das, was du schon in deinem anderen Thread geschrieben hast. Ich kann auch nur wiederholen, was ich dort schon gesagt habe. Man kann der Mutter keine Schuld geben, wenn ein Kind behindert auf die Welt kommt. Selbst Kinder, die durch Alkoholkonsum während der Schwangerschaft geschädigt sind, haben keinen Anspruch auf Schadenersatz. Wie will man das dann bei einer Behinderung durchsetzen, wo wahrscheinlich nicht mal eindeutig klar ist, was die Ursache ist? Verhindern kann man des jedenfalls auch bei regelmäßigen Arztbesuchen nicht.
Du fütterst uns hier nicht gerade mit ausreichend vielen Informationen. Die genaue Beeinträchtigung sollte hier schon erwähnt werden. Die wenigsten Behinderungen kann man nämlich vermeiden oder bereits im Mutterleib operieren. Nur dann hätte das ja abgewendet werden können. Einige Behinderungen berechtigen natürlich auch zum Abbruch der Schwangerschaft. Da ist jetzt die Frage, ob A. das wirklich gewollt hätte? Kommt man so wenig damit klar, dass man sich die eigene Abtreibung gewünscht hätte?
Es dürfte schwer werden zu beweisen, dass ihr Schicksal durch regelmässige Untersuchungen hätte geändert werden können. Viele Behinderungen entdeckt man auch erst nach der Geburt oder dann im Babyalter, wenn gewisse Entwicklungen ausbleiben oder verzögert auftreten. Und ein Kind im Mutterleib bewegt sich eben auch noch anders als ein Säugling. Da du uns aber nicht sagst, wo das Problem liegt, kann man da ohnehin nur wild spekulieren und das bringt rein gar nichts.
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