Wer bestimmt wann einen gesetzlichen Vormund?

vom 16.01.2013, 13:06 Uhr

Ein gesetzlicher Vormund ist ja in vielen Bereichen üblich. Sei es, wenn ein minderjähriges Kind schwanger ist und ein Baby bekommt oder wenn die Eltern sich nicht um die Kinder oder das Kind kümmern können. Dann wird wohl, wenn ich das so richtig verstanden habe, ein gesetzlicher Vormund bestimmt. Aber auch bei kranken Leuten oder Leuten, die sich nicht mehr alleine helfen können und Arbeiten des täglichen Lebens nicht mehr alleine machen können oder durch geistige Verwirrung nicht mehr alles regeln können, wird ein Vormund vor die Nase gesetzt.

Ich frage mich dann immer, wer denn so einen gesetzlichen Vormund bestimmt. Sind es die Angehörigen, die das in die Wege leiten? Oder wie wird sowas gehandhabt und warum wird dann in manchen Fällen nicht mal ein Angehöriger bestimmt als Vormund? Wie sieht es mit dem gesetzlichen Vormund aus?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Einen Vormund kann man bekommen, wie du schon geschrieben hast, in unterschiedlichen Fällen. Wie zum Beispiel, wenn man schwanger und minderjährig ist oder, wenn die eigenen Eltern sich nicht mehr um einen kümmern können. Oder wenn man schon so alt und eventuell krank ist, dass man nichts mehr alleine erledigen kann und entscheiden kann, dann kann man einen Vormund bekommen, der dann alles für einen erledigt.

Bestimmt wird ein Vormund von unterschiedlichen Leuten und Behörden. Bei schwangeren und minderjährigen "Kindern" bestimmt meist das Jugendamt darüber, ob und wer der Vormund wird. Bei Eltern, die sich nicht mehr um ihre Kinder kümmern können, aus unerfindlichen Gründen entscheidet eigentlich auch das Jugendamt darüber, ob und wer der Vormund für das Kind beziehungsweise für die Kinder wird.

Bei Leuten, die ­wegen dem Alter oder wegen einer Krankheit oder geistiger Verwirrtheit oder desgleichen einen Vormund benötigen, weil sie nichts mehr alleine erledigen können oder nichts mehr alleine entscheiden können, weil sie nicht mehr ganz bei Sinnen sind, benötigen auch einen Vormund. Der Vormund kann von unterschiedlichen Leuten angefordert beziehungsweise bestimmt oder beantragt werden. In den Fällen können nahestehende Leute oder Familienangehörige einen Vormund beantragen oder sich selber als Vormund vorstellen, was aber erst einmal beantragt werden muss. Und natürlich können auch Behörden in den Fällen einen Vormund beantragen beziehungsweise stellen.

Ein gesetzlicher Vormund muss in dem Sinne seines Schützlings handeln und darf nichts gegen den Willen des Schützlings machen. Wenn der Schützling beispielsweise viel Geld besitzt, muss der Vormund es verwalten. Manche Familienangehörige wollen nur das Geld und würden nicht in dem Sinne des Schützlings handeln, sodass in solchen Fällen meist ein gesetzlicher Vormund besser ist.

» kai0409 » Beiträge: 3345 » Talkpoints: 72,64 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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