Laut Mietvertrag kleinere Reparaturen selber zahlen?
Ich hatte mal einen Mietvertrag in meiner alten Wohnung, wo drin stand, dass man kleinere Reparaturen selber zahlen muss. Ich kann mich nicht mehr daran erinnern, in welcher Höhe diese kleineren Reparaturen waren. Nun fragte mich Frau A. wie hoch die Reparaturen sein dürfen, wenn der Vermieter sie zahlt oder ob man immer eine Art Selbstbeteiligungsanteil dabei hat. Bei ihr im Mietvertrag steht irgendwas von 100 Euro. Zählen die 100 Euro dann bei jeder Kleinreparatur? Oder nur einmal im Jahr? Wenn jetzt ein paar Mal hintereinander eine kleinere Reparatur anliegt, muss Frau A diese dann immer selber zahlen?
Wie ist das, wenn man so eine Klausel nicht im Mietvertrag stehen hat, muss man dann dennoch kleinere Reparaturen selber zahlen? Wie hoch sind dann die Kosten, die man selber zahlen muss?
Wir haben noch eine Mietwohnung, die schon gekündigt ist und wir haben den Wasserhahn richten lassen müssen. Der Installateur hat die Rechnung weitergeleitet. Habt Ihr eine Hausverwaltung, dann weiß die sicher Bescheid. Ich finde solche Verträge eher unseriös, weil wieso solltest Du 100 Euro für etwas aufbringen müssen, das eigentlich funktionieren sollte. Du kannst ja einen Luxusklempner nehmen und dann macht es 300 Euro aus und die Dame muss zahlen. Da kann man kreativ werden.
Solch eine Klausel steht auch in meinem Mietvertrag und heutzutage sind die eigentlich recht gängig und man kann sie nicht unbedingt als unseriös bezeichnen. Wenn in Frau A's Mietvertrag also vereinbart ist, dass sie Reparaturen bis zu einer Höhe von 100 Euro selbst tragen muss, zählen diese grundsätzlich auch erst mal bei jeder Reparatur. Allerdings sollte im Mietvertrag auch eine jährliche Höchstsumme vereinbart sein. Das könnten beispielsweise 300 Euro sein. Wenn nun also mehrere kleine Reparaturen im Jahr anfallen, die jeweils unter 100 Euro kosten, müssen diese auch selbst bezahlt werden, bis eben dies Höchstsumme erreicht wird. Danach zahlt der Vermieter, auch Kleinreparaturen.
Anteilig muss übrigens nicht gezahlt werden. Kostet eine Reparatur über 100 Euro, zahlt diese komplett der Vermieter. Auch muss die Reparatur nicht selbst durchgeführt werden, darum muss sich der Vermieter kümmern, auch wenn die Kosten unter 100 Euro bleiben.
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