Arbeitsvertrag unterschrieben und dann doch Absage?
Herr Z hat einen Arbeitsvertrag unterschrieben, der bereits ab dem 1. Dezember greifen würde. Herr Z hatte daher auch seine alte Arbeitsstelle fristgerecht gekündigt, da er sich auf die neue Arbeitsstelle komplett einlassen wollte. Aber nun hat der neue Arbeitgeber von Herrn Z den Arbeitsvertrag widerrufen. Herr Z steht somit ohne Arbeit da, die Gründe hat Herr Z nicht erfahren.
Kann ein unterschriebener Arbeitsvertrag einfach so widerrufen werden oder muss dazu etwas konkretes benannt werden? Kann Herr Z auf eine Einstellung bestehen? Hat Herr Z nun bei der Agentur für Arbeit mit einer Sperrfrist für Arbeitslosengeld zu rechnen, sollte er wirklich nicht eingestellt werden?
Wenn der Arbeitsvertrag von beiden Seiten bereits unterschrieben wurde, dann ist er gültig. Dieser kann dann nicht einfach widerrufen werden. Nur, wenn beide Seiten damit einverstanden sind, kann man mittels eines Aufhebungsvertrages den Arbeitsvertrag für ungültig erklären.
Somit läuft also der Arbeitsvertrag. Jetzt wäre es wichtig, welche Inhalte der Vertrag hat. Steht etwas zur Probezeit darin? Wenn ja, dann kann der Arbeitgeber Herrn Z relativ schnell wieder kündigen. Hier kommt es auf die einzelvertraglichen Regelungen an.
Da der Arbeitgeber Herrn Z kündigen muss, läuft auch bezüglich des Jobcenters keine Sperrfrist. Herr Z sollte sich nur sofort nach Erhalt der Kündigung dort (persönlich) melden, um eventuelle Nachteile zu vermeiden. Da die Situation mit dem neuen Arbeitgeber schwierig werden kann, empfiehlt sich eine Beratung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.
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