Tüvbericht - besteht Pflicht ihn dabei zu haben?
Ich habe heute zum Glück wieder eine TÜV-Plakette erhalten, welche es mir ermöglich die nächsten 2 Jahre am Verkehr teilzunehmen. Sicherlich ist den meisten bekannt, dass man (egal ob bei der Dekra oder direkt beim TÜV) einen sogenannten TÜV-Bericht erhält, welcher bestätigt, dass die Haupt- und Abgasuntersuchung erfolgreich abgeschlossen wurde. Außerdem findet man zum Beispiel verschiede Mängel oder andere Daten, welche der Prüfer aufnehmen muss. Nun hat mir ein Bekannter erzählt, dass man diesen Zettel stets im Auto mitführen sollte, da man diesen auf Verlangen vorzeigen können müsste. Stimmt das? Muss man diese Bestätigung immer im Fahrzeug mitführen?
Soweit ich informiert bin, muss der TÜV-Bericht einer HU lediglich bis zum nächsten Termin aufbewahrt aber nicht zwingend mitgeführt werden. Ich bin auch schon in einige Polizeikontrollen geraten und mein Auto ist relativ offensichtlich sowohl technisch als auch optisch verändert, aber nach dem Prüfbericht der HU wurde ich noch nie gefragt.
Anders sieht das sicherlich bei Veränderungen oder Einbauten aus, die durch den TÜV eingetragen werden müssen. Diese Papiere sollte man stets mit sich führen, da die Polizei gerne mal kontrolliert, ob das Sportfahrwerk, die Felgen und ähnliches auch wirklich eingetragen sind.
Da Du in einer KFZ-Werkstatt arbeitest, solltest Du es doch selbst wissen, wie es mit dem TÜV-Bericht aussieht! Nein, ihn mitführen muss man nicht, da die Plakette allein aussagekräftig genug ist und kommt der Wagen in eine Kontrolle, wird eben auch auf die Plakette auf dem Nummernschild geschaut und nicht in den TÜV-Bericht. Anders sieht es jedoch natürlich aus, wenn man sich zum Beispiel neue Alufelgen zugelegt hat, die vom TÜV noch abgenommen werden müssen oder dergleichen. So war es seinerzeit bei mir gesagt worden, als ich meinen Wagen mit exakt jenen ausgestattet habe und das Gutachten für die Reifen hatte ich so lange dabei, bis ich erneut zum TÜV zur Hauptuntersuchung musste, wo mir dann auch ein neuer Fahrzeugschein mit exakt jenen Alufelgen ausgestellt wurde. Danach musste das Gutachten nicht mehr mitgeführt werden.
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