Wie lange gilt ein Tierhalteverbot für Pferde?
Ein Bekannter hat ein Pferdehalteverbot bekommen. Dabei hat er ziemlich viel verbrannte Erde hinterlassen. Nun ist er in ein anderes Bundesland gezogen und scheint dort weiter machen zu wollen. Gilt so ein Pferdehalteverbot nur in einem Kreis oder in einem Bundesland? Ist es befristet? Kann es widerrufen werden? Gilt es nur für einen bestimmten Zeitraum? Es würde mich freuen, wenn sich jemand damit auskennt.
Wenn die Anordnung des Verbots bestandskräftig und unbefristet erfolgt ist, gilt das Verbot bundesweit und dauerhaft. Der Betroffene könnte eine Aufhebung beantragen, wenn er beispielsweise deutlich verbesserte Kenntnisse und Erfahrungen in der Tierhaltung nachweisen kann. Ansonsten bleibt es dabei. Allerdings ergeht so eine Anordnung beim örtlichen Veterinäramt. Nach einem Umzug in einen anderen Zuständigkeitsbereich weiß davon keiner automatisch.
Allerdings warten die Ämter normalerweise 5 Jahre, bevor sie so etwas machen wie mir eine Amtstierärztin gesagt hat. Und die Begründung muss dann wirklich klasse sein. So einfach wird man ein Tierhalteverbot nicht wieder los. Auf jeden Fall ist er damit in den entsprechenden Kreisen gebrandmarkt. Dies ist viel wichtiger.
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