WhatsApp für Lehrer in eurer Region erlaubt?

vom 18.02.2019, 09:47 Uhr

In manchen Gegenden ist es wohl so, dass WhatsApp für Lehrer erlaubt worden ist und dass Lehrer sich darüber mit Eltern beispielsweise austauschen. Andere Regionen bzw. Schulen sehen das gar nicht gerne und verbieten den Einsatz von WhatsApp. Wie ist das eigentlich an den Schulen in eurer Region? Ist dort WhatsApp für die Lehrer zur (beruflichen) Kommunikation erlaubt? Oder ist es verboten worden? Was findet ihr persönlich besser und warum?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Ich kenne es noch aus meiner Schulzeit und auch aus der Zeit während meiner Ausbildung, dass mit den Lehrern zum Teil via Whatsapp kommuniziert wurde. Dort gab es dann eine Klassengruppe und es wurde sowohl von den Lehrern als auch von den Schülern dort geschrieben, wenn es etwas wichtiges zu besprechen gab - wenn Unterricht ausfällt oder eben zum Beispiel wenn der Unterricht dann doch durch unseren Klassenleiter vertreten wurde oder sonstiges in der Art.

Ich weiß aber, dass es, mit irgendeiner Änderung vom letzten Jahr, nicht mehr erlaubt sein soll. Unsere Lehrerin erzählte uns, dass es ihr nicht mehr erlaubt sei, mit den Schülern via Whatsapp oder ähnlichem zu kommunizieren und dass es schwere Strafen nach sich ziehen könnte. Da es aber zum Ende der Ausbildung war, hat es mich da nicht mehr sonderlich interessiert.

Ich finde es auch nicht schlimm, wenn man mit anderen Leuten / Lehrern via Whatsapp kommuniziert. Man ist nicht so zeitlich gebunden wie beim telefonieren und kann auf die Nachrichten antworten, wenn man selbst grade eine freie Minute dafür hat.

» Hufeisen » Beiträge: 6056 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


Die Frage stellt sich gar nicht ob die Schule oder die Eltern das OK dazu geben eine Whats App Gruppe zu erstellen. Laut DSVGO ist es nicht erlaubt Whats App für Dinge wie Schule oder ähnliches zu benutzen. Ausnahme wäre hier wenn alle beteiligten ihr Einverständnis schriftlich dazu abgeben. Das wären dann Pro Person so 7 oder 8 Seiten. Das ganze kann deswegen aber nicht funktionieren da Kinder nicht geschäftsfähig sind und daher auch keine Verträge unterzeichnen dürfen.

Sollte jetzt nur eine Person die mit dieser Gruppe selbst wenn sie nicht dran teilnimmt in Verbindung steht ihre Unterschrift nicht abgeben oder sogar dagegen klagen kann das sehr hohe Strafen nach sich ziehen . Da eine Schule eher dem gewerblichen Sektor als dem Privaten Sektor zugeordnet werden kann. So weit ich weiß liegt die Pauschalstrafe für Verstöße gegen die DSVGO bei gewerbetreibenden unabhängig von deren Größe bei über 12 Mio. €

» Kamilentee » Beiträge: 460 » Talkpoints: 14,20 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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