Wer zahlt Entschädigung bei Verdienstausfall?

vom 22.04.2020, 17:38 Uhr

Wer gerade jetzt in der Coronakrise einen Lohn- oder Verdienstausfall zum Beispiel wegen Kinderbetreuung zu beklagen hat, der kann diesen laut dem Infektionsschutzgesetz bis zu 67% geltend machen. Nur wer das letztendlich bezahlt, darüber konnte ich nichts finden. Kennt ihr solche Fälle, werden diese kulant behandelt, wer leistet die Zahlungen und gelten diese Regelungen dauerhaft oder nur in Krisenzeiten?

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» Lupenleser » Beiträge: 1125 » Talkpoints: 850,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



So wie ich das verstanden habe, bekommst du das Geld direkt von deinem Arbeitgeber und der muss es sich dann vom Bundesministerium für Arbeit erstatten lassen. Vorgesehen ist das Ganze auch erst einmal nur für maximal 6 Wochen und ist auch nur für dieses Jahr befristet. Der Paragraph selber war ja umstritten anfangs auch noch sehr umstritten ob der überhaupt greift, weil es einem ja irgendwo selbst überlassen ist, was mit den Kindern passiert. Da hat der Arbeitgeber ja nichts mit zu tun. Deswegen kommt das Geld ja dann jetzt auch eigentlich nicht von deiner Firma, sondern vom Bundesamt und wird eben nur über die Firma ausgezahlt.

Man muss dann jetzt mal schauen, ob denn Schulen und Kitas wieder vollständig öffnen oder ob viele auch an die 6 Wochen Grenze kommen und was dann passiert. Auch gilt die Regelung sowieso nur für Kinder bis 12 Jahre. Alle älteren (sofern nicht Sonderbetreuung notwendig) müssen eh irgendwie alleine zu Hause klar kommen.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Ich höre von dieser Regel tatsächlich das erste Mal und werde mich demnächst eingehend darüber informieren. In meiner Firma gibt es nämlich einige Eltern, die sich unbezahlten Urlaub nehmen musste wegen der fehlenden Betreuung der Kinder, die ja nun schon seit geraumer Zeit nicht mehr existiert. Für diese Kollegen wäre es natürlich sehr interessant, zumindest einen Teil ihres Verdienstausfalls erstattet zu bekommen. Ich kenne die 67 Prozent bisher nur, als Kurzarbeitergeld und dieses wird vom Arbeitsamt bezahlt.

Nun gehen ja viele Bundesländer dazu über, zumindest die Kita Beiträge zu erstatten, die in den Monaten angefallen sind in deren die Kitas geschlossen hatten, bzw. die zukünftigen Monate in denen die Betreuung wegen der Schließung nicht in Anspruch genommen werden kann. Aber da konnte ich noch nicht heraus finden, wie das Ganze vonstatten geht und wer diese Erstattung vornimmt bzw. finanziert.

» Anijenije » Beiträge: 2730 » Talkpoints: 53,02 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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