Wer ist Schuld bei eventuellem Unfall?

vom 10.06.2017, 22:18 Uhr

Person A hat ihr Auto bei der Tankstelle geparkt. Neben Person A ist noch ein Platz frei. Sie möchte gerade aussteigen, als Person B gerade in den Parkplatz einfährt. In der letzten Sekunde macht Person A noch die Autotüre zu und ein Unfall wird verhindert.

Person A entschuldigt sich, Person B ebenfalls. Person A ist sich nicht sicher, wer in diesem Augenblick Schuld gewesen wäre. Man kann ja nicht wissen, ob jemand im Auto sitzt und jetzt gleich die Türe aufmacht. Allerdings hätte Person B ja mindestens so langsam fahren müssen, dass sie noch rechtzeitig zum Abbremsen kommt, wenn jetzt Person A spontan die Türe aufmacht.

Hat also in jedem Fall einfach Person B, die in den Parkplatz eingefahren ist Schuld? Oder würde es eine Teilschuld geben? Immerhin muss ja Person A auch zuerst zurücksehen oder in den Spiegel, ob ein Auto kommt, bevor sie die Türe aufmacht? Wie seht ihr das?

Wart ihr auch schon einmal in so einer oder einer ähnlichen Situation, wo ein Unfall passiert ist? Wie ist das ganze dann ausgegangen? Wer hatte Schuld?

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ich vermute mal, jeder würde eine Teilschuld bekommen. Im Straßenverkehr und auch an Tankstellen gilt ja gegenseitige Rücksichtnahme. Meiner Meinung nach wäre da beide Verkehrsteilnehmer schuld gewesen. Einer hat die Tür geöffnet, ohne noch einmal zu schauen und der andere war zu schnell.

» Sternchen* » Beiträge: 2801 » Talkpoints: 2,12 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich denke auch, dass beide Personen Schuld bekommen hätte. Man schaut vor dem Aussteigen ja auch eigentlich immer, ob nicht gerade ein Auto vorbei kommt, dass man behindern könnte. In eine Parklücke sollte man auch gemäßigtem Tempos hinein fahren. Daher könnte ich mir auch vorstellen, dass beide eine Teilschuld zugesprochen bekommen.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Ich kenne das auch so, dass in der Situation beide Schuld hätten, da das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme gilt. Daher bringt es meiner Ansicht nach gar nichts, die Schuld nur bei einem zu suchen. Man kann nur hoffen, dass A und B für die Zukunft draus gelernt haben und beim nächsten Mal vorsichtiger sind.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Bei der Ortsbeschreibung vermute ich, dass A mit dem Auto an der Zapfsäule stand um zu tanken? Dann sollte B eigentlich damit rechnen, dass zeitnah eine Tür aufgeht damit jemand aussteigen kann um zu tanken.

Wie die Versicherung das nun entscheiden würde, weiß ich nicht. Aber ich gehe eher davon aus, dass B da mehr aufpassen muss, weil er ja A frontal vor sich sieht. Und B kann ja auch bei A im toten Winkel gewesen sein, als er anfing die Tür zu öffnen. Von daher hätte es ja passieren können, dass A B total übersieht, obwohl er vorher nach anderen Verkehrsteilnehmern geschaut hat.

Außerdem sagt man ja immer, dass man als jemand, der ein Fahrzeug bewegt besonders vorsichtig mit dem ruhenden Verkehr sein muss. Von daher könnte ich mir so ganz aus Laiensicht durchaus auch vorstellen, dass es einen Unterschied für die Versicherungen machen könnte, dass A das Auto abgestellt hat und B fuhr.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Im Paragraph 14 der Straßenverkehrsordnung ist dieser Sachverhalt recht klar geregelt, dort heißt es: "Wer Ein- oder Aussteigt muss eine Gefährdung anderer ausschließen." Passiert also ein Unfall beim Öffnen der Autotüre wird davon ausgegangen dass die Person, die die Tür geöffnet hat, ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgegangen ist und somit fahrlässig den Unfall verursacht hat und bekommt somit die Schuld am Unfall.

Allerdings kann der andere Verkehrsteilnehmer, der in die sich öffnende Tür fährt, auch eine Teilschuld bekommen, wenn er zum Beispiel einen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat oder nicht mit angemessener Geschwindigkeit gefahren ist. Endgültig wird die Schuldfrage aber im Zweifelsfall für jeden Unfall von einem Gericht festgestellt und kann nicht pauschal beantwortet werden.

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» DoubleK » Beiträge: 1215 » Talkpoints: 15,93 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


@Trüffelsucher: Nein, die Begebenheit ereignete sich nicht bei der Zapfsäule, sondern beim Parkplatz, der sich direkt vor der Tankstelle befindet. Dadurch dass es eine ziemlich kostengünstige Tankstelle ist, die rund um die Uhr offen hat, und die auch Lebensmittel hat, ist sie auch sonst sehr begehrt, auch wenn man nicht tanken möchte.

Es handelte sich dabei um Parkplätze, die allesamt einfach ganz normal nebeneinander waren. Allerdings war nicht viel Platz zwischen den einzelnen Parkplätzen, wie das halt öfter einmal so ist.

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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