Was zählt bei Privatinsolvenz zur Insolvenzmasse?
Bei wohl nahezu allen Privatinsolvenzverfahren wird ja schon im Vorfeld eine so genannte Insolvenzmasse ermittelt und diese stellt dann eben alles Verwertbare dar, was noch irgendwie zu Geld gemacht werden könnte. Aber was kann oder muss oder darf denn auf keinen Fall der Insolvenzmasse hinzugerechnet werden? Kommen da monetäre Untergrenzen oder ganz spezielle Bewertungsverfahren zur Anwendung?
Ich würde mich auf jeden Fall dazu beraten lassen und nicht auf irgendwelche Aussagen im Internet vertrauen. Wenn man pleite ist, macht es ja durchaus auch Sinn einen Schuldnerberater aufzusuchen und da kann man sich sicherlich auch gut beraten lassen, was zu beachten ist und wenn der das nicht kann, dann findet man sicherlich auch Hilfe bei anderen Stellen. Einfach so darauf hoffen alles richtig zu machen finde ich aber sehr naiv.
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