Was muss beim Schenken eines Hauses beachtet werden?

vom 19.02.2018, 23:14 Uhr

Beim Thema Schenkungssteuer kenne ich mich nicht so gut aus. Ein Bekannter hat ein Haus geschenkt bekommen, dessen Zustand unter aller Kanone ist. Das Haus wurde jahrelang nicht mehr bewohnt. Die Stromzähler sind ausgebaut. Das Wasser ist abgestellt. Eigentlich hat nur noch der Grund und Boden Wert.

Allerdings fällt hier noch die Schenkungssteuer an. Gibt es nicht noch Wertminderungen, die man ansetzen kann? Muss man keine Schenkungssteuer zahlen, wenn dass Haus innerhalb einer bestimmten Frist verkauft wird? Wann fällt beim Verkauf Einkommensteuer an?

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Schenkungssteuer ist im Endeffekt das gleiche wie die Erbschaftssteuer. Der Unterschied besteht darin, dass man Schenkungen nur unter lebenden Personen machen kann und nicht von verstorbenen. Entsprechend gelten ein paar andere Regeln zusätzlich, dass z.B. keine Versorgungsfreibeträge angerechnet werden, auch nicht Ehepartner das umgehen können wenn sie das Haus hinterher selbst bewohnen usw.

Es kommt darauf an, von wem er das Haus bekommen hat mit dem Steuersatz, zwischen 7-50%. Denn es gibt entsprechende Freibeträge z.B. für Kinder alle 10 Jahre 400.000 Euro. Als Wert für die Steuer wird der Preis von der Immobilie angenommen, ist diese unter aller Sau und wird entsprechend niedrig datiert, dann ist es weniger als wenn diese Top in Schuss ist.

Einkommenssteuer fällt darauf immer an, wenn ein Veräußerungsgewinn besteht, egal nach wie vielen Jahren das der Fall ist. Denn die Grundstückswertstellen der Finanzämter informieren die Veranlagungsbezirke darüber wenn ein Grundstück angeschafft oder auch abgeschafft wird, egal auf welche Weise. Um die Schenkungssteuer kommt man nicht herum, wenn man es nicht entsprechend auf die Freibeträge aufteilt und darüber liegt oder z.B. die Schenkung von einem Nichtverwandten war, da dort nur 20.000 Euro als Freibetrag angesetzt werden. Bei Ehegatten sind es dagegen 500.000 Euro, da kann man da eher "umgehen".

Wertminderungen bzw. Verluste die du ansetzen möchtest, könnte man allerdings als Abschreibung angeben wenn man ernsthafte Absichten hatte, das Objekt zu vermieten. Diese wirken sich dann auch auf die gesamte Einkommenssteuer aus, womit man seine progressive Steuer durchaus um einiges reduzieren könnte mit entsprechenden Aufwendungen die investiert und nachgewiesen werden müssten.

Benutzeravatar

» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^