Was bei Mahnverfahren von Privatperson beachten?

vom 23.05.2018, 14:25 Uhr

In einem anderen Beitrag habe ich ja schon berichtet, dass eine Freundin einem guten Bekannten eine Geldsumme geliehen hatte. Sie wird nun aber seit Monaten vertröstet und muss immer wieder selbst nachfragen. Von sich aus meldet sich der Bekannte deswegen nicht und zeigt auch keinerlei guten Willen, etwas zurückzahlen zu wollen.

Meine Freundin hat die Nase voll und fühlt sich veräppelt. Daher hat sie sich im Internet mal schlau gemacht und ist darauf gestoßen, dass man dann ein Mahnverfahren einleiten kann. Dies geht dann wohl an ein Gericht und man muss eben eintragen, welche Summe die Person einem schuldig ist. Das Verfahren kostet wohl zuerst einmal um die 35 Euro. Der Schuldner hat dann wohl eine gewisse Zeitspanne um darauf zu reagieren und ansonsten geht dies wohl vor Gericht.

Was muss man bei einem solchen Mahnverfahren als Privatperson beachten? Meine Freundin hat gelesen, dass eine Rechtschutzversicherung da nutzlos ist, stimmt das? Hat meine Freundin ansonsten eine andere Möglichkeit an das Geld zu kommen? Welche Erfahrungen habt ihr mit solchen Mahnverfahren? Musstet ihr das schon mal nutzen?

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Wichtig ist das korrekte ausfüllen der Summen und auch der Zinsen im Antrag. Auch sollte man Belege parat haben, denn mit dem Antrag geht nur ein Schreiben an den Schuldner hinaus, dass man das eingeleitet hat. Da hat dieser dann Zeit zu reagieren und wenn er reagiert, dann geht es in das streitige Gerichtsverfahren. Das ist wie ein normales Verfahren vor dem Amtsgericht, es werden beide Seite angehört, jeder legt seine Beweise vor und danach wird entschieden. Persönlich vor Ort findet das selten statt, das sind Urteile die alleine aus dem Schriftverkehr mit dem Amtsgericht entstehen.

Gewinn man dabei, dann bekommt man einen Vollstreckungstitel mit dem man dann einen Gerichtsvollzieher beauftragt, beim Schuldner zu pfänden. Auch da zahlt man den Gerichtsvollzieher, daher ist es bereits wichtig im Erstantrag mit anzugeben, dass weitere Kosten vom Schuldner zu tragen sind die dann auch direkt mit aufgerechnet werden bei der Pfändung. Vergisst man das, dann ist die Summe nicht selten von den Besuchen der Gerichtsvollzieher wieder aufgefressen, denn jedes los schicken vom Gerichtsvollzieher kostet je nach Region und Entfernung für diesen zwischen 50-150 Euro.

Ich kenne das Mahnverfahren gut und habe es mehrmals erfolgreich angewendet. Das Verfahren an sich ist simpel wenn man es richtig ausfüllt, wozu es eine Ausfüllhilfe gibt. Alternativ kann man damit auch jemanden Beauftragen da das bereits Online von Anwälten angeboten wird, die sich das ebenfalls bezahlen lassen. Reagiert der Schuldner nicht, ist das eine Sache von nicht mal zwei Monaten. Hinterher ist es interessanter wenn man den Titel hat, ob etwas zu holen ist oder auch nicht.

Ein Titel liegt hier bereits seit 14 Jahren und es ist einfach nichts zu holen und wird es vermutlich auch nicht in den kommenden 16 Jahren, sprich die Kosten und auch die geschuldete Summe ist damit eher abgeschrieben. Bei den anderen war das ganze direkt erfolgreich als der Gerichtsvollzieher vor der Tür stand, hatten allesamt direkt das Geld parat um die kompletten Schulden zu begleichen und einer hat eine Ratenzahlung auf 2 Raten vereinbart, die ebenfalls Fristgerecht bezahlt wurden.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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