Was bedeutet vereinfachte Einkommenssteuererklärung?

vom 21.02.2018, 20:44 Uhr

Arbeitnehmer können ja wohl auch eine vereinfachte Einkommenssteuererklärung erstellen. Aber was bedeutet das denn im Klartext und worin bestehen denn die Unterschiede zur „normalen“ Einkommenssteuererklärung? Bringt eine vereinfachte Einkommenssteuererklärung irgendwelche Vorteile und für welche Personenkreise kommt diese denn überhaupt in Betracht? Habt ihr schon Erfahrungen mit derartigen Steuererklärungen machen können und wie würdet ihr deren Besonderheiten beschreiben?

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» mikado* » Beiträge: 3037 » Talkpoints: 1.002,67 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Die "normale" Einkommenssteuererklärung für einen Arbeitnehmer besteht aus dem Mantelbogen von vier Seiten und der Anlage N. Das ganze gibt es auch in der vereinfachten Form von 2 Din A4 Seiten die man ausfüllen und abgeben kann. Sprich es ist nur notwendig die persönlichen Angaben auszufüllen, das Bankkonto und die gesamten Einkünfte aus Nichtselbstständiger Arbeit, sprich die erste Zeile seiner ETIN vom Arbeitgeber. Den Rest der Daten zieht sich das Finanzamt dann automatisch von der elektronischen Übermittlung des Arbeitgebers, zu der dieser verpflichtet ist.

Dazu noch die Werbungskosten in der Form wie viele Tage man auf Arbeit war mit welcher Wegstrecke und die Angabe der Sonderausgaben in Form von der Kirchensteuer. Zeilen für außergewöhnliche Belastungen sind ebenfalls enthalten und Haushaltsnahe Dienstleistungen, denn im Endeffekt sind das die Zeilen die Arbeitnehmer nur ausfüllen. Das erleichtert die Arbeit beim Ausfüllen und auch die Fehlerquellen von Steuerpflichtigen in den falschen Zeilen die Daten anzugeben. Je weniger angegeben ist aber vollständig, desto eher die Chance das es automatisch durch das System läuft und niemals ein Finanzbeamter das zu Gesicht bekommt. Denn das ist das Ziel, dass diese "einfachen" Antragsveranlagungen vollautomatisch laufen, damit mehr Zeit für die großen Fische zum prüfen ist.

Im Endeffekt immer Lohnenswert, wenn man nicht über die Pauschale von 1000 Euro Werbungskosten kommt und damit binnen 5 Minuten fertig sein möchte. Will man z.B. mehr haben als Sonderausgaben z.B. durch Anlage Unterhalt geht es dann mit der vereinfachten Form auch nicht mehr. Anlage Kind mit der vereinfachten Form geht ebenfalls.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Diese Steuererklärung macht halt Sinn, wenn man ein durchschnittlicher Steuerzahler ist, keine zusätzlichen Einnahmen hat und auch keine großen Sonderausgaben. Dann kann man einen verkürzten Mantelbogen benutzen und die Berechnung der Steuerlast geht quasi automatisch. Dafür kann man dann aber keine Sonderausgaben absetzen, auch kein Arbeitszimmer. Wer also spezielle Ausgaben oder eben zusätzliche Einkünfte zum eigentlichen Arbeitslohn hat, der kommt um eine normale, herkömmliche Steuererklärung nicht herum.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Wie kommst du denn darauf, dass man kein Arbeitszimmer absetzen könnte welches unter den Bereich Werbungskosten fällt und auch die Sonderausgaben? Schau dir das Formular mal genauer an, diese Positionen findet man darauf ebenfalls.

Zum weiteren, wer eine weitere Einkunftsart hat der ist auch zu einer Steuererklärung verpflichtet. Der gemeine Arbeitnehmer der nur Nicht selbstständiger Arbeit nachgeht, ist zu dieser nicht verpflichtet da es mit der Lohnsteuer auch abgegolten ist. Bei zwei Beschäftigungsverhältnissen ist man bereits verpflichtet eine abzugeben und damit wird keine vereinfachte gemeint.

Diese ist nur für die Antragsveranlagung, nicht für Pflichtveranlagungen. Man kann es auch darauf ankommen lassen bis das Finanzamt diese anfordert, verbunden direkt mit Zwangsgeldern und Verspätungszuschlägen und wenn dann noch eine Nachzahlung bei heraus kommt, kommen noch die Zinsen mit oben drauf die man zahlen darf.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Sorae hat geschrieben:Wie kommst du denn darauf, dass man kein Arbeitszimmer absetzen könnte welches unter den Bereich Werbungskosten fällt und auch die Sonderausgaben?

Hier steht drin, dass das Arbeitszimmer nicht in den Mantelbogen der vereinfachten Steuererklärung gehören. Absetzen kann man diese natürlich trotzdem, dann aber eben mit herkömmlicher langer Version der Steuererklärung. Steht auch in sehr vielen anderen Links so drin.

Zum weiteren, wer eine weitere Einkunftsart hat der ist auch zu einer Steuererklärung verpflichtet. Der gemeine Arbeitnehmer der nur Nicht selbstständiger Arbeit nachgeht, ist zu dieser nicht verpflichtet da es mit der Lohnsteuer auch abgegolten ist.

Das habe ich ja nie bestritten. Um die generelle Pflicht wer eine Steuererklärung abzugeben hat, habe ich mich in meinem Post ja gar nicht gekümmert. Es ging hier lediglich um die Variante, die möglich ist. Zumal es ja auch bei dem einfach Arbeitnehmer möglich ist neben seinem Lohn aus Nicht selbstständiger Arbeit andere Einnahmequellen zu haben. So können ja durchaus auch kleine Mieteinnahmen vorliegen. Oder der gemeine Rentner bezieht noch neben der gesetzlichen Rente eine private Rente. Diese Einnahmen dürfen nicht in der vereinfachten Version angegeben werden und führen zwingend zur herkömmlichen Variante.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Was da steht und was gemacht wird sind zwei Paar Schuhe. Wurde vorher bereits ein Arbeitszimmer in einer herkömmlichen Steuererklärung zum Höchstbetrag von 1250 Euro gewährt, z.B. bei Lehrern der Fall, kann man das in der vereinfachten Variante ebenfalls anbringen. Denn es zwingt dich noch niemand, dass es elektronisch abgegeben wird. Den Vordruck gibt es ebenfalls als Papier und da kann man drauf schreiben was man lustig ist, diese werden gescannt und dann gib ihm.

Es tauchen Hinweise und Abbruchhinweise bei der Veranlagung auf, dass der Beamte zwangsläufig nachsehen muss und siehe da, wenn er das sieht erkennt er es in der Regel an, da weniger Aufwand und wirtschaftlicher als diesen Steuerpflichtigen zu einer herkömmlichen Erklärung aufzufordern wenn ansonsten kein anderer Hinderungsgrund ansteht. Rechnet man es mal hoch mit Personal, Aufwand der Zeit usw. dann kostet das Finanzamt eine einfache Beleganforderung schon mindestens 100 Euro. Bei diesen Arbeitnehmern geht es in der Regel um wenige hundert oder wenigen tausend Euros, kleine Fische sozusagen von der Gesamtsumme, da wird vieles durchgewunken was zum davon laufen ist.

Das habe ich auch an meinen Erklärungen gesehen die ich als gewöhnlicher Arbeitnehmerfall abgegeben habe oder auch ein einfacher Anruf als Einspruch und schon kam "ich ändere den Bescheid und schicke ihn umgehend heraus". Und schon war das Arbeitszimmer wieder drinnen was vorher gestrichen wurde, einfach da es Jahre vorher schon angegeben wurde und hinterlegt ist in den Daten.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Sorae hat geschrieben:Was da steht und was gemacht wird sind zwei Paar Schuhe. Wurde vorher bereits ein Arbeitszimmer in einer herkömmlichen Steuererklärung zum Höchstbetrag von 1250 Euro gewährt, z.B. bei Lehrern der Fall, kann man das in der vereinfachten Variante ebenfalls anbringen.

Kann man machen, ist aber per Gesetz so nicht erlaubt und liegt damit im Ermessen des Finanzbeamten. Wenn der dann bockig ist, weil du den falschen Bogen genommen hast, streicht er dir das Arbeitszimmer einfach wieder heraus und will für alles andere dann Nachweise nachgereicht bekommen.

Bei meiner Frau flog im Folgejahr einer Steuererklärung auch das Arbeitszimmer wieder heraus, obwohl sich weder an den eingereichten Unterlagen, noch an ihrem Beruf etwas verändert hatte. Nach Einspruch beim Finanzamt wurde es dann wieder anerkannt. Das war eigentlich nicht zu erklären und führte nur zu erhöhtem Aufwand für das Finanzamt, aber sie haben es trotzdem versucht herauszurechnen und das auch noch bei der langen Version. Und das ging auch nicht per einfachem Anruf, sondern mit ordentlichem Briefwechsel und entsprechenden Wartezeit bis die Antwort und das Geld kam.

Du kannst also gerne aufschreiben, was du willst. Ich halte es aber in so einem Forum, wo viele Hilfe suchen, nicht für vernünftig falsche Vorgehensweise so darzustellen, als wenn es richtige wären. Du kannst natürlich gerne den Hinweis geben, das man es versuchen kann, weil es bei dir klappt, aber richtig wird es dadurch eben trotzdem nicht.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Hilfe suchen in einem Forum? Tut mir leid, wer das meint, dass hier die Hilfe steht, der hat es nicht wirklich verstanden. Hilfe im konkreten Fall bekommt man bei den entsprechenden Ämtern und Behörden und nicht in einem 0815 Forum in der sich Hinz und Kunz anmelden kann und Dinge von sich gegeben.

Ich weiß was ich schreibe, ich arbeite selbst lange genug bei Behörden und weiß wie dort umgegangen wird wegen der Wirtschaftlichkeit zu der man angehalten ist. Dazu habe auch mehr Verankerungen in das Finanzamt als man vielleicht meinen könnte. Die letzten vier Wochen habe ich selbst mehrere hundert Einkommenssteuererklärungen mit Arbeitszimmern veranlagt, gestrichen und wieder aufgenommen da auch die Bundeswehr inzwischen nicht mehr mein Hauptarbeitgeber ist, sondern das Finanzamt. :whistle:

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Sorae hat geschrieben:Ich weiß was ich schreibe, ich arbeite selbst lange genug bei Behörden und weiß wie dort umgegangen wird wegen der Wirtschaftlichkeit zu der man angehalten ist. Dazu habe auch mehr Verankerungen in das Finanzamt als man vielleicht meinen könnte. Die letzten vier Wochen habe ich selbst mehrere hundert Einkommenssteuererklärungen mit Arbeitszimmern veranlagt, gestrichen und wieder aufgenommen da auch die Bundeswehr inzwischen nicht mehr mein Hauptarbeitgeber ist, sondern das Finanzamt. :whistle:

Umso trauriger, dass du falsche Tatsachen als richtig hinstellen willst, wenn du es eigentlich besser wissen müsstest. Ich könnte ja auch schreiben, man kann Weiterbildungen, die der Arbeitgeber bezahlt auch noch einmal abrechnen, weil es bei kleinen Summen eh keinem auffällt. Trotzdem ist das falsch und sogar Steuerbetrug. Und ja viele Leute glauben hier eben auch Hilfe bei einigen Themen zu bekommen. Wenn man alles schon alleine weiß, dann braucht man hier ja schließlich auch nicht fragen.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Klehmchen hat geschrieben:Umso trauriger, dass du falsche Tatsachen als richtig hinstellen willst, wenn du es eigentlich besser wissen müsstest. Ich könnte ja auch schreiben, man kann Weiterbildungen, die der Arbeitgeber bezahlt auch noch einmal abrechnen, weil es bei kleinen Summen eh keinem auffällt. Trotzdem ist das falsch und sogar Steuerbetrug. Und ja viele Leute glauben hier eben auch Hilfe bei einigen Themen zu bekommen. Wenn man alles schon alleine weiß, dann braucht man hier ja schließlich auch nicht fragen.

Traurig, dass man dann alles in einen Topf wirft. Die Wirtschaftlichkeit ist kein Geheimnis, kann man auf den Homepages des Bundesfinanzministerium nachlesen wie Verfahren wird. Ein Besuch bei der ZIA oder ein Anruf auf seinem Veranlagungsbezirk ergeben das gleiche - keine 5 Minuten Arbeit für den Steuerbürger. Wenn er es sich selbst unnötig schwer macht, Google damit bemüht und tausende Seiten Treffer forstet anstatt 5 Minuten Zeit Offline zu investieren, dann ist das bedauerlicherweise so. Aber im Zeitalter von alles Online kommt es eben dazu, dass solche offensichtlichen Dinge übersehen werden.

Und mal ganz ehrlich, will ich verlässliche Aussagen haben dann gehe ich zu demjenigen der sich damit auskennt. Steuerberater, Finanzamt, Seite des Bundesfinanzminsteriums und nicht in ein Forum. Da braucht man auch nichts schön reden und dran wenden, es ist so das an den falschen Stellen angesetzt wird mit seinen "Fragen" die im Endeffekt keine Fragen sein sollten wenn man in der Lage ist zu lesen und auch die Ausfüllhilfe zu lesen, die im einfachen Deutsch gehalten ist.

Steuerhinterziehung durch falsche Angaben vom Steuerbürger auf die gleiche Stufe zu stellen ist ein starkes Stück. Das Finanzamt hat dem was der Steuerbürger angibt grundsätzlich zu glauben und tut das auch, es sei denn, dass offensichtlich daran etwas falsch ist weil das System meckert. Und die Fortbildungen die der Arbeitgeber bezahlt, die werden auch oftmals elektronisch übermittelt die Kosten dafür. Will das der Steuerpflichtige dann noch als Werbungskosten haben und gibt an, dass es aus eigener Tasche bezahlt wurde wird es gestrichen. Bei Summe X wird die Straf und Bußgeldstelle informiert die das weitere in die Hand nimmt, aber auch das entscheidet das System und spuckt entsprechende Hinweise aus.

Es geht um die Wirtschaftlichkeit, es wird Personal gespart wo es nur geht, dazu die Überalterung im Finanzamt. Binnen 2 Jahren gehen in Baden Württemberg nun 1/3 aller Finanzbeamten in Pension und der neue Nachwuchs wurde "vergessen" auszubilden und wird nun im Eilverfahren nachgeholt oder von anderen Behörden abgeworben bzw. abgeordet und im Kurzverfahren ausgebildet.

Auch auf dem Finanzamt und die große Rechenmaschine soll es alleine richten dahin gehend wird gearbeitet. Die kleinen normalen Arbeitnehmerfälle die kaum etwas abwerfen und im Endeffekt nur ein paar Kröten von ihrer zu viel entrichteten Lohnsteuer zurück haben wollen. Damit das Personal für die Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer und wirklich dicke Fische mehr Zeit hat, diese genau auf den Kopf zu stellen was da abgeht, da jucken ein paar Hundert Euro dann nicht wenn stattdessen einige Zehntausend oder Hunderttausend dafür an Land gezogen werden.

Das Geschrei ist groß, Gerüchte auch. Finanzbeamte arbeiten nicht, Pennen nur und sind nie Erreichbar. Von Leuten die keine Ahnung haben wie es in dem Laden wirklich zugeht und was das alles ist, was eben aufhält. Das sind weniger die großen als die ganzen vielen kleinen die unter anderem die vereinfachte Einkommenssteuererklärung in Anspruch nehmen können.

Mahnlauf war letzten Donnerstag, wenn ich heute nur mein Telefon gemacht hätte, hätte ich nichts anderes geschafft. Hätte ich nur anderes gemacht und das Telefon ignoriert, dann dürfte ich morgen bereits beim Vorsteher antanzen warum ich das gemacht habe und nicht die Bürgernähe wahre. Mach das einige male oder auch wegen zu vielen Einsprüchen und schon kommt noch der Beförderungsstop mit dazu, der dir dann selbst an den Pelz geht und wer will das schon.

So suchst du dein Mittelmaß, wie du es bestens Flicken kannst, schiebst Überstunden damit das Soll erreicht wird und dennoch wird gemault von allen Seiten. Frag mal nicht wie traurig das bitte ist aber vermutlich kommst du nun wieder mit "falschen Tatsachen" um die Ecke und Steuerpflichtige die hier nach entsprechenden Informationen suchen - anstatt dich mal selbst damit zu befassen und den Hintergrund zu hinterfragen oder selbst klar zu machen, warum das der Fall ist.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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