Voraussetzung, Sinn und Zweck eines Pfändungsschutzkontos

vom 25.02.2019, 00:31 Uhr

Herr Verschuldet ist so verschuldet, dass ihm eine Pfändung droht. Nun hat dieser Herr etwas von einem Pfändungsschutzkonto gehört, welches er einrichten soll. Ich habe selbst auch schon mal davon gehört. Aber ich kann damit nicht so viel anfangen und bin froh, dass ich damit auch nichts anfangen muss. Allerdings interessiert mich schon, was es mit so einem Konto auf sich hat. Kann man von diesem Konto nichts gepfändet bekommen? Wie viel Geld darf auf diesem Konto sein? Welche Voraussetzungen braucht es so ein Konto zu eröffnen und welchen Sinn und Zweck hat so ein Konto genau?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Man kann das wohl bei seiner Bank beantragen, dass man ein Pfändungskonto haben möchte und dieses wird dann dazu umgeschrieben. Scheinbar ist ein Betrag von 1133 € jeden Monat geschützt auf dem Konto, aber das wird auch individuell festgelegt anscheinend. Ich hatte das noch nicht, aber das ist das was ich so auf die Schnelle gelesen habe. Nähere Informationen bekommt man bestimmt auch bei der Hausbank.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Ein Pfändungsschutzkonto bedarf keinerlei Voraussetzungen. Man muss also nicht verschuldet sein, um es zu bekommen und man muss auch nicht in der Vergangenheit verschuldet gewesen sein. Jeder Bürger in Deutschland hat das Recht darauf, sein Konto zu einem Pfändungsschutzkonto umfunktionieren zu lassen und soweit ich informiert bin, müssen Banken dem auch zustimmen. Es kann auch jederzeit wieder umgeändert zu einem normalen Konto werden.

Ein Pfädnungsschutzkonto hat den Zweck, dass eine Pfändungsfreigrenze ohne Kinder sicher ist. Das bedeutet aktuell, dass eine Person 1133 Euro und ein paar Cent frei auf dem Konto haben können und darüber verfügen können. Wenn sie jetzt eine Pfändung haben, bleibt aber sicher, dass diese 1133 Euro derzeit zur Verfügung für den Betroffenen stehen. Daran kann niemand ran.

Wer Kinder hat, muss den Freibetrag natürlich erhöhen lassen. Der Zweck ist es, damit zu sichern, dass eine gewisse Grundlage für Miete, Strom und Leben erhalten bleibt, um die Spirale zwischen Armut, Kriminalität, Obdachlosigkeit etc nicht aufkochen zu lassen. Es muss eben gesichert sein, dass die Person leben kann und das ist der Zweck eines Pfändungsschutzkontos.

Ich finde das Konto gut, aber es gibt ein Manko. Wenn man keine Pfändungen hat, aber 1400 Euro verdient, dann bleiben eine Differenz von 267 Euro übrig, die in den kommenden Monat übertragen werden. Das Geld ist dann nicht verloren, aber wird in den kommenden Monat dann zurückgebucht, wenn keine Pfändung da ist. Problem ist damit, dass mit dem noch kommenden Lohn dann immer mehr und größere Beträge drauf sind, als es die Pfändungsschutzgrenze zu lässt.

Ich würde mir für Betroffene daher wünschen, dass ein Pfändungsschutzkonto eben dann greift, wenn Pfändungen da sind und nicht schon im Vorfeld den sicheren Betrag sichern, alles darüber kurz einziehen, rückbuchen und dann das Limit zu schnell ausgeschöpft ist, sodass immer wieder mehr in den Monaten drauf kommt. Logisch oder?

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



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