Vertragsklausel "Nach Krankheit kein Urlaub" unwirksam?
Herr Unsicher arbeitet seit 3 Jahren in einem Betrieb und hat fast keine Kranktage. Doch leider hat er sich vor einer Woche den Fuß so verletzt, dass er operiert werden musste. Der Arzt hat ihn nun krank geschrieben und meint, dass er zum Antritt seines Urlaubs wieder fit ist. Dies ist Mitte Juli. Der Urlaub ist gebucht.
Nun hat Herr Unsicher in seinem Vertrag eine Klausel, die ihm untersagt von einer Krankheit in den Urlaub zu gehen. Er muss mindestens eine Woche vor Urlaubsantritt arbeiten, sonst kann er seinen Urlaub nicht nehmen. Herr Unsicher kann aber mit dem verletzten Fuß unmöglich eine Woche vor dem Urlaub wieder arbeiten gehen.
Ein Bekannter meinte, dass so eine Klausel unwirksam ist. Wie soll sich Herr Unsicher nun verhalten? Soll er nach der Krankheit einfach in den genehmigten Urlaub fahren? Der Urlaub ist bereits seit Anfang des Jahres schriftlich genehmigt. Oder soll er noch mal seinen Chef fragen? Aber wie soll er sich verhalten, wenn der Chef ihm den Urlaub untersagt?
Es gibt überhaupt keinen Grund, warum man nach einer Erkrankung und vor dem Urlaub zur Arbeit erscheinen müsste. Wenn der Chef das so sieht, dann beantragt man eben beim zuständigen Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung, die den Urlaubsanspruch durchsetzt. Das geht ohne Rechtsanwalt. Entweder man schreibt den Antrag selbst oder man lässt ihn von einem Rechtspfleger aufnehmen.
cooper75 hat geschrieben:Wenn der Chef das so sieht, dann beantragt man eben beim zuständigen Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung, die den Urlaubsanspruch durchsetzt.
Ich habe noch niemanden erlebt der das so gehandhabt hat. Weil ich befürchte auch, solch eine Aktion, die macht man nur einmal, denn dann hat sich ein weiterer Urlaubsantrag bei dem Arbeitgeber wohl erledigt. Also ich würde solch ein Vorgehen jedenfalls nicht unbedingt empfehlen und eine andere Lösungsmöglichkeit suchen.
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