Unterhaltspflichtig trotz ALG II Bezug?
Wenn Paare sich trennen, jedoch ein gemeinsames Kind haben, muss einiges abgeklärt werden. Der Vater ist in der Regel Unterhaltspflichtig gegenüber dem eigenen Kind. Doch wenn er ALG II bezieht und arbeitslos ist, kann er aus eigenen Mitteln den Unterhalt oft nicht bestreiten. Entfällt dann die Unterhaltspflicht für den Vater oder greift hier ein Unterhaltsvorschuss?
Ich hatte einen solchen Fall noch nicht und werde ihn auch hoffentlich nicht haben. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass man jemanden einfach so auf den Kosten von den Kindern sitzen lässt und dann kein Unterhalt mehr gezahlt wird. Das wird dann sicherlich erst mal übernommen und sich dann vielleicht anteilig oder ganz wiedergeholt, wenn die Person dann wieder arbeitet. Unterhaltspflichtig ist man ja dennoch, nur zahlen das dann eben andere für einen. So kann ich mir das zumindest vorstellen, da man ja sonst völlig seiner Pflicht zur Zahlung entfliegen könnte.
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