Unter welchen Voraussetzungen Strafe in Heimat absitzen?
Ein Deutscher hat mit viel zu hoher Geschwindigkeit mehrmals im Gotthart-Tunnel in der Schweiz überholt, sodass die Schweizer Behörden ihn zu einer Haftstrafe verurteilten. Laut Medienberichten muss er die Strafe allerdings in seiner Heimat - also Deutschland - absitzen. Unter welchen Voraussetzungen ist es möglich, dass man - trotz Vergehen im Ausland - die Strafe im Heimatland absitzen darf? Findet ihr das nachvollziehbar und gerecht?
Prinzipiell würde ich sagen, man muss auch dort seine Strafe absitzen wo man sie verübt hat. Denn dann würden sich wohl einige Leute dreimal überlegen was sie im Ausland veranstalten. Woran man das Ganze jetzt aber festmachen kann, weiß ich auch nicht. Finde aber so Vergehen im Straßenverkehr, solange keine Menschen ums Leben gekommen sind, so wie so nicht so doll, das man dafür ins Gefängnis gehen muss. Aber die Schweiz sieht das anscheinend anders.
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