Unter welchen Umständen kann man Erbe verwirken?
Wenn ein Mensch stirbt, dann hat er ja auch manchmal etwas zu vererben. Doch es gibt auch Fälle, wo ein Mensch, der eigentlich hätte geerbt, sein Erbe verwirkt hat. Aber unter welchen Umständen kann jemand, beispielsweise Kinder, Ehegatte oder Ehegattin, das Erbe verwirken? Wann könnten diese eigentlichen Erben das Erbe nicht antreten, weil sie eben erbunwürdig sind? Ist das heutzutage überhaupt möglich, wo man keinen Menschen so einfach enterben kann und derjenige immer noch seinen Pflichtteil bekommt?
Im deutschen Familienrecht, zu finden im Paragraph 2339 BGB, ist geregelt unter welchen Umständen das Erbe verwirkt werden kann, also was dazu führt dass eine Person ihr Erbe nicht bekommt, auch nicht den Pflichtanteil. Zum Einen ist das der Fall wenn der Erbe den Erblasser getötet hat oder versucht hat zu töten. Eine Person wird auch enterbt wenn sie den Erblasser daran gehindert hat ein Testament zu verfassen oder zu ändern. Auch wird das Erbe verwirkt, wenn der Erbe durch arglistige Täuschung oder Drohung ins Testament aufgenommen wurde. Der letzte Grund ein Erbe zu verwirken, der in Paragraph 2339 BGB genannt wird, ist die Fälschung eines Testaments.
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