Umzugskosten steuerlich absetzen - Wie geht's?

vom 16.04.2015, 10:27 Uhr

Ich mache mir gerade Gedanken um einen Umzug. Die Ausbildung ist bald zu Ende und ich möchte sehr gerne aus meiner ersten Wohnung aus verschiedenen Gründen ausziehen. Da ich nun noch nicht ganz genau weiß, in welchen Haus ich später arbeiten werde, ist es noch nicht so leicht zu bestimmen, ob der Umzug wirklich beruflich bedingt ist.

Ich habe nun aber gelesen, dass ich eine Fahrzeitersparnis von einer Stunde pro Tag aufweisen müsste. Dies ist aber nicht der Fall. Ich komme in jeden Punkt auf eine Ersparnis unter einer Stunde. Dabei sollte aber in jeden Fall der Arbeitsort leichter erreichbar sein und ich würde dem Verkehrsstau in der Stadt aus dem Weg gehen, weil dort dann in der Zeit der Feierabendverkehr sein wird.

Mein Vater meinte nun sogar, dass er eine Umzugsspedition sonst beauftragen würde. Ich bin nun aber unsicher, ob der Umzug demnach privater oder beruflicher Natur wäre. Wie kann man dann die Umzugskosten genau steuerlich absetzen? Ich habe auch von einer Umzugspauschale gehört. Wäre diese möglich steuerlich gelten zu machen?

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Wenn der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgt, dann können die Kosten für Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer abgesetzt werden. Dazu dürfen die Kosten für einen Makler bei Mietwohnungen, die Kosten für den Transport der Möbel und des Hausrats, eventuell anfallende Kosten für Reparaturen von Transportschäden und doppelte Miete für maximal sechs Monate angegeben werden. All diese Posten fallen unter die Werbungskosten.

Damit der Umzug als berufsbedingt anerkannt wird, sind die Voraussetzungen ziemlich eng gefasst. Die Strecke zum Arbeitsplatz muss tatsächlich 30 Minuten pro Fahrt schneller bewältigt werden können. Ansonsten zählt ein Wechsel des Arbeitsplatzes in eine andere Stadt oder die Rückkehr aus dem Ausland.

Die reine Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist schwer durchzusetzen. Ein Arzt hat es mal mit dem Argument geschafft, dass RR stationäre Patienten besser betreuen kann. Aber der musste klagen.

Ist der Umzug privat veranlasst, können 20 Prozent der Transportkosten bis maximal 4.000 Euro als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden. Auch einen Handwerker für die notwendigen Renovierungsarbeiten kann man so zum Teil absetzen.

» cooper75 » Beiträge: 13340 » Talkpoints: 501,48 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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