Umgangsregelungen bei obdachlosem Elternteil
Herr K. und Frau W. sind vor wenigen Wochen Eltern eines prachtvollen Jungen geworden. Allerdings hat sich Frau W. schon zu Beginn der Schwangerschaft von dem Vater ihres damals noch ungeborenen Kindes getrennt. Frau W. hat ihren damaligen Lebensgefährten Herrn K. aus der Wohnung geworfen.
Herr K. ist seit dem Zeitpunkt ziemlich abgerutscht. Er lebt seit dem nämlich auf der Straße, ist obdachlos und hat keinen festen Wohnsitz. Eine Meldeadresse konnte er über eine Kontaktstelle der örtlichen Diakonie erhalten. Schlafmöglichkeiten findet er gelegentlich bei Bekannten oder leer stehenden Häusern.
Nun möchte Herr K. seinen Sohn gerne regelmäßig sehen. Leider gab es kurz nach dem Auszug aus der Wohnung von Frau W. diverse Probleme. Unter anderem hat Herr K. in seiner Wut angedroht, dass er der werdenden Mutter das Kind aus dem Leibe schneidet und so weiter. Deshalb möchte Frau W. den Vater ihres Kindes nicht in ihrer Wohnung haben.
Herr K. kann den Säugling aber auch nicht mit zu sich nehmen, da er ja keine feste Unterkunft hat. Tagsüber hält er sich gelegentlich in Kontaktstellen für Obdachlose auf, aber das ist wohl kaum der richtige Ort für ein neugeborenes Baby. Generell wohl eher keiner Ort für Kinder.
Generell möchte Frau W. schon, dass ihr Sohn seinen Vater kennt. Nur fragt sich Frau W. wie sie ihrem ehemaligen Partner den Umgang mit dem gemeinsamen Sohn ermöglichen kann? Welche Möglichkeiten des Umgangs gibt es, wenn ein Partner obdachlos ist?
In dem Fall wäre wohl Begleiteter Umgang eine Möglichkeit, über die man nachdenken könnte. Normalerweise findet das statt, wenn sich die Elternteile extrem streiten oder ein Elternteil nicht ohne Aufsicht mit dem Kind zusammen sein sollte, weil sich die beiden gerade erst kennenlernen oder schon etwas vorgefallen ist.
In solchen Fällen ist jemand vom Jugendamt oder von einem Verein anwesend oder übernimmt das Abholen und Bringen des Kindes. Ich denke, es wäre sicherlich auch möglich, Räumlichkeiten für die Begegnungen zwischen dem obdachlosen Vater und dem Kind zur Verfügung zu stellen.
Ich würde mich da einfach ans Jugendamt wenden. Die werden das dann entweder selber übernehmen oder eben an einen gemeinnützigen Verein (ich habe spontan
diese Seite gefunden) verweisen. Sicherlich gibt es auch kirchliche Träger, die begleiteten Umgang anbieten.
Man kann sich da sicherlich an das Jugendamt wenden und dann gemeinsam eine Lösung finden. Ansonsten kann man ja beispielsweise auch eine Freundin oder einen gemeinsamen Bekannten fragen, ob das Kind dort auf den Vater treffen kann. Man kann da ja vielleicht zusammen mit Freunden einen gemeinsamen Raum herrichten wo man sich auch als Kind wohlfühlt und auch der Vater herein kann.
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