Trotz verbesserter Gesundheit weiter Rente?

vom 18.11.2014, 16:28 Uhr

Frau A hatte einen schweren Verkehrsunfall und wurde von der gesetzlichen Rentenstelle berentet. Sie erhielt auch kurz danach einen Schwerbehindertenausweis. Ihre Erqwerbsunfähigkeitsrente fiel durch die wenigen Beitragsjahre eher gering aus. Sie bekam sogar die Grundsicherung zugesprochen.

Nach einigen Jahren hat sich allerdings ihr Gesundheitszustand stark verbessert. Sie bekam sogar einen Nebenjob. Dieser Nebenjob machte ihr viel Spaß und der Arbeitgeber wollte den Job als Vollzeitjob umwandeln. Nur die Rentenstelle machte ihr einen Strich durch die Rechnung.

Was für Möglichkeiten hat Frau A in dieser Situation, um doch noch in Vollzeitarbeit zu gelangen? Wer kann ihr hier direkt helfen? Welche Anträge muss sie dazu stellen? Wer hat von euch mit solchen Situationen schon seine Erfahrungen gemacht?

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Inwiefern macht die Rentenstelle einen Schritt durch die Rechnung? Hat sie A. verboten, in Vollzeit zu arbeiten? Wenn ja, aufgrund welcher rechtlichen Grundlage? Welche Sanktionen drohen ihr, außer dem Wegfall der Rente? Das wäre ja sowieso logisch, weil der Grund für die Rentenzahlung ja wegfallen würde. Oder drohen sie an, bei einem Rückfall nicht mehr zu zahlen?

Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das ein Problem sein soll. Normalerweise ist es ja eher umgekehrt, so dass Leute nach einigen Jahren Berufsunfähigkeit wieder arbeiten sollen. Oftmals handelt es sich aber auch "nur" um eine Berufsunfähigkeit (also beschränkt auf die bisherige Tätigkeit) und keine allgemeine Erwerbsunfähigkeit wie in diesem Fall. Trotzdem wäre es doch logisch, dass die Rentenstelle eine Wiedereingliederung in die Berufswelt befürwortet und unterstützt.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Die Frau A ist in ihrer Beweglichkeit verbessert und kann sich auch stärker körperlich belasten. Allerdings bleiben die Behinderungen bestehen, aber kann sie sich mit ihnen besser auseinander setzen. Wenn sie jetzt nicht direkt aktiv wird, kann der Körper auch wieder anders reagieren nach einer gewissen Zeit.

Die Rentenstelle geht ja eigentlich nur von dem Verbleib der Behinderungen aus und nicht von der allgemeinen körperlichen Verbesserung. Was kann man jetzt in dem Fall überhaupt noch machen sprich was kann Frau A konkret machen?

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Frau A. sollte sich mal mit dem örtlichen Büro der Rentenversicherung in Verbindung setzen. Ganz so einfach, nach einer auf Dauer bewilligten Rente wieder ins Berufsleben einzusteigen, ist es leider nicht.

Ich beziehe eine Erwerbsminderungsrente auf Dauer. Sprich die ist auf Lebenszeit oder eben bis zur Altersrente bewilligt. Ich habe nun versucht über die Rentenversicherung an Informationen zu kommen, wie es mit meinen beruflichen Perspektiven aussehen könnte. Die Fragen war man vor Ort nicht bereit zu beantworten und ich hatte Kontakt zu einem Rentenbüro, die eben auch Rehasachbearbeiter haben und hatte glücklicherweise einen von denen am Telefon.

Dieser meinte, man könne mir nur die Arbeit in einer Behindertenwerkstatt anbieten. Allerdings könnte ich mich auch direkt bei ihnen einfach mal beraten lassen. Das Telefonat ist schon länger her, da war aber auch generell die Rede davon, dass ich zwar mehr Geld als die üblichen 450 Euro verdienen darf, die aber eben angerechnet werden und das ich auch mehr als die unter drei Stunden am Tag und unter 15 Stunden in der Woche arbeiten darf, das aber dann Ausnahmefälle sind und auch irgendwie verrechnet wird.

Wirklich Informationen wird man eben nur in einem direkten Gespräch bekommen. Die meisten größeren Städte haben ein Büro der Rentenversicherung, wo man an sich auch in absehbarer Zeit einen Termin bekommen kann. Wobei es eventuell sinnvoll ist, sich gleich ein Büro mit einem Rehasachbearbeiter zu suchen, auch wenn es nicht direkt um eine Rehabilitationsmaßnahme geht.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Die Option mit der Behindertenwerkstatt bringt ja nicht die Lösung des eigentlichen Problems, denn sämtliche Tätigkeiten in der Werkstatt sind ja leistungsgemindert angelegt. So verändert sich ja in Wirklichkeits überhaupt nichts für Frau A.

Sie muss ja schon gut körperlich belastet werden, damit sie nicht wieder eine sogenannte Leistungsminderung erfährt. Die angeboptene Arbeit sollte sie auch schon etwas fordern, denn nur so kann sie ihre Fähigkeiten erhalten und natürlich auch stärken.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ich hab dir ja auch nur aus meiner Erfahrung berichtet. Wobei es auch Behindertenwerkstätten gibt, die durchaus schwere körperliche Arbeit leisten. Ich stimme dir aber ansonsten zu. Mir wurde das eben vorgeschlagen und ich bin geistig zu fit, um einer Behindertenwerkstatt zu arbeiten.

Da Frau A. ja bereits einen Job hat, mit dem sie ja scheinbar zufrieden ist, würde ich eben einen Gesprächstermin bei der örtlichen Rentenversicherungsstelle machen und ganz direkt nachfragen.

Bei meiner letzten Rentenüberprüfung, die allerdings unregelmäßig statt finden, wenn die Rente auf Dauer bewilligt ist, war auch ein Fragebogen zu Nebenjobs dabei. Ich meine, da war auch ein Fragebogen für den Arbeitgeber dabei oder etwas in der Art, wie man selbst sich einschätzt. Genau weiß ich das nicht mehr, da ich keiner Tätigkeit nachgehe.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Ich denke auch, dass die Rente auf Dauer das eigentliche Problem darstellt. Geht der Weg ins Arbeitsleben schief, fällt Frau A ungebremst in die Sozialhilfe. Und genau hier will die Rentenstelle erst einmal gegen steuern. Frau A hat zwar ihren Rentenbescheid, allerdings muss sie auch die konkreten Gründe der Berentung in Erfahrung bringen. Vielleicht gibt es dann eine Chance auf Arbeit.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Mir wurde mal erklärt, allerdings eben nicht von der Rentenversicherung, wenn man eine dauerhafte Rente quasi aufgibt, um wieder ins Berufsleben einzusteigen, dann ist es äußerst schwer, wieder in die Rente rein zu kommen. Also wenn es aus gesundheitlichen Gründen mit dem Vollzeitjob scheitern sollte, hat man eben schon ein Problem, da man, wie du bereits erwähnt hast, direkt in das Arbeitslosengeld 2 fällt.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Beim sogenannten Scheitern im Job sind dann die Rentenjahre aus der alten Rente komplett verloren, man beginnt daher quasi von vorne mit den Versicherungsjahren. Nur wer eben eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, hat dann auch schon die Anwartschaft erfüllt. Wurde die Ausbildung abgebrochen, wird man es nicht anrechnen. Das ist die Auskunft der Rentenversicherung.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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