Brandschutz Prüfung: Auflagen und Kriterien

vom 07.12.2009, 00:38 Uhr

Hygieneüberprüfungen kenne ich, die kommen jedes Jahr in unsere Kantine. Nun hat sich eine Brandschutz Prüfung angekündigt, und hier ist Panik. Was machen die denn? Feuerlöscher durchzählen ist klar, haben wir. Aber müssen wir jetzt auch vorher nachgucken, ob dieses Teil auch funktioniert.

Wenn ja, wie? Wenn wir den anwerfen ist er leer, und wir werden erst recht gerüffelt. Muß man die Fluchtwege auswendig hersagen können, oder müssen wir sogar eine erfolgte Brandschutzübung nachweisen können. Wie läuft so eine Brandschutz Prüfung in der Praxis ab?

» Ginseng2009 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Brandsch

Dein Bammel vor einer Brandschau ist nicht ganz unberechtigt, die Brandschutzprüfer können eine Menge unangenehmer und vor allem sehr kostenaufwendiger Forderungen aufmachen. Wenn du Pech hast haben sie im Schlepptau noch Vertreter der Gewerbeaufsicht, der örtlichen Feuerwehr oder der Bauaufsicht. Auf jeden Fall ist es hilfreich bereits vorher alle möglichen Unterlagen die in irgend einer Form mit dem Brandschutz zu tun haben vorbereitet zu haben. Das wären zum Beispiel die Protokolle über durchgeführte Alarmübungen, Pläne der Rettungswege und der Löschwasserversorgung, Feuerwehr- Einsatzpläne (eingeschweißt, das macht Eindruck), Belehrungen der Mitarbeiter zum Brandschutz, Explosionsschutzdokument sowie Prüfnachweise für die Blitzschutzanlage, die elektr. Anlagen (Stecker, Kabel, Kaffeemaschine usw.), Feuerlöscher (diese müssen alle zwei Jahre duch einen Sachkundigen geprüft werden, Nachweis erfolgt durch die aufgeklebte Plakette), Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Alarmierungseinrichtungen, Brandwarn- und Brandmeldeanlagen und andere der Sicherheit dienenden Einrichtungen und Anlagen.

Das alles ist sehr umfangreich und wird in der Regel auch abgefragt. Man macht aber schon einen Unterschied ob es sich um eine Betriebskantine mit zwei Mitarbeitern handelt oder um einen Betrieb der mit hochexplosiven Stoffen umgeht. Auf jeden Fall setzt man sich vorher zusammen, schaut die Unterlagen durch und man bekommt einige Schwachstellen benannt die meist formeller Art sind wie zum Beispiel die Aktualisierung des Alarmplanes. Spätestens hier sollte man natürlich nicht vergessen einen Kaffee zu servieren.

Nachdem das alles abgehakt ist kommt es zum deutlich unangenehmeren Teil. Die Brandschutzprüfer kriechen wirklich durch jede Ecke, es wird weder der Keller noch der Dachboden ausgelassen. Ich kann dir nur empfehlen alles was irgendwie als Brandlast gilt und in dem gelagerten Raum nicht unbedingt etwas zu suchen hat zu entfernen, ich denke da so an alte Kartons in Aufzugsräumen und ähnlichem. Die Lampen sollten alle noch ihre Fassungen haben, die Steckdosen fest in der Wand setzen, keine blanken Kabelenden herausschauen, Feuerlöscher und Fluchtwege (Türen nach außen aufschlagend und nicht abgeschlossen) müssen freigeräumt und die Standorte gekennzeichnet sein. Die beliebten Unterlegkeile mit dem man die schweren Brandschutztüren aufhält sind gut zu verstecken und wenn im Betrieb Rauchverbot herrscht dann sollten auch die heimlichen Raucherplätze neutralisiert werden. Kopierer haben nach Auffassung der Prüfer als Brandlast nichts in Korridoren zu suchen und die aufgestellten Lampen beziehungsweise elektr. Einrichtungen sollten von der Schutzart her zu der Umgebung passen. Gasabsperrschieber, Elektrohauptschalter und Brandschutzklappen sind zu kennzeichnen. Problematisch wird es allerdings wenn man in Eigenregie Brandschutzwände mit Durchbrüchen versehen hat und diese nur mit Mineralwolle ausstopfte, überhaupt keine Brandschutzwände hat die aber erforderlich sind um gewisse Brandabschnitte zu bilden oder Brandschutztüren luftdurchlässig einbaute. Das wird dann richtig teuer und die Brandschutzprüfer sind da eher unnachgiebig.

Wenn das alles geschafft ist setzt man sich in der Regel noch einmal zusammen, geht alle aufgefunden Mängel noch einmal durch, bespricht Realisierungsfristen und fertigt ein Protokoll an was der Betreiber unterschreiben kann aber nicht muss. Nach ein paar Wochen bekommt man diese Forderungen noch einmal schriftlich, unter Umständen wird dann gleich ein Termin zur Nachschau benannt. In der Regel hat man dann für die nächsten fünf bis zehn Jahre seine Ruhe bis es zur Wiederholung kommt.

Wenn du noch Fragen hast, dann frage ruhig.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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