Unfall/Auto am Seitenrand in der Nacht: aussteigen?

vom 17.11.2009, 11:17 Uhr

Yazz hat geschrieben:In
Misses jessica hat geschrieben:Ich weiß dass man verpflichtet ist, erste Hilfe zu leisten.

Soweit ich weiß, sind Frauen davon ausgenommen. Sie sind zumindest nicht verpflchtet auszusteigen und erste Hilfe zu leisten weil eben die Gefahr bestehen könnte, dass die Szene gstellt ist und die Frau dann in Gefahr geraten könnte. Aber die Polizeit oder einen Rettungsdienst muss sie schon verständigen und angeben, was sie gesehen hat. Ich finde diese Regelung auch völlig in Ordnung, da ich selber nicht einfach aussteigen würde, wenn ich so etwas am Strassenrand beobachten sollte, wie einen Unfall oder dergleichen. Ob und in wiefern das auch für Männer gilt, weiß ich leider nicht und will hier nichts falsches behaupten.

Das ist falsch, Frauen sind davon nicht ausgenommen. Egal ob Mann, Frau oder sogar Minderjährige! Alle sind zur Ersten Hilfe nach Kenntnisstand verpflichtet. Sprich von jemanden der einmal in seinem Leben eine Erste Hilfe Ausbildung gemacht hat, wird mehr erwartet als von einem 10 jährigen Kind das bislang nur Pflaster auf Aua geklebt hat. Der Unterschied der darin besteht, Minderjährige werden werden nicht direkt wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt ausser es ist schon sehr grob und man kann nachweisen, das mit Absicht nichts gemacht wurde als das aus Unwissenheit.

Um es richtig zu Stellen, Niemand ist von der Verpflichtung zur Ersten Hilfe befreit. Allerdings kommt es immer auf den Einzelfall an, in einer Dunklen Nacht alleine auf der Fahrbahn nur ein Auto zu sehen, undurchsichtige Lage usw. da wird niemand erwarten das man alleine aussteigt und nachschaut. In dem Falle reicht es die Rettung zu alarmieren und am besten weiter vorne außer Sicht zu warten, was allerdings kein Muss ist. Anders sieht es aus, wenn man selbst in einem Auto vollbesetzt mit 5 Kerlen sitzt bei oben beschriebener Szene - dann würde jeder Richter erwarten, dass ihr Aussteigt wegen der Überzahl und nicht alleine. Versteht ihr, es kommt auf die Situation drauf an, ob jemand mit dabei ist halt das Gesamtbild.

Verlasst euch bei den Dingen auf euer Bauchgefühl, ob ihr Aussteigt guckt und Erste Hilfe an der Person direkt leistet, oder die Erste Hilfe in Form von professinoneller Rettung zukommen lasst durch einen Anruf - eines von beiden müsst ihr auf alle Fälle machen, ansonsten ist das mal eben §323c StGB Unterlassene Hilfeleistung.

Und mal ehrlich wenn ihr in euch selbst reinhört, wenn euch was passiert möchtet ihr auch Hilfe haben egal in welcher Form. Selbst wenn euer Erste Hilfe Kurs vor 50 Jahren war, und dort noch die Sicherheitsnadel durch die Zunge gestochen wurde um die Atemwege frei zu machen - das funktioniert auch heute noch, auch wenn es nicht mehr der Standard ist. Man mag es kaum glauben, durch die Adrenalinausschüttung in der ungewohnten Situation machen Laienhelfer intuitiv vieles richtig auch wenn sie es nicht aus dem Gedächtnis abrufen können.

Und wie ich so schön sage, ein Laienhelfer behandelt jeden Verunglückten wie ein rohes Ei, ihr könnt es drehen, wenden, zudecken (ausziehen nicht ganz :D) usw. wenn ihr vorsichtig genug seit passiert auch nichts. Ausser ihr schmeißt euer Ei von der Brücke, dann ist es kaputt - genau so verhalten sich auch Patienten. Und sollte doch einmal jemand vor Ort ableben, was natürlich nie schön ist - dann liegt es fast immer daran, dass sich dieser Patient vorher schon wenig bis gar keine Chance hatte.

In diesem Sinne: Handeln, statt Gaffen - Gaffer retten niemanden ganz im Gegenteil.

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