Neuester Stand des Brandschutzes

vom 15.11.2009, 00:45 Uhr

Mein Mann soll sich im Bereich des Brandschutzes einer Zusatzausbildung unterziehen. Er ist zuständig für den Bereich Lagerung. Da die Ausbildung in diesem Bereich die notwenigen Kenntnisse vermittelt, die die Grundlage für seine Weiterbeschäftigung sind, muss man Mann wohl oder übel daran teilnehmen. Leider sollen ihm die drei Tage für die Teilnahme vom Urlaub abgezogen werden.

Hat das seine Richtigkeit? Alles andere wird von der Firma übernommen.

» Flave » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Midgaardslang am 16.11.2009, 21:22, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Hallo,
ich arbeite in einem Baustoffhandel. Durch die stetigen Neuerungen gerade auch in Themen wie eben Brandschutz müssen häufig Mitarbeiter von uns auf Schulungen und Seminare. So weit ich das weiß, ist es bei uns nicht üblich, dass dafür Tage des Jahresurlaubes abgezogen werden, es sei denn, jemand fährt zum Beispiel schon einen Tag früher in die Stadt in der das jeweilige Seminar oder die Schulung statt findet um sich die Stadt anzusehen oder ähnliches.

Ich nehme aber stark an, dass Arbeitgeber dazu durchaus das Recht haben, wenn die Teilnahme freiwillig ist. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass es rechtlich auch zulässig ist bei "erzwungenen" Schulungen, Urlaub abzuziehen, denn es gibt ja auch "Zwangsurlaub" wenn zum Beispiel wenig Arbeit vorhanden (gerade zur Zeit in der Wirtschaftskriese ja oft zu beobachten).

» jraknarok » Beiträge: 3 » Talkpoints: 2,00 »


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^