"Die Simpsons" zu milde strafe für Filesharer?

vom 14.11.2007, 23:44 Uhr

Sehr gut balanciert, Justitia!

Ich finde Dein Strafmaß liesse sich gut durchsetzen und gälte, wenn auch recht gering, als Warnung für Nachahmer.

Wenn man also mehr Leute anklagt und statdessen weniger Strafe vergibt könnte es klappen... :D

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» .:d2k » Beiträge: 575 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Hallo miteinander,

also ich denke es ist wirklich sehr ungerecht 9250 USD pro Musikstück zahlen zu müssen, wo ist da die Gesetzmäßigkeit? Das runterladen einem Musikstückes als solches ist ja auch nicht strafbar, nur der Upload steht derzeit unter Strafe. Gott sei dank gibt es in letzter Zeit auch bei einigen Musikern die Tendenz ihre Alben öffentlich zum Download anzubieten und das Geld halt eher über Konzerte und Fanartikel reinzubekommen. Eine Tendenz die ich nur begrüßen kann.

liebe Grüße von der MissMouse

» missmouse » Beiträge: 435 » Talkpoints: -3,87 » Auszeichnung für 100 Beiträge


1. Sie hat diese Files auch zum Upload angeboten - eigentlich auch die anderen 17.000, da P2P Netzwerk, aber sie wurde nur wegen der 24 verurteilt.
2. Wurden die Dateien, die von ihr heruntergeladen wurden, mehr als 20.000 bis 30.000 Mal verbreitet - ergo: 20.000 x 1 Dollar = Schaden von 20.000 Dollar, Verurteilung zu 9250 Dollar Schadenersatz.
3. Ist in den USA sowohl der Download als auch der Upload unter Strafe - das deutsche Recht gilt nicht überall, wir haben den 2. Weltkrieg verloren :wink:.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Subbotnik hat geschrieben:aber die Tendenz bei der Mehrheit der Künstler ist: Strafe ja.

Verrätst du mir jetzt auch woher du diese Informationen hast? Jeden Künstler der Welt einzeln per E-Mail angeschrieben und nachgefragt?
Deine Äußerung was das angeht ist ganz ehrlich gesagt Quark. Von einigen bekannteren Künstlern die sich mal gegen Raubkopierer ausgesprochen haben ausgehend gleich ein solches Arbument zu basteln ist alles andere als seriös.

Und ich stimme d2k zu. Ein Strafmaß von über 200.000 Dollar für 24 zum Download bereitgestellte Musikstücke ist absolut lächerlich. Hätte sie die Tracks illegal im Internet verkauft, wäre es was anderes, aber so ist das einfach nur überzogen.
Gut, 10 oder 100 Dollar pro Track wären wohl zu wenig gewesen, weil es dann kein abschreckendes Beispiel wäre. Aber mit 1000 Dollar pro Song wäre man bei 24.000 Dollar rausgekommen. Das ist für viele ein ganzes Jahreseinkommen oder sogar mehr. Da kann mir keiner erzählen, dass das nicht "wehtut" oder keine Abschreckung ist.
An einer alleinerziehenden Mutter ein solches Exempel zu statuieren, dass ihre und die Existenz ihrer Kinder komplett zerstört, ist absurd.
Es gibt deutlich schwerere Verbrechen die nicht mit so harten Strafen geahndet werden.

MfG
Phantomlord

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» Phantomlord » Beiträge: 953 » Talkpoints: 6,41 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Man könnte z. B. Googlen und den ersten Eintrag dazu anclicken, da steht es Immermehr Künstler gegen Raubkopien.

Das Strafmaß ist eben nicht lächerlich - würde man sich mit Schadenersatzklagen und daraus resulitierenden Ansprüchen auskennen, wüßte man, dass dies eine durchaus, für die amerikanischen Justiz, normale Höhe ist. Lässt sich an dem Rechenbeispiel, zur Not mit Taschenrechner, auch leicht nachvollziehen - anders rechnen die Amis das eben nicht aus: potenzieller Schaden = Schadenersatzsumme. Da gibt es keine Höchstgrenzen.

In Amerika werden schwerere Verbrechen auch durchaus härter bestraft, abhängig vom Bundesstaat. Wie gesagt, in der Regel urteilen die amerikanischen Gericht nach dem Prinzip angerichteter Schaden + Bußgeld = Summe, die gezahlt werden muss.

Ob man das zu hoch findet oder nicht, kann durchaus eine Meinung sein, nur kümmert das einen Richter wenig.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Guten Abend! :wink:
Also ich finde diese riesigen Bußgelder irgendwie ungerechtfertigt.
Ich bekomme ja auch keine Strafe, wenn ich mir eine CD kaufe und diese dann an meine Freunde ausleihe.
Schließlich kann man ja mit fast jedem Player (Windows Media Player, Real Player und ähnlichen) die Lieder von der CD rippen.
Bei den Kino-Filmen ist das natürlich anders, da geht den Film-Herstellern ja wirklich für jeden nicht zahlenden Zuschauer das Eintrittsgeld flöten.
Aber bei Musik-CD's kauft ja auch niemand für jedes Familienmitglied ein seperates Album, Maxi oder Single.

» derT » Beiträge: 188 » Talkpoints: -0,05 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Das liegt wohl am "etwas" anderen rechtlichen Sachverhalt - nur nebenbei. Könnte sein oder? Ich zähl jetzt keine Beispiels auf, warum das etwas komplett anderes ist, versteht sich irgendwie von selbst, wenn man weiß, wie ein Musikdownload funktioniert und CD Rippen.

Na gut, ich kann`s mir doch nicht verkneifen: Wenn ich eine CD finde und davon eine Aufnahme mit Kassette mache oder sie wieder verliere und jemand anderes sie findet, bekomm ich irgendwie auch kein Bußgeld oder fände dann das Bußgeld in diesem Fall ungerechtfertigt...

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



necroscope hat geschrieben:Hier ist klar passend der alte Spruch "Dummheit schütz vor Strafe nicht". Aber in diesem Fall wohl schon. Nüchtern kann der Richter in diesem Fall wohl wirklich nicht gewesen sein.

Der Australier war wohl eher dummfrech. Mal ehrlich, wer einen Film mit einer Handykamera aufnimmt und dann im Internet bereitstellt und behauptet, er wäre sich keiner Schuld bewußt :?:
Die Begründung des Richterspruchs hätte ich gern mal!

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Subbotnik hat geschrieben:Man könnte z. B. Googlen und den ersten Eintrag dazu anclicken, da steht es Immermehr Künstler gegen Raubkopien.

Das Strafmaß ist eben nicht lächerlich - würde man sich mit Schadenersatzklagen und daraus resulitierenden Ansprüchen auskennen, wüßte man, dass dies eine durchaus, für die amerikanischen Justiz, normale Höhe ist. Lässt sich an dem Rechenbeispiel, zur Not mit Taschenrechner, auch leicht nachvollziehen - anders rechnen die Amis das eben nicht aus: potenzieller Schaden = Schadenersatzsumme. Da gibt es keine Höchstgrenzen.

In Amerika werden schwerere Verbrechen auch durchaus härter bestraft, abhängig vom Bundesstaat. Wie gesagt, in der Regel urteilen die amerikanischen Gericht nach dem Prinzip angerichteter Schaden + Bußgeld = Summe, die gezahlt werden muss.

Ob man das zu hoch findet oder nicht, kann durchaus eine Meinung sein, nur kümmert das einen Richter wenig.

Der Link den du da gepostet hast, hat wirklich mal null Aussagekraft. Jetzt weiß ich dass The Corrs es nicht mögen wenn man ihre Musik kopiert und die Plattenindustrie gegen Raubkopien vorgeht. Welch großartige neue Erkenntnis...
Sorry, aber mit solchen Behauptungen (die du dann auch noch mit irrelevanten Quellen zu untermauern versuchst) machst du dich nur selbst lächerlich und torpedierst deine eigenen Argumentationen.

Im übrigen habe ich auch gesagt, dass diese Strafen MEINER Meinung nach unangemessen und total lächerlich sind! Ich habe mit keinem Satz behauptet, dass der Richterspruch überzogen war oder sonstwas. Wenn das US-amerikanische Recht solche Strafen vorsieht, dann finde ich eben auch das lächerlich und unangemessen.

Versuche doch einfach Mal nicht wirklich immer deine Meinungen und Ansichten als einzige Wahrheiten darzustellen und allen deine Meinung aufzudrängen.

MfG
Phantomlord

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» Phantomlord » Beiträge: 953 » Talkpoints: 6,41 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Der Austrialer der mutwillig einen Film im Kino mitgeschnitten hat, hätte schon einen Grund haben sollen, sich sorgen zu machen. Der Kinobetreiber hätte ihm sicher gerne eine Ohrfeige verpasst.

Schlimm ist auch dass sich Leute in manchen Ländern solche mit meist grauenhafter Qualität auszuzeichnende Filme runterladen und eventuell teuere Internetgebühren dafür zahlen (ob dieses Vorgehen gut oder schlecht ist bleibt in diesem Zusammenhang ausdrücklich offen).

Aber Leute, dass ist alles kein Grund zum streiten!
Vor allem nicht inmitten textbasierter Kommunikation, wo eine Argumentation vollständigkeitshalber nunmal hier und da die Gemüter erregen kann und es hier inhaltlich mehr um Rechtsfakten (wenn auch US-amerikanische bzw. australische) geht, die auch bei persönlichen Gesprächen klare Frontentrennung schaffen. Achtet daher bitte auf den Umgangston und Etiquette damit es hier weiterhin so gemütlich bleibt :wink:

Danke,
Ein Leser

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» .:d2k » Beiträge: 575 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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