Wer erbt wenn der Erbe der Mörder ist?

vom 12.10.2009, 23:28 Uhr

Ich habe eben im Fernsehen gehört, dass einem jugendlichen Tatverdächtigem als Motiv für einen Mord unterstellt wird, er habe es auf das sechsstellige Erbe abgesehen.

Dabei stellt sich bei mir die Frage: Bei größeren Vermögen und unnatürlichen Todesursachen (gerade wie hier mit Schusswaffen) wird dieses Motiv doch zwangsläufig unterstellt und der Täter mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit geschnappt. Es wäre also ziemlich sinnlos zu Morden um an das Geld zu kommen - außer man würde trotz Verurteilung wegen Mordes trotzdem das Erbe bekommen.

Wie sieht das denn rechtlich aus? Bekommt derjenige der eigentlich als Erbe vorgesehen ist das Erbe dennoch? Oder bekommt das Erbe jemand Anders aus der Familie? Wobei das ja auch schon wieder schwierig wäre: Was ist, wenn eines von den anderen Familienmitgliedern das Opfer ermordet hat um den Verdacht auf den Ersterben zu lenken und so zu erben? Oder greift hier die Unschuldsvermutung wenn man in den Ermittlungen nichts findt?

Und was ist eigentlich wenn der Mörder der letzte lebende Verwandte ist? Oder fällt das Vermögen in einem Mordfall in dem der Erbe der Täter ist gar an den Staat? Wenn mir jemand die Antwort auf diese Frage geben könnte, dann würde mich das wirklich freuen, weil mir gerade alle Eventualitäten durch den Kopf gehen.

» TuDios » Beiträge: 1475 » Talkpoints: 4,83 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Erstmal relativ einfach: Wenn der Erbe den Mord begangen hat, bekommt er das Erbe nicht. Denn es ist per Gesetz geregelt, dass man aus einer Straftat kein Kapital schlagen darf, und genau das wäre hier dann ja der Fall. Entsprechend würde das Erbe dann an die nächsten Verwandten gehen, sofern es noch welche gibt. Wenn es keine gibt, wird davon zunächst eine ordnungsgemäße Beerdigung organisiert und anschließend nach einem Testament geschaut: Man kann sein Vermögen ja auch beispielsweise Tierschutzorganisationen oder anderen Wohltätigen Zwecken vermachen. Sofern es ein Testament gibt, in dem dies verodnet ist, geht das Erbe dann dahin. Erst wenn es keine (berechtigten) Erben und kein Testament mit anderwertigen Verfügungen gibt, dann fällt das Geld dem Bundesland zu, in dem die ermordete Person zuletzt gelebt hat.

Wenn nun ein entfernter Verwandter oder ein im Testament außer durch den gesetzlichen Pfklichtanteil nicht berücksichtigter näherer Verwandter den Mord begangen hat ist klar, das die Polizei zuerst wohl in Richtung des (Haupt-)Erben ermittelt. Aber solange er nicht rechtskräftig verurteilt wird (was aus Mangel an Beweisen nicht geschehen sollte), verliert er auch seinen Anspruch auf das Erbe nicht. Natürlich gilt hier wie überall: In dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten). Bloß weil er der Erbe ist, muss er nicht zwangsläufig gleich der Mörder sein! Allein das Motiv reicht natürlich nicht als Beweis.

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» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Sollte der Mörder einwandfrei festgestellt werden und diese eigentlich ein Erbe sein, dann wird er durch die Tat erbunfähig und geht komplett leer aus. Auch der Pflichtteil (den man ja sonst bei einer Enterbung erhält) fällt weg. Siehe: § 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB (vorsätzliche Tötung des Erblassers).

Es wird nach dem Ausschluss des Mörders/einen Erben, einfach so weitergeguckt, als ob es diesen nicht geben würde, er quasi schon tot sei, denn seine Abkömmlinge könnten wiederum Erben werden. Der Staat kommt erst ins Spiel, wenn gar niemand mehr aufzufinden ist. Wird das Erbe für die Ermittlung der eventuellen Erben aufgebraucht, dann wird auch die Suche nach diesen eingestellt. Alles wird natürlich ordentlich und genau schriftlich festgehalten, damit die später doch noch auftauchenden Erben genau alles nachvollziehen können.

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» Mandylein » Beiträge: 1521 » Talkpoints: 10,39 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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