Alg2 - muss man Jobs annehmen?

vom 01.11.2007, 18:57 Uhr

Hallo
folgende Frage: muss man, wenn man Alg2 bekommt und nun von dem Berater oder der Arbeitsagentur einen Job angeboten bekommt, den auch wirklich annehmen?

Oder was passiert, wenn man einen solchen Job dann nicht annimmt?
Eine Bekannte meinte, die streichen dir dann die Leistungen, aber das kann ja eigentlich nicht sein, oder? Ich meine, von irgendwas muss der Mensch schließlich leben.
Und man muss einen Job ja nicht aus Faulheit ablehnen, sondern zum Beispiel auch, weil man sich den Job gar nicht zutraut.

Und wenn dann die Leistungen vom Amt gestrichen werden, wie gehts es dann weiter? Bekommt man dann wenigstens noch die Miete / Krankenversicherung / Essensgutscheine oder wie ist das??

Benutzeravatar

» Player » Beiträge: 100 » Talkpoints: 0,27 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Hallo Player,

ja das Amt kann dir noch was streichen, was ich auch für vollkommen richtig empfinde.

Warum einen Job ablehnen? Wenn du natürlich einen driftigen Grund hast, dann OK, aber nur weil man sich einen Job nicht zutraut? So lange man etwas nicht versucht hat, kann man nicht sagen ob es einem Zusagt oder eben nicht.

Es wird auf keinen Fall so sein, das du weder Miete noch sonst was zahlen kannst, allerdings hat das Arbeitsamt wie gesagt das Recht darauf.

Du hast doch sicherlich schon mal eine Einladung erhalten oder? Auf der Rückseite des Schreibens ist genau erklärt, was passiert, wenn du dich weigerst.

Liebe Grüße von der
Laufmasche

Benutzeravatar

» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Player hat geschrieben:Und man muss einen Job ja nicht aus Faulheit ablehnen, sondern zum Beispiel auch, weil man sich den Job gar nicht zutraut.

Was heißt in Deinem Fall nicht zutrauen?
Gesundheitlich? Dann sprich mit Deinem Berater darüber. Wenn eine schwerwiegende Krankheit gegen den angebotenen Job spricht, dann sollten ja entsprechende ärztliche Atteste vorliegen und es dürfte wohl nicht so schwierig sein, dem Berater zu erklären, warum Du ausgerechnnet diesen Job nicht annehmen kannst.
Wegen mangelnder Qualifikation? Kann man nachholen. Auch hier Berater fragen.
Weil Du zu lange raus bist? Wird am Anfang sicher hart, aber dafür erhält der Arbeitgeber sicher auch Zuschüsse, dass er jemandem eine Chance gibt, der schon länger aus dem Job ist.
Ablehnen kannst Du nur aus wirklich wichtigem Grund.

Player hat geschrieben:Oder was passiert, wenn man einen solchen Job dann nicht annimmt?
Eine Bekannte meinte, die streichen dir dann die Leistungen, aber das kann ja eigentlich nicht sein, oder? Ich meine, von irgendwas muss der Mensch schließlich leben.

Und wenn dann die Leistungen vom Amt gestrichen werden, wie gehts es dann weiter? Bekommt man dann wenigstens noch die Miete / Krankenversicherung / Essensgutscheine oder wie ist das??

Eigentlich steht im SGB II Merkblatt - Grundsicherung für Arbeitsuchende (Achtung PDF-Datei) alles drin.
Aber noch mal in Kurzfassung:
Bei der ersten Pflichtverletzung (in Deinem Fall Ablehnen eines Jobs ohne wichtigen Grund) 30 % Kürzung der Leistung,
bei der zweiten Pflichtverletzung 60 % Kürzung und
ab der dritten komplette Streichung der Leistungen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ich kenne jemand der hat einen Job abgelehnt weil er zu wenig verdient.Erhätte übrigen ca. 1300€ gehabt, da seine Frau dann aber kein ALG II mehr bekommt und die Miete dann auch wegfällt hätte er rein rechnerisch 250€ weniger wie jetzt durch Fahrtkosten und so.
Er ist der Meinung gelesen zu haben das man nicht gekürzt werden darf weil man dann unter das Exitenzminimum rutscht.
Bin ma gespannt was da bei rauskommt.

» grimmer » Beiträge: 149 » Talkpoints: 1,89 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Hallo zusammen,

wenn er dann unter dem Existenzminimum leben müsste, dann würde er wieder Zuschüsse vom Staat erhalten.
Es ist in Deutschland nicht so, das jemand verhungern müsste!

Liebe Grüße von der
Laufmasche

Benutzeravatar

» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Player hat geschrieben:Eine Bekannte meinte, die streichen dir dann die Leistungen, aber das kann ja eigentlich nicht sein, oder? Ich meine, von irgendwas muss der Mensch schließlich leben.
Und man muss einen Job ja nicht aus Faulheit ablehnen, sondern zum Beispiel auch, weil man sich den Job gar nicht zutraut.


Hallo,

wie ja schon geschrieben wurde, darf gekürzt werden. Wenn der Mensch von irgendetwas leben möchte, ist er auch verpflichtet, seinen Anteil dazu beizutragen.

Wenn Du (falls es sich um Dich handelt) Dir den Job nicht zutraust: Was sollte denn schlimmstenfalls passieren, wenn Du ihn trotzdem annimmst? Es wird ja nicht etwas ganz Utopisches sein, was Dir angeboten wurde. Somit kannst Du es ja einfach versuchen. Wenn es dann nicht klappt, kann Dir niemand etwas kürzen. Aber vielleicht klappt es ja auch, weil Du mit etwas Glück gut eingearbeitet wirst und dazu lernst.

Sollte es gesundheitliche Einwände geben, so kann da ein Arzt mit entsprechendem Attest helfen.

Wenn es doch an der Faulheit liegt, muss man wohl mit einer Kürzung leben. Aber das ist bei Dir ja wohl nicht der Grund.

Vielleicht magst Du ja mal schreiben, was für ein Job das ist, und warum Du ihn Dir nicht zutraust?

Viele Grüße vom
regentrudchen

» regentrudchen » Beiträge: 243 » Talkpoints: -1,56 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^