Recht am Bild beweisen
vom 05.09.2009, 20:32 Uhr
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Hallo,
folgende Frage ging mir vorhin so durch den Kopf. Person A hat Fotos gemacht. Diese noch bearbeitet, so das dort auch der Link zu einer Seite zu sehen ist. Dazu noch entsprechende Keywords in den Eigenschaften vom Bild untergebracht. Diese Bilder versucht A nun über Emule zu verbreiten. Was ja nicht verboten ist, da A diese Bilder auch selbst gemacht hat.
Aber was passiert, wenn doch jemand etwas anderes behauptet? Wie kann A im Zweifelsfall beweisen, das diese Bilder selbst aufgenommen wurden?
Punktedieb hat geschrieben:Wie kann A im Zweifelsfall beweisen, das diese Bilder selbst aufgenommen wurden?
Recht einfach - indem man das (digitale) Original besitzt. Besitzt man dies nicht wird es schwieriger, da dann mehr oder weniger durch Zeugen oder Indizien bewiesen werden muss, dass das Bild von A gemacht wurde.
Wenn jemand etwas anderes behauptet läuft das ähnlich - könnte A beweisen, dass das Bild von ihm stammt müsste der andere hier erst einmal den Gegenbeweis antreten.
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