Praxisgebühr und sozial schwache Menschen

vom 03.06.2009, 21:59 Uhr

Bei Hartz 4 kann es aber sein, dass man morgen schon Arbeit hat und sich das Einkommen so erhöht, dass man auch nicht mehr befreit ist. Deswegen machen die Kassen das erst am Ende des jahres und nicht mal, wenn man schon die 2 % Grenze erreicht hat.

Die IKK und auch die AOK befreien auch bei Hartz 4 Bezug bei Vorauskasse.

Ich habe zum Ende letzten Jahres hin Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit ( die lief bis irgendwann im Frühjahr, was der Krankenkasse auch bekannt gewesen sein muss) und ergänzende Sozialhilfe nach SGB 12. Ausserdem liegt bei mir eine chronische Erkrankung vor. Im November bekam ich ein Schreiben, das ich den Betrag von knapp 50 Euro abbuchen lassen kann und die Krankenkasse ( in dem Fall die IKK) mir mein Befreiungskärtchen noch zum Jahresende zuschickt. Wohlgemerkt das Befreiungskärtchen für 2009. Und für die Krankenkasse war da noch nicht absehbar, ob meine Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit weiter gewährt wird. Die wussten auch nicht, ob sich eventuell was am Bezug von den Sozialleistungen ändert. Nun hat sich vor Ablauf meiner Zeitrente mein Bezug von Sozialleistungen geändert. Das habe ich der Krankenkasse auch mitgeteilt, die mir dann den fehlenden Betrag in Rechnung stellten und vom Konto abbuchten ( Einzugsberechtigung liegt vor). Und genauso wäre es gelaufen, wenn ich aus dem Rentenbezug rausgefallen wäre. Dann hätte ich der Krankenkasse das mitgeteilt und da ich dann wahrscheinlich erstmal Hartz 4 bezogen hätte, hätten dir mir sicherlich auch den Differenzbetrag wieder auf mein Konto überwiesen. Genauso wenn ich den mitgeteilt hätte, das ich wieder arbeiten gehe und nun xx Euro verdiene, dann hätten sie den Differenzbetrag wieder abgebucht.

Und ich habe eine Freundin die auch Leistungen aus dem grossen Hartz 4 Topf bezieht. Die wurde auch angeschrieben und konnte den Betrag im Vorfeld bezahlen. Sie ist bei der AOK versichert. Allerdings zog sich das bei der AOK länger als bei mir. Und sie stand auch vor dem Problem das sie halt kein Geld für die Medikamente hatte. Die wurden ihr dann von der verschreibenden Institution mitgegeben. Wenn auch nur eine kleine Menge. Und wenn die Zuzahlungsbefreiung nicht vorgelegen hätte bevor die Medikamente leer waren, hätte sie sicherlich noch mal was bekommen. Wobei das dort auch nur in Ausnahmefällen gemacht wird. Das ist keine Standardleistung. Allerdings kenne ich es auch, wenn man den behandelnden Ärzten sagt, man hat kein Geld, sehen die meistens mal nach, was sie noch an Probepackungen haben und geben die dann auch mit.

Und ich weiss von Ärzten, die bei Menschen die regelmässig Medikamente brauchen und eine Zuzahlungsbefreiung haben, am Ende des Jahres mehr Medikamente verschrieben werden als an sich nötig um halt dem Fall vorzubeugen, das der Patient auf die Zuzahlungsbefreiung für das neue Jahr warten muss. Oder halt auch vorerst nicht in Vorkasse treten kann.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Julian,
kann nicht so recht nachvollziehen, was du damit meinst, wenn du schreibst: man kann die Praxisgebühr gar nicht bezahlen, ist aber auf Medikamente eingewiesen, etc. Einkommen hat jeder! Und wenn es nur Sozialhilfe ist - wir leben hier im Sozialstaat. Natürlich gibt es Menschen, die auch mit wenig Geld gut haushalten können, und Menschen, die mit Mehr eben schlecht auskommen, und dann reicht es eben nicht für die Praxisgebühr.

Diamante, in dem von dir beschriebenem Fall- ein Hartz4- Empfänger bekommt von heute auf morgen Arbeit- ist er verpflichtet, dies bei der Kasse anzuzeigen, und ihm wird die Befreiungskarte wieder eingezogen. Es funktioniert nicht anders, als bei Kindergeld, Unterhaltsvorschuß, und anderen sozialen Leistungen des Staates.

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» eraser » Beiträge: 24 » Talkpoints: 0,20 »


Diamante, in dem von dir beschriebenem Fall- ein Hartz4- Empfänger bekommt von heute auf morgen Arbeit- ist er verpflichtet, dies bei der Kasse anzuzeigen, und ihm wird die Befreiungskarte wieder eingezogen. Es funktioniert nicht anders, als bei Kindergeld, Unterhaltsvorschuß, und anderen sozialen Leistungen des Staates.

Die Krankenkasse kann dann aber auch hochrechnen, wieviel man an Zuzahlung leisten müsste und kann das dem Patienten mitteilen. Der kann dann den Differenzbetrag zwischen der bereits geleisteten Zuzahlung und dem was er nun, aufgrund eines höheren Einkommens, zahlen müsste, einfach überweisen und kann so seinen Befreiungsausweis behalten. Lohnt aber je nach Einkommen halt auch nur, wenn man viele Medikamente braucht oder ein stationärer Krankenhausaufenthalt absehbar ist.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



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