Verurteilter Vergewaltiger flüchtet in die Türkei

vom 26.09.2007, 13:55 Uhr

Sie war zwölf Jahre alt, als sie das erste Mal vergewaltigt wurde. Um sich vor weiteren Angriffen zu schützen, begann sie Taekwondo zu lernen. Doch dort wurde das heute 15jährige Mädchen aus Leipzig von ihrem Trainer Etem S. vergewaltigt. Er wurde vor Gericht zu zwei Jahren und acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Daraufhin ging er in Berufung, durfte jedoch auch auf freiem Fuß bleiben, da der Oberstaatsanwalt keine Fluchtgefahr sah.

Diese Gelegenheit nützte Etem S., er zog aus Leipzig weg und flog in die Türkei, sein Heimatland, und hält sich aktuell dort auf. Aufgrund eines angeblichen Hexenschusses und einer Thrombose erscheint er zu den letzten beiden Gerichtsterminen nicht. Das Mädchen befindet sich in psychologischer Betreuung.

Da frage ich mich doch, wie ein Richter so eine Person, die ein Mädchen vergewaltigt, frei rumlaufen lässt? :evil:

» Tauraxx » Beiträge: 1156 » Talkpoints: -12,45 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Wird ja da dann nicht von den Türkischen Behörden in Gewahrsam genommen? Also in ein türkisches Gefängnis stecken. Wenn dem so ist, also das er in einem türkischen Gefängnis sich dann befindet, kann das Gerichtsverfahren sich ruhig Zeit lassen. Ach und man sollte seinen Mithäftlingen stecken, das er ein Kinderschänder ist. Dann hat er viele "Freunde" da die mit ihm kuscheln.

Aber wieso er überhaupt noch auf freien Fuß war, entzieht sich doch jedem der bei klarem Verstand ist. Und 2 Jahre und acht Monate sind meiner Meinung nach auch zu wenig.

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» McMazzaker » Beiträge: 387 » Talkpoints: -0,35 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Das ist mal wieder das gute Rechtssystem, wo ein verurteilter Vergewaltiger bis zum Berufungsprozess (solange das Urteil also noch nicht rechtskräftig ist) frei rumlaufen darf.

In solchen Fällen sollten die (zukünftig) Verurteilten einfach eingesperrt werden, egal ob Fluchtgefahr besteht oder nicht. Bei anderen Verbrechen muss das nicht der Fall sein. Nur solange Menschen in Gefahr sind, sollten diese auch vor den Verbrechern geschützt werden.

Aber vielleicht hat auch nur der Oberstaatsanwalt schlechte Arbeit geleistet und die Lage falsch eingeschätzt. Dieser ist bestimmt auch nicht froh über die Entwicklungen.

» Brebbi » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 25.02.2019, 20:47, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Ich habe grad im Fernsehen einen Bericht über diesen Fall gesehen. Es ist halt in Deutschland so, dass jemand "unschuldig" ist, solange er nicht rechtskräftig verurteilt ist. Und das Urteil 2 Jahre und 8 Monate ist eben noch nicht rechtskräftig, da der Angeklagte das Rechtsmittel der Berufung eingelegt hat. Deshalb muss er wie ein unschuldiger behandelt werden und dann wird er eben nur eingesperrt, wenn Fluchtgefahr besteht.

Trotzdem halte ich diesen Fall für einen Justizirrtum. Dieser Mann scheint ja wirklich schuldig zu sein. Das ist im Prinzip erwiesen. Aber ist es nicht so, dass der Richter entscheidet ob jemand in Untersuchungshaft kommt oder nicht? Also man hätte diesen Mann wirklich bis zum Berufungstermin in U-Haft stecken müssen.

Wie es mit Auslieferungsverträgen zwischen Deutschland und der Türkei aussieht, weiß ich nicht. Wahrscheinlich wird man den Mann nicht mehr kriegen es sei denn er reist wieder in Deutschland bzw. die EU ein. Bestimmt spielt es auch eine Rolle ob er türkischer oder deutscher Staatsbürger ist.

» Jack R » Beiträge: 1229 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Auch hier sehen wir mal wieder, wie einfach sich ausländische Täter dem deutschen Rechtssystem entziehen können. Genau solche Probleme hat man bisher nicht gelöst. Und man wird sie auch nicht so schnell lösen. Dazu müsste man nämlich mit Diktatoren zusammen arbeiten und denen die Leute ausliefern.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ist doch bis heute kein neues Phänomen und das machen genügende. Auch Straftäter, die per Haftbefehl gesucht werden, verschwinden gerne mal in die Heimat oder sonst wo hin. Wie das geht? Ein dank an die tollen und offenen Grenzen. So leicht kann ich hier jemanden die Fresse brutal einprügeln, mich einfach in einem Land bewegen und Feierabend. Ja, ich darf am besten nicht wieder kommen und sollte ein Land nutzen, wo ich nicht oder vermutlich nicht ausgeliefert werde, aber das ist auch nicht so schwierig.

Siehe die Blagen aus Bulgarien. Die nur durch Kooperation zurück geschickt wurden, die hier in Velbert ein Mädchen brutal vergewaltigt haben. Das geht also kinderleicht, sich hier zu verpissen und am Ende des Tages dann auch vielleicht nicht mehr zurück zu kommen. Wenn das Land, wo man hingeht, eben da mit spielt. Deswegen muss man wirklich aufpassen, wem man gegenüber steht, damit man seine Täter auch noch gerichtlich dingfest machen kann.

Auch etliche Deutsche haben nach Straftaten schon das Land verlassen, weil es so mühelos dank offener Grenzen geht. Würde ich wahrscheinlich, wenn ich solch ein Subjekt wäre, auch tun! Ist doch das beste. Erst einmal frei sein, bis mich mal jemand kriegt, dann eventuell ausliefert, vergehen genug Jahre. Wenn man gut ist und sich das richtige Land zum fliehen aussucht.

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


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