Umtausch - Geschäft verlangt Adresse
A hat in einem großen Elektroladen einen MP3 Player gekauft, der defekt war und A wollte ihn umtauschen. Beim Kauf hat A einfach nur den USB Stick an der Kasse bezahlt. Nun beim Umtausch wird ein großer Zettel ausgefüllt und das Geschäft will nun die Adresse mit auf diesen Zettel eintragen. Außerdem muss A für den Umtausch auch eine Unterschrift leisten.
Muss A wirklich seine Adresse geben? Kann A nicht darauf bestehen, dass er den USB Stick einfach so umgetauscht bekommt? A wollte nicht das Geld zurück, sondern einen anderen USB -Stick haben.
Sowas hab ich auch schon oft erlebt, auch bei Kleidung oder anderen Sachen. Manchmal wird nur eine Unterschrift für den Erhalt verlangt, manchmal der Name dazu. Die komplette Anschrift hab ich allerdings eher selten gehabt.
Ich vermute mal, das das irgendwie damit zusammen hängt, das das ja belegt werden muss. Und wenn die Herstellerfirma den Kunden befragen will, geht das ja ohne Daten nicht. Der Markt sichert sich so ab. Ob das allerdings rechtlich so ganz ok ist, kann ich nicht sagen. Das müsste man mal Datenschutzbeauftragte oder einen Anwalt fragen.
Umtausch ist ja eine freiwillige Leistung des Unternehmens. Gesetzlich vorgeschrieben ist nur die Gewährleistung, also wenn das Produkt fehlerhaft ist.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Einzelhändler zumeist, ob Sie das Umtauschrecht als Leistung anbieten. Wenn dort steht, dass der Umtausch nur bei Angabe der Adresse gemacht wird, dürfte das Unternehmen wie beschrieben verfahren. Wenn das nicht explizit dort steht, kann man den Umtausch auch nicht der Adressangabe abhängig machen. Es genügt der Nachweis, dass man das Produkt bei dem Einzelhändler erworben hat. Dies geschieht normalerweise durch den Kassenbeleg.
Wird die Umtauschmöglichkeit im Einzelfall auf Kulanzbasis geregelt, also nicht in den AGB eingeräumt, dann kann das Unternehmen natürlich seine Kulanz von der Angabe der Adresse abhängig machen.
Nelchen hat geschrieben:Ob das Unternehmen die Adresse wirklich verlangen darf, weiß ich auch nicht. Aber ich musste auch schön öfter, diese Formulare ausfüllen, wenn ich etwas umtauschen wollte. Ich kenne das sogar von einem Supermarkt, dort wurde es auch so gemacht.
Ich kenne dass auch sehr gut von einer Discounterkette, allerdings reicht es ihnen auch beispielsweise bei Rückgabe wenn sie den Kassenbon behalten dürfen und solange dort nur noch Lebensmittel drauf sind, gebe ich mich damit auch zufrieden.
Ich habe dafür bisher nie meinen echten Daten angegeben. Entweder sind die Angaben dermaßen unleserlich geschrieben, oder sie sind schlicht weg falsch.
Ich musste bei KIK auch schon die Adresse angeben als ich etwas umtauschen wollte. Wenn ich eine andere Ware nehmen würde müsste ich keine Adresse angeben, nur wenn ich das Geld zurück haben wollte.
Nun arbeitet eine Nachbarin bei Kik, und sagte mir, dass es häufig so ist, als Schutz vor Diebstahl. Sonst könnte ein Mitarbeiter schnell etwas einscannen und es angeblich ins Regal zurück legen und sackt sich das Geld selber ein.
Aber ob das der Hauptgrund ist kann ich nicht sagen. Ich arbeitete auch viele Jahre im Einzelhandel und in keinem Geschäft verlangten wir von den Kunden die Adresse, im Höchstfall eine Unterschrift als Gegenzeichnung, dass sie das Geld erhalten haben.
Ich musste sogar schon in einem Supermarkt bei einem Umtausch, meine Adresse angeben. Ich denke, dass die Geschäfte das machen, um sich eben selbst abzusichern. Es ist sicher auch für die Unterlagen, da man so nachvollziehen kann, wann etwas umgetauscht wurde. Und vielleicht auch, wie oft jemand, etwas umtauscht.
Die Unternehmen sicher sich bestimmt nur ab. Es wird garantiert schon vorgekommen sein, dass jemand auch damit betrügen wollte.
Also wenn der MP3 Player oder USB-Stick(?) defekt war, ist das Unternehmen ja verpflichtet die Ware zurückzunehmen und gegeben falls durch ein anderes Produkt zu ersetzen bzw. das Geld zurück zu erstatten. Ich weiß zwar nicht ob er das Geld zurück geben muss, meistens kann man aber das Geld bekommen wenn man darauf besteht.
Ich habe vor längerer Zeit einen Laptop bei S*turn gekauft, nach ein paar Minuten Betrieb stellte ich einen Defekt am Gerät fest (es war ein Austellungsstück). Ich bin natürlich hingefahren und hab das Gerät umgetauscht bzw. zurückgegeben. Anfangs wollten sie mir auch einen Gutschein geben aber ich hab auf das Geld bestanden, weil ich nicht einsehe warum ich 1.200€ bei Saturn "liegenlassen" sollte, wenn es auch genügend andere Geschäfte gibt bei denen man Laptops kaufen kann. Ich mein bei 10-20€ wäre es mir egal aber bei so einer hohen Summe, die man auch nicht einfach so verfügbar hat sehe ich es wirklich nicht ein. Ich musste bei dem Umtausch KEINE Adresse angeben, nur eine Unterschrift das ich das Geld bekommen habe.
Ich würde sagen der Unternehmer kann nicht darauf bestehen, dass du deine gesamte Anschrift angeben musst nur weil du ein Produkt umtauschen willst. Das Produkt ist defekt und das kann wahrscheinlich auch nachgewiesen werden also ist die Rückgabe gerechtfertigt.
Wenn die Ware in Ordnung ist, dann ist der Umtausch ja ein freiwilliges Angebot des Verkäufers, darum habe ich da bisher noch nie etwas gesagt, wenn man meine Adresse und eventuell Telefonnummer haben wollte. Das dient nämlich wirklich dem Schutz vor Betrug durch eigene Verkäuferinnen.
Eine Bekannte arbeitet seit kurzem in einem Schuh-Geschäft und dort wurde ihr gesagt, dass manch Kunde ja auch in solchen Geschäften den Kassenbon zurücklegt und die ein oder andere Kassiererin dann die Ware "zurückgegeben" hat. Durch die Angabe der Adresse will man im Zweifelsfall die Möglichkeit haben, den korrekten Umtausch zu überprüfen. Wie wirksam diese Methode ist, darüber kann man wohl streiten.
Im oben genannten Fall hätte ich mich allerdings höchstwahrscheinlich geweigert, meine Daten anzugeben. Ganz einfach, wenn ein Produkt defekt ist, dann tritt ja unter bestimmten Umständen die Mängelgewährleistung in Kraft (
Garantie, Mängelgewährleistung und Produkthaftung). Dieses Recht nur zu gewähren, wenn man im Gegenzug persönliche Daten einfordert, würde ich nicht unterstützen.
Auch bei uns im Discounter wird es so gehandhabt, das der Kunde seine Adresse auf dem Rückgabebeleg notieren muss und eine Unterschrift leisten muss. Wenn der Kunde dies nicht leisten möchte, muss der Mitarbeiter dies auf dem Rückgabebeleg notieren, mit Anwesenheit des Filialleiters.
Dies soll vor Diebstahl der Mitarbeiter schützen, denn es gab leider schon in anderen Bezirken Fälle, bei denen die Mitarbeiter die Artikel mit nachhause nahmen. Diese Beträgen fehlen letztendlich bei der Inventur und können große Schäden anrichten.
Auch bei vielen anderen Discountern und Kaufhäusern habe ich dies schon erlebt und bisher auch immer anstandslos den Rückgabebeleg ausgefüllt.
Ich habe jetzt einfach mal in einem Laden gefragt, was das soll und warum ich die Adresse geben muss. Es war bei Lidl und dort sagte man mir, dass ich das nicht machen muss. Aber als Kassierer und auch Filialleiter muss man das einfordern. Wenn der Kunde sich weigert kann man nichts machen. Er könnte ja theoretisch auch eine falsche Adresse geben, was nie nachkontrolliert wird. Denn den Ausweis muss man ja nicht vorzeigen.
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