Mietshausverkauf - Maklertermine

vom 23.04.2009, 11:10 Uhr

Hallo!

Mieter A wohnen in einem 3 Parteienhaus zur Miete. Dieses Haus soll verkauft werden. Die Mietverträge sollen auch alle übernommen werden und Mieter A kann mit seiner Familie im Haus wohnen bleiben. Er wohnt mittlerweile 15 Jahre in dem Haus und hat auch eine Kündigungsfrist von 1 Jahr laut altem Mietvertrag.

Nun ist es so, dass Mieter A ziemlich genervt ist, weil seit 14 Tagen der Makler B mit potentiellen Käufern ständig vor der Wohnungstür steht und die Wohnung besichtigen will. Makler B ruft zwar vorher an, aber ein "nein", weil A keine Zeit hat, akzeptiert er nicht, weil er den Auftrag von Vermieter C hat das Haus so schnell wie möglich zu verkaufen.

A ist ständig am Putzen, weil B mit den potentiellen Käufern ständig Dreck reinbringt und auch das Privatleben ist gestört. A hat versucht mit dem Makler zu reden, dass er einmal die Woche mit mehreren potentiellen Käufern kommen kann und dann einen Tag mit Wohnungsbesichtigung verbringt. Aber B lässt sich nicht drauf ein, weil er einen Terminkalender hat, der das nicht zulässt.

Muss A dulden, dass er in der Zeit des Verkaufs das zulässt oder kann er auch einfach die Tür nicht öffnen? Makler B meint, dass er Schadensersatz fordern kann, wenn er umsonst mit potentiellen Käufern ankommt und nicht in die Wohnung kann. A ist ziemlich genervt und überlegt, ob er nicht Schadensersatz oder eine Mietminderung machen kann, weil dadurch ja sein Privatleben eingeschränkt wird.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



In einem meiner Mietverträge von früher stand dazu extra was drin. Ob das allgemein gültig ist, weiss ich jetzt nicht, aber da das ne große und gute Verwaltungsgesellschaft war, könnte ich mir das schon vorstellen.

Also, da stand sinngemäß drin, dass Wohnungsbesichtigungen nur nach vorherigen beiderseitigen Terminabsprache stattfinden dürfen und der Mieter sie auch nur zu gewissen Zeiten akzeptieren muss. Beiderseitig heisst ja, wenn der Mieter einen Termin nicht wahrnehmen kann, dass halt ein anderer Termin gefunden werden muss. Allerdings war da noch die Einschränkung, dass der Mieter schon schwerwiegende Gründe vorbringen müsse, um den Termin abzulehnen, also einfache Unlust (die aber verständlich ist in diesem Falle) galt da nicht.

Ich würde es dem Makler einfach noch mal klipp und klar sagen, dass es an dem und dem Tag nicht passt und er das akzeptieren muss, ansonsten bleibt die Tür zu. Man kann ja auch mal ausser Haus sein und ist nicht verpflichtet, jeden Tag auf andere Leute zu warten.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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