Heizungsableseröhrchen / Geräte

vom 16.04.2009, 13:24 Uhr

Hallo!

Mieter A ist am 1.4. in eine neue Wohnung gezogen. Im Mietvertrag steht, dass sie eine Heizkostenpauschale von 80 Euro im Monat zahlen. Nun hat A sich die Heizung mal genauer angesehen und es sind keine Ableseröhrchen an den Heizkörpern. Das Haus wird mit Öl beheizt.

Mieter A hat den Vermieter B nun angesprochen, wie die Heizkosten abgerechnet werden und Vermieter B meinte, dass die Pauschale von 80 Euro bleibt und sie könnten heizen so viel oder so wenig sie wollen. Mit einer Abrechnung würde B sich nciht belasten.

Mieter A wollte nun auf Ableseröhrchen bestehen. Aber der Vermieter B meint, dass er das nur macht, wenn die Kosten dafür auf die Mieter umgelegt werden. Es sind noch 3 weitere Parteien mit in dem Haus und diese wollen keine Ableseröhrchen. Sie wohnen schon so lange in dem Haus und meinen, dass sie mit der Pauschale besser dran sind, als wenn sie eine Abrechnung bekommen und evt. nachzahlen müssen.

Mieter A steht nun alleine mit dem Wunsch und da die Mietpartei A immer wenig geheizt hat um die Kosten so gering wie möglich zu halten, sehen sie auch nicht ein, dass sie mit den 80 Euro mehr zahlen, als sie verbrauchen.

Muss Mietpartei A wirklich die Kosten für das Ablesesystem zahlen? Oder kann es umgelegt werden auf die Mietparteien? Oder ist das Vermieter B`s Sache, dafür zu sorgen, dass eine vernünftige Abrechnung gemacht werden kann.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Soweit ich weiss, gibts eine Pflicht zur Verbrauchserfassung und Kostenverteilung, die der Vermieter hat. Die anderen Mietparteien können also so oder so nichts dran ändern, die Messung ist Pflicht und muss in Mehrparteienhäusern gemacht werden. Ich würde Partei A raten sich beim Mieterschutzbund zu informieren. Ich glaube nämlich, die Kosten für die Röhrchen werden in den Heizkosten mit eingerechnet. So ein Röhrchen kostet allerdings keine 10 Euro und es wird 1x im Jahr beim Ablesen ausgetauscht. Dieses pauschale Kostensplitting ist schon einige Jahre lang nicht mehr zulässig.

Es dürfen vom Ablesen nur 70 % darüber abgerechnet werden und der Rest müsste nach Nasen im Haus gehen (meist . Jedenfalls war das so, als wir noch in einer Wohnung mit Fernwärme (und somit auch Röhrchenablesung) gewohnt haben.

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» Mandylein » Beiträge: 1521 » Talkpoints: 10,39 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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