Brille zerbrochen - Wer muss zahlen und wieviel?

vom 09.04.2009, 20:26 Uhr

A ist leider ein kleines Missgeschick passiert: A hat B die Brille zerbrochen. Klar steht A dafür auch gerade und die Brille zahlt A auch. Nun behauptet der Geschädigte B aber dass seine Brille eine Armani Brille war und will gleich ein paar Hundert Euro von A.

Das geht zu weit denn als A die Brille sah die nicht aus als wäre sie so teuer gewesen, A fürchtet B nimmt ihn aus wie eine Weihnachtsgans!

» Gogolino » Beiträge: 15 » Talkpoints: 0,16 »



Hi,

also, wenn A die Brille zerbrochen hat (egal ob absichtlich oder nicht), dann ist zumindest erstmal die Haftungsfrage geklärt. A muss nun also für Ersatz sorgen. Das heißt normalerweise, dass er die Brille in Form einer Geldzahlung zu ersetzen hat. Wenn A nun eine Haftpflichtversicherung hat, dann übernimmt diese die Zahlung. Bzw. wehrt auch bei ungerechtfertigten Forderungen diese ab (sozusagen ein passiver Rechtschutz).

Einer Brille muss man nicht unbedingt ansehen, wie teuer die ist. Ich würde darüber nie urteilen wollen, wie teuer die Brille ist, die jemand auf der Nase mit sich rum trägt. Wenn B nun höhere Forderungen stellt, dann sollte B ja auch nachweisen können, um was für eine Brille es sich hier handelt. Ganz egal, ob es nun eine Armanibrille ist oder nicht, B muss bei solchen Forderungen einen Nachweis erbringen. Am Besten funktioniert das mit einer Rechnung bzw. mit der Brille selbst.

Wenn nun A eine Haftpflichtversicherung hat, dann wird der Versicherer sowieso einen Nachweis verlangen, zum Einen über den Anschaffungspreis der Brille, dann zum Anschaffungsdatum (denn hier wird immer Alter und Abnutzung in Abzug gebracht) und zum anderen über die Art der Brille. Es kann durchaus passieren, dass B die Brille dem Versicherer zur Verfügung stellen muss, dass dieser prüfen kann, was mit der Brille ist und wie viel Geld bezahlt wird. Denn gerade bei Brillen ist die Betrugsquote doch relativ hoch.

Noch weitere Fragen? Immer raus damit.

Gruß Jasper

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» jasper » Beiträge: 554 » Talkpoints: -0,26 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Hallo!

A hat das Recht sich die Brille von B zeigen zu lassen. Und eine Brille hat immer auf den Bügeln stehen, von welcher marke sie ist. Ausserdem kann A die Rechnung der Brille verlangen um zu sehen, was die Brille gekostet hat und wie alt sie ist.

Die Haftpflicht beeinhaltet den Zeitwert. Ist die Brille 5 Jahre alt, braucht A auch nicht den Wert zu zahlen, den sie vor 5 Jahren gekostet hat, sondern kann abziehen, was sie in den 5 Jahren an Wert verloren hat. So macht es die Haftpflichtversicherung genauso.

A soll so vorgehen, wie es die Versicherung auch machen würde. Rechnung und Brille sich zeigen lassen und dann entscheiden und gegebenenfalls zum Anwalt. Hat A eine Haftpflichtversicherung dann die Brille und die Rechnung zur Versicherung geben und sehen, was passiert. Lehnt die Versicherung ab zu zahlen, weil evt. ein Betrug vorliegt und die Rechnung gefaked sein sollte (wegen Marke der Brille), dann braucht auch A nciht mehr zu zahlen. Denn dann hat die Versicherung geprüft, ob sie den Schaden vo9n B übernehmen muss. Und wenn die Versicherung von A nein sagt, dann ist A auch raus.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



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