Energiesparlampe summt

vom 09.04.2009, 11:02 Uhr

Ich habe mir eine neue Energiesparlampe der Marke Osram (also schon gute Qualität) gekauft. Nun gibt diese ein permanentes Summen von sich...ist das normal? Geht das wieder weg?

Also bei anderen Sparlampen habe ich das noch nicht beobachtet. Das Problem ist halt, dass ich den Bon nicht habe, sonst hätte ich das schon umgetauscht. Machen die das im Geschäft eventuell trotzdem?

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» Herr Lehmann » Beiträge: 558 » Talkpoints: 5,56 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Zuerst wuerde ich sicherstellen, dass das Brummen von der Energiesparlampe herruehrt und nicht von der Fassung ausgeht. War vorher eine andere Lampe drin und es hat nicht gebrummt? Dann wird es die neue Lampe sein. Zur Sicherheit die Energiesparlampe auch mal in einer anderen Fassung testen: brummt es dann immer noch?

Wenn Du dann sicher bist, dass es an der Energiesparlampe liegt, fallen mir folgende Moeglichkeiten ein:
1. Versuchen die Lampe auch ohne Bon umzutauschen und auf Kulanz des Geschaeftes hoffen - vielleicht hast Du ja Glueck
2. Moeglichkeit, allerdings nicht ganz astrein wie ich finde: gleiche Lampe nochmal kaufen und mit dem neuen Bon die alte Lampe umtauschen - allerdings fehlt Dir dann fuer die neue Lampe die Quittung, falls damit auch was nicht in Ordnung sein sollte.
3. Falls der Laden die Lampe nicht zuruecknehmen will, direkt an den Hersteller wenden, also Osram. Vielleicht erstmal eine Email schicken und den Sachverhalt darlegen. Dabei natuerlich immer freundlich bleiben, betonen dass man extra Osram gewaehlt hat wg. der guten Qualitaet und dass man jetzt enttaeuscht waere weil die Lampe nicht in Ordnung ist. Vielleicht schickt Dir Osram dann eine neue Lampe oder einen Gutschein zu. Evtl. musst Du die alte Lampe auch einschicken, damit sie geprueft werden kann.

Und in Zukunft bei solchen Sachen natuerlich immer die Quittung aufbewahren, am besten einen Ordner oder eine Box anlegen, in der man die Bons fuer saemtliche Garantiefaelle aufbewahrt. Wenn Du das nach Garantiedauer sortiert, hast Du es auch ganz einfach zu sehen wie lange die Garantie fuer welche Sachen noch laeuft und kannst abgelaufene Jahrgaenge problemlos entsorgen.

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» misspider » Beiträge: 1964 » Talkpoints: 6,69 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ein gewisses Summen ist aber normal, irgendwie muss die Lampe ja arbeiten konnen (und wo gearbeitet wird, entstehen auch Geräusche).

Dabei muss man aber unterscheiden zwischen normalen Geräuschen, die von der Birne fabriziert werden und den Geräuschen, die eigentlich nicht entstehen dürften, da vielleicht irgendwo was mitschwingt oder falsch angeschlossen worden ist (bei bestimmten Lampenfassungen kann das auch schon mal ein Transformator sein, der einfach nicht groß genug ausgelegt ist). Das vielleicht mal vorher überprüfen, ist aber alles im bestimmten Rahmen, sieht es mau aus.

Eine Rücknahme ohne Kassenbong wird wohl nur auf Kulanz möglich sein, allerdings auch nur, wenn du eine unbeschädigte Verpackung hast (ist das so eine schöne Blisterverpackung, dann wird das wohl nicht möglich ein - das Problem hatte ich auchmal, das Bauhaus hatte sich geweigert, diese zurückzunehmen, wenn das eine normale Verpackung gewesen wäre, dann hätten sie diese auch zurückgenommen).

Mittlerweile gibt es sogar Bauhäuser, die verweigern eine Rücknahme, wenn bestimmte Verpackungen geöffnet worden sind (ist ja auch deren gutes Recht), sofern die Sachen in Ordnung sind. Hier einfach mal nachfragen, auch bei Osram selber, ob der Hersteller sich darauf einen Reim machen kann (das Geld wirst du aber von denen nicht wiederbekommen, da ist dein Händler für zuständig).

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» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Also Entertainment, teilweise bist du aber echt falsch informiert. Ein Geschäft MUSS eine Sache zurücknehmen die defekt ist, prinzipiell sogar ohne Verpackung solange eine unzweifelhafte Zuordnung zu dem Posten auf dem Kassenbon möglich ist. Defekt ist defekt, warum sollte da die Verpackung irgendeine Rolle spielen? Ein defektes Teil schadet ja dem Händler nur in der Form, dass er es an den Hersteller schicken muss. Auf dem Geld bleibt er ja nicht sitzen.

Ich werds dann mal versuchen mit dem Umtauschen. Denn das Summen ist in mehreren Fassungen zuhören und auch nicht nur zu hören wenn man mit dem Ohr direkt daneben ist, sondern hörbar sobald man das Zimmer betritt und keine anderen Schallquellen in Betrieb sind. Das ist definitiv zu viel!

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» Herr Lehmann » Beiträge: 558 » Talkpoints: 5,56 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Lieber Herr Lehmann, wenn du meine Zeilen aufmerksam gelesen hättest, dann wäre dir vielleicht aufgefallen, das ich das ganze als Rücknahme deklariert habe und nicht als Reklamation.

Eine Rücknahme kann nur zu den Bedingungen erfolgen, wie der Händler will (Ausnahme wäre hier das ehemalige Fernabgesetz), sofern es sich um eine Rücknahme von Waren handelt, die der Kunde nicht brauchen kann, weil sie bei ihm inkompatibel sind, nicht passen oder dem Kunden einfach das ganze nicht gefällt. Dann kann der Händler natürlich verlangen, das das ganze in Originalverpackung zurückgegeben wird, möglichst natürlich unbeschädigt.

Eine Reklamation bleibt davon unberührt (zumindest in den meisten Fällen), ist eine Sache nachweislich defekt, dann nimmt der Händler diese auch meistens anstandslos zurück, allerdings kann der Händler darauf pochen, das, wenn der Kunde die gleiche Sache nicht nochmal haben möchte, auch die Verpackung wieder mit zurückgegeben werden muss (eine eindeutige Gesetzeslage gibt es leider nicht, manche Händler nehmen alles zurück, andere sträuben sich regelrecht, wenn der Kunde dann was anderes haben möchte, aber keine originale Verpackung mehr nachweisen kann - im IT Bereich verlangen wir innerhalb von 14 Tagen (da tauschen wir 1:1 sofort aus, wenn der Kunde das gleiche möchte, will der allerdings einen ungleichen Tausch, dann muss zumindest alles wichtige (Verpackung, Handbuch, sonstige spezielle Teile) mit zurückgeschickt werden, sonst können wir dem Kunden diesen Wunsch nicht erfüllen) mit zurückgeschickt werden). Einen kundenorientierten Händler erkennt man daran, das er alles ohne wenn und aber zurücknimmt, aber das werden immer weniger (weil es auch immer mehr schwarze Schaafe bei den Kunden gibt) und diese haben meistens dann ein dementsprechendes Rückvergütungssystem (wie die Saturn Media Holding), wo dann alles irgendwie auf Kommision gekauft wird und dann wieder zurückgekauft wird.

Bei einer Glühbirne sollte das nicht so wichtig sein, aber es gibt durchaus Sachen, die von einem Hersteller niemals einen DOA (Dead on arrival) bekommen, diese Sachen werden dann vom Hersteller repariert und dann bekommt der Händler diese zurück - fehlt dann die Verpackung oder anderes wichtiges Zubehör, kann der Händler diese Ware meistens nur noch sehr schlecht und zu einem deutlich schlechteren Preis verkaufen.

Daher bitte immer beachten, was ich schreibe, Rücknahme von Waren ist nicht gleich Reklamation von Waren, da gibt es immer Unterschiede in der Handhabung ;).

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» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ja vielen Dank! Da hab ich mir ehrlich gesagt noch keinen Kopf drum gemacht was der Unterschied zwischen Reklamation und Rücknahme genau in technischen und rechtlichen abläufen bedeutet. Ist ja schon ein relativ großer Unterschied und natürlich muss bei der Rücknahme dann das Produkt auf jeden Fall wieder weiterverkäuflich sein.

Rückgabe kam für mich halt nicht in Frage weil das Produkt einen für mich offensichtlichen Mangel besitzt. Klar steht auf der Verpackung nicht drauf, dass die Lampe keine Geräusche macht, aber für eine Lampe sollte es doch eigentlich geltende Meinung sein, dass dies nicht der Fall ist.

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» Herr Lehmann » Beiträge: 558 » Talkpoints: 5,56 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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