Registrierung Pflicht für Versicherungsvermittler

vom 24.03.2009, 20:52 Uhr

Versicherungsvermittler haben ja schon immer einen nicht so guten Ruf - teilweise durchaus zu Recht. Um Verbraucher (und natürlich Verbraucherinnen) vor unseriösen Vermittlern besser zu schützen, wurde schon im Mai 2007 das Versicherungsvermittlungsrecht neu geregelt.

War bis dahin der Beruf des Versicherungsvermittlers frei zugänglich, bedarf es nun einer Erlaubnis und Registrierung. Die (in der Regel erforderliche) Erlaubnis zur Ausübung des Berufs wird nun nur noch erteilt, wenn die zuständige IHK die persönliche Zuverlässigkeit des Vermittlers geprüft hat, ebenso werden die Vermögensverhältnisse auf Ordnung geprüft, eine Berufshaftpflichtversicherung muss vorhanden sein und die Sachkunde muss durch langjährige Berufserfahrung, anerkannte Berufsabschlüsse oder eine Sachkundeprüfung nachgewiesen werden.

Die IHK dient aber nicht nur als Prüfungs- und Zulassungsstelle, sie führt gleichzeitig auch ein Vermittlerregister in der jeder zugelassene Vermittler eingetragen ist, erkennbar an der Register-Nummer. Auf der Seite www.vermittlerregister.info kann der Verbraucher überprüfen, ob ein bestimmter Vermittler zugelassen ist und zusätzlich ob es ein gebundener Vermittler ist, ein Mehrfachagent oder aber ein unabhängiger Versicherungsvermittler.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Hi,

das war eine der besten Ideen, die die Bundesregierung in den letzten Jahren hatte. Dadurch schaffen wir seriöse Vermittler es vielleicht endlich, die schwarzen Schafe, die auf dem Markt herum laufen aus dem Markt zu verdrängen. Die Sachkundeprüfung dient ja zum einen dazu, dass man die Berufserlaubnis bekommt. Zum anderen sorgt sie aber auch dafür, dass diejenigen, die zu blöd sind (sorry, ist aber so) ihre Berufserlaubnis auch nicht bekommen. Der schriftliche Prüfungsteil dreht sich allein um Fachwissen, welches man als Vermittler dann doch auch haben sollte. Der mündliche Teil dreht sich darum, wie man einen Kunden umfassend beraten muss.

Es geht heute eigentlich nicht mehr darum "ich brauch ne Haftpflicht, mach mal" oder "wieviel willst du für die Rente machen? 50, 75 oder 100 Euro?".Dieses Verkaufen und Aufschwatzen soll nicht mehr sein. Wir sollen vielmehr darauf aufmerksam machen, was für gesetzliche Vesorgungslücken es gibt und wie man seine persönlichen Versorgungslücken schließen kann. Für die eine Person reicht es eventuell aus, dass er 35,26 Euro für die Rente zahlt, für den anderen sollten es aber vielleicht 77,88 Euro sein. Es soll eben bedarfsgerecht passieren. Das ist das Ziel dieser Verordnung und in meinen Augen doch eine gute Idee.

Weiterhin wurde damit eingeführt, dass Vermittler bei Falschberatungen persönlich haften. Auch das ist richtig, denn dann müssen wir eben richtig beraten, wenn wir das vermeiden wollen.

Gruß Jasper

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» jasper » Beiträge: 554 » Talkpoints: -0,26 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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