Kinderwagen im Hausflur

vom 12.03.2009, 22:37 Uhr

Hallo!

Vielleicht weiß jemand von euch Bescheid: FR wohnen in einem Mietshaus, mit 6 Parteien. FR sind die einzigen Mieter, die ein Kind haben - bzw. ein so kleines Kind, dass sie noch einen Kinderwagen brauchen. FRs Vermieter S hatte FR bei Einzug (vor drei Monaten) mündlich zugesagt, dass der Kinderwagen im Hausflur stehen darf. Der Flur ist wirklich sehr breit und FRs Kinderwagen behindert dort niemanden. Die restlichen Mieter beschweren sich allerdings ständig über den Kinderwagen - er würde so viel Dreck reinbringen (obwohl Frau FR immer hinterher putzt), außerdem hätten die anderen Mieter, als deren Kinder noch klein waren, die Wägen immer in den Keller gestellt usw.

Was können wir tun? Muss FR sich das jetzt echt vom Vermieter S schriftlich geben lassen und im Hausflur aufhängen? Wie verhält es sich denn grundsätzlich mit Kinderwägen im Hausflur?

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» Korsin » Beiträge: 23 » Talkpoints: 0,16 »



Also, wir hatte genau das gleiche Problem, dass unser Kinderwagen im Hausflur stören würde, und ich wurde mit einem Zettel am schwarzen Brett darauf hingewiesen, dass Kinderwagen in den dafür vorgesehenen Räumen unterzubringen wären, in diese Räume wurde unser Kinderwagen dann auch eigenhändig von irgendjemanden untergebracht.

Ich stellte ihn wieder hoch, muss dazu sagen unser Hausflur war super breit und er störte niemanden, es ging dabei um eine private Fehde. Jedenfalls habe ich im Internet gestöbert und es gibt ein Gerichtsurteil darüber. Darin steht, dass Kinderwagen im Hausflur zu dulden, da es unzumutbar wäre für eine Frau den Kinderwagen mehrmals am Tag die Kellertreppe rauf und runter zu tragen.

Unabhängig von dem was in der Hausordnung steht, sind Kinderwagen zu dulden, solange - und jetzt kommt’s - sie den Fluchtweg nicht versperren oder beeinträchtigen.

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» stance » Beiträge: 1775 » Talkpoints: -0,31 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Wenn der Flur wirklich breit genug ist und der Kinderwagen nichts versperrt, würde ich auch keinen Grund dagegen sehen, den Wagen nach wie vor im Flur stehen lassen, vor allem, wenn eine Erlaubnis des Vermieters vorliegt. Ich würde mir diese Erlaubnis aber auf jeden Fall noch schriftlich geben lassen, dann ist man definitiv auf der sicheren Seite. Was anderes wäre es meiner Meinung nach, wenn ein extra Kinderwagenraum vorhanden wäre und trotzdem Kinderwägen dauerhaft im Flur abgestellt würden. In dem Fall könnte ich den Unmut der anderen Mieter verstehen, aber in der Situation wie hier geschildert würde ich mir von den anderen Mietern ein bißchen Nachsicht erhoffen. Vor allem, da ein Kinderwagen ja nun auch nicht Jahrzehnte genutzt wird!

Es gibt übrigens für Kinderwagen ganz einfache Schutzbezüge für die Räder zu kaufen. Diese würde ich mir vielleicht noch besorgen. Damit könnte man dann auch gleich das Argument, der Kinderwagen würde Dreck ins Haus bringen, entkräften.

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» felis.silvestris » Beiträge: 642 » Talkpoints: 0,56 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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