Renovierung Mietwohung - Pflicht Teppich ersetzen bei Auszug

vom 10.03.2009, 23:41 Uhr

Hallo zusammen,

ABs Auszugstermin rückt immer näher, ein bisschen renoviert haben AB auch schon, da einige Räume schon so gut wie leer stehen. Der Vermieter C war schon da und hat sich schon einmal umgesehen, um AB gegebenenfalls auf Mängel hinzuweisen, um deren Beseitigung AB sich noch kümmern müssten.

Der Vermieter C war auch eigentlich sehr zufrieden, allerdings verlangt C, dass AB den Teppich im Wohnzimmer (bei Einzug schon einige Jahre alt und abgewohnt!) ersetzen. Es sind 2 Flecken drin, die nicht mehr rausgehen, diese Flecken sind auch eindeutig von AB.

Aber: Der Teppich war doch vorher schon total abgenutzt und mit kleineren Fleckchen versehen, außerdem hat er mindestens schon 10 Jahre auf dem Buckel! Müssen AB den Teppich wirklich erneuern? Wer kennt sich aus?

» Firdoli » Beiträge: 17 » Talkpoints: 0,14 »



hi

wenn der Teppich vor Einzug schon drin war, dann gehört er doch zur Mietsache und dafür zahlen AB anteilig Nutzungsgebühren - also Miete. Das der Teppich dann irgendwann gebraucht aussieht ist klar aber dafür zahlen AB ja.

Soweit ich weiß ist Teppich Vermietersache und AB dafür nicht zuständig. Ich glaube er versucht es nur für sich recht günstig zu lösen. Wir sind vor knapp 7 Wochen ausgezogen und unser Hauswart fing auch an von wegen der Teppich müsste aber gereinigt werden, woraufhin mein Mann gleich meinte Teppich wäre Vermietersachen.

Es gab dann eine Wohnungsabnahme und der Teppich wurde nie wieder erwähnt. AB sollen sich mal im Internet schlau machen. Wenn es Euer Teppich wäre würden AB ihn ja mitnehmen beziehungsweise hätten ihn bei Einzug ja auch selber reingelegt. So ist er Bestandteil der Mietsache.

lieben Gruß
stance

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» stance » Beiträge: 1775 » Talkpoints: -0,31 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


In der Schweiz läuft das folgendermassen (und ich nehme an, dass in Deutschland ähnliche Regelungen gelten).

Jeder Gebäudeteil hat eine Lebensdauer. Da gibt es im Netz entsprechende Tabellen. So hat zum Beispiel in der Schweiz ein Massivholzparkett eine Lebensdauer von 40 Jahren, ein Spannteppich nur eine Lebensdauer von 10 Jahren.

Wenn nun ein Teppich 8 Jahre alt ist, unabhängig von der Anzahl Mieter die den Teppich schon bewohnt haben, und der Teppich wie bei dem erwähnten Teppich nicht mehr zumutbar ist (Flecken die nicht mehr rausgehen), dann kann der Vermieter die Auswechslung veranlassen und einen Regress auf den Mieter machen. Allerdings muss der Mieter nur für den Restwert des Teppichs aufkommen. Der Teppich hätte noch eine Lebensdauer von 2 Jahren gehabt. Also muss der Mieter nur noch 20% der Kosten für einen neuen Teppich tragen, die anderen 80% der Kosten muss der Vermieter tragen, da die ja schon abgeschrieben sind.

Wenn der Bauteil älter als die tabellarische Lebensdauer ist, dann muss der Mieter nichts mehr zahlen, egal ob der Fleck vom Mieter ist oder nicht.

» thisnamewasfree » Beiträge: 1102 » Talkpoints: 2,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Hallo!

ein ähnliches Problem hatte ich vor ein paar Jahren mal. Dort war auch ein Nadelfilzteppichboden in der Wohnung, als ich die Wohnung übernommen habe. Der sah schon schäbig aus, als ich eingezogen bin. Wurde auch beim Abnahme und Übergabeprotokoll vermerkt. Der Vermieter meinte aber, dass der Teppich nicht so schlimm ausgesehen hat, als ich eingezogen bin. Da ich über diesen Teppich ncoh einen anderen Teppich gelegt hatte, konnte es nicht von mir sein.

Ich meldete es meiner Haftpflichtversicherung, wo auch Mieterhaftpflicht mit drin ist. Ein Gutachter kam und stellte fest, dass der Teppich schon ziemlich alt ist und das der Restwert noch genau 4,65 DM betrug. Die Versicherung zahlte die 4,65 und ich war raus. Der Vermieter kann dann auch nciht mehr verlangen, als der Gutachter der Versicherung ausgerechnet und begutachtet hat.

AB sollte den Schaden am Teppich der Haftpflichtversicherung melden. Diese kann dann sehen, ob sie bezahlt oder nciht. Zahlt sie nicht, weil der Teppich einfach nur abgewohnt ist , dann ist AB auch raus aus der Sache. Mieterbund wäre in dieser Hinsicht auch nciht schlecht. Die können AB genau sagen, was zu tun ist. In meinem Fall ist es schon einige Jahre her und da kann es sein, dass da noch anders verfahren wurde. Aber ich würde auch sagen, dass der Teppich die Sache des Vermieters C ist. Besonders, wenn er schon alt ist (den Teppich meine ich ;) ) .

Sollte es sich allerdings um einen Teppich handeln, der noch nciht so alt ist und erst in die Wohnung kam, als man selber eingezogen ist, gelten bestimmt andere Regeln. Aber das kann der Mieterbund dann sagen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wenn der Teppichboden bei Einzug schon vorhanden war (kann man das belegen oder wurde dieses dokumentiert), dann ist klar geregelt, das der teppich zur Wohnung gehört und ihr dafür Miete gezahlt habt. Da kann der Vermieter wollen, bis der Himmel Grün wird, er wird nichts bekommen.

Anders allerdings sieht es aus, wenn durch die Mietpartei Schäden am teppich entstanden sind (Flecken, Brandlöcher oder ähnliches), dann kann der Vermieter entweder eine Entschädigung, den Restwert eines Teppiches oder einen neuen verlangen. Es kommt dabei an, was im Mietvertrag steht und vor allem, was der Teppichboden noch wert ist.

Hier sollte auf jeden Fall der gang zum Mieterschutzbund und/oder Anwalt nicht aufgeschoben werden, um schnell Klarheit zu bekommen, woran man ist, denn spätestens bei der Übergabe und dann bei der Endabrechnung und Kautionsrückgabe wird das wieder hochkommen, das Thema (und für eine Seite wird das dann nicht erfreulich, aber vor allem auch dann stressig). Lieber voher darum kümmern.

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» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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