Trotz Fahrkartenautomatendefektes Strafe zahlen

vom 25.11.2008, 01:23 Uhr

Mir ist heute morgen etwas sehr ärgerliches passiert. Ich musste auf dem Weg zum Hauptbahnhof mit einer Regionalbahn fahren. Da der Fahrkartenautomat nicht betriebsfähig war (Windows Bluescreen), konnte ich mir keine Fahrkarte kaufen. Dies ist normalerweise nicht schlimm, da es in dem Zug selber auch 2 Fahrkartenautomaten gibt. Da ich mich aber beim Einsteigen schon in die Menschenmassen (Schulkiddies) quetschten musste, (mit Koffer und Rucksack!) hatte ich keine Möglichkeit an die Automaten zu gelangen.

Ich war froh, als die Tür geschlossen war, da ich noch halb im Ausgang mit meinem Gepäck stand. Vor der nächsten Station, dem Hauptbahnhof, kam dann ein schlechtgelaunter Schaffner zu mir und wollte die Fahrkarte sehen. Ich hatte ja keine und habe ihm die Situation erklärt. Der Schaffner hat nur gebrüllt, dass es ihm scheiß egal sei, warum ich keinen Fahrschein habe! Hätt ich halt nicht Einsteigen sollen, wenn ich eh weiß, dass ich nicht an den Automaten komme. Ausserdem seien die Automaten von der Deutschen Bahn und seine Firma hätte nichts dafür gekonnt, dass diese ausgefallen seinen.

Ich habe ihm dann meine Personalien gegeben und habe dem Unternehmen gerade eine beschwerde Mail geschickt. Kundenfreundlichkeit sieht anders aus!

» AppleFan08 » Beiträge: 521 » Talkpoints: -1,68 » Auszeichnung für 500 Beiträge



So wie du dass schilderst war es auf jeden Fall nicht gerade Kunden freundlich wie er mit dir Umgegangen ist, Aber ob du die Strafe für "Schwarz Fahren" wirklich bezahlen musst ist echt schwer zu entscheiden. Auf der einen Seite hättest du die Möglichkeit im Zug dir eine Fahrkarte zu ziehen auch wenn es schwer gewesen wäre. Aber auf der anderen Seite, wenn ich es mit einem Parkschein vergleiche, hätte man ja auch die Möglichkeit sich in der Nähe eine Parkschein zu holen fals der nächst gelegene mal nicht geht.

Im Endeffekt ist es sicherlich in der Entscheidung des Schaffners, ob du jetzt eine Strafe oder nur die Fahrkarte nachzahlen musst, aber wenn man natürlich dann schon so ein Glück an dem besagten Tag hatte, musst du auch noch so einen misgelaunten Kontrolleur erwischen.

» exfree » Beiträge: 190 » Talkpoints: 12,69 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Letztlich hat der Schaffner recht, denn wenn in der Bahn ein Automat ist, hast du dafür zu sorgen, das du dir eine Fahrkarte kaufst. Von daher kann es der Bahn und dem Schaffner egal sein, wie du zu dem Automaten kommst (auch wenn du dafür über Köpfe gehen müßtest). Der Fehler liegt in dem Fall bei dir.

Sicher, technische Fehler und Pannen passieren immer wieder, aber die Möglichkeit, dir ein Ticket zu kaufen, hättest du gehabt (und das alleine zählt). Weitere äußerliche Faktoren, die das ganze schematisch beeinflussen könnten, zählen leider nicht.

Vielleicht läßt die Bahn mit sich reden, aber ich denke, du wirst das ganze zahlen müssen, denn so wie ich oben geschreiben habe, wird auch jeder Richter argumentieren.

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» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Hallöchen,

genau so ein Problem hatte ich auch schon einmal gehabt. Dies war damals in meiner Schulzeit. Ich kam verheult heim und meine Mutter schrieb sofort einen Beschwerdebrief an die zuständige Stelle per Einschreiben. Ich hätte 40 € bezahlen sollen. Letzendlich wurde das Busgeld zurück genommen und es kam ein Entschuldigungsschreiben des Verbundpartners.

Ich würde dies nicht auf mir sitzen lassen und es mit einem Beschwerdebrief per Einschreiben versuchen, denn so eine E-Mail kann man schnell löschen, so nach dem Motto : Niemals bekommen. Vielleicht hast du das Glück ja auch und sie nehmen das Bußgeld zurück. Sind sicherlich auch 40 € oder ?!

lieben Gruß,
SybeX

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» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Der Fehler liegt doch aber im Prinzip einfach nur an dir und dein einziges Argument dafür, dass du schwarz gefahren bist, ist, dass du keine Lust hattest dich an Schulkindern vorbei zu quetschen. Naja, ich finde, entweder man WILL eine Fahrkarte kaufen und dann kann man Schulkindern auch mal kurz sagen, dass sie zur Seite gehen sollen oder man will eben nicht.

Im Endeffekt hattest du die Möglichkeit, dir eine zu kaufen und hast es nicht gemacht und ich finde zumindest, dass es da überhaupt keiner Diskussion mehr bedarf.

Überleg doch nur mal, was wäre, wenn jeder sagen würde: Also ich konnte heute Fahrkarte kaufen weil mein Arm eingeshlafen ist. Und der Nächste argumentiert damit, dass ein Hund im Weg gelegen hätte und beim Anderen wars dann ein Fahrrad... Das geht doch wirklich nicht.

» Sippschaft » Beiträge: 7575 » Talkpoints: 1,14 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Naja, ich finde, entweder man WILL eine Fahrkarte kaufen und dann kann man Schulkindern auch mal kurz sagen, dass sie zur Seite gehen sollen oder man will eben nicht.

Du warst wohl noch nie in einer wirklich überfüllten Bahn. Ich kann im vorliegenden Fall natürlich nicht beurteilen, wie voll die Bahn wirklich war, aber mir ist es schon öfters an Karneval passiert, dass ich gerade noch so in die Strassenbahn gepasst habe und wirklich nur mit grosser Mühe die Lichtschranke frei gemacht werden konnte damit die Türen überhaupt schliessen und wenn jemand aussteigen wollte mussten erst mal alle raus, weil der sonst nicht durchgepasst hätte.

An Fahrkarte kaufen im Wagen wäre da überhaupt nicht zu denken gewesen, denn um Platz vor dem Automaten zu machen müssen die Leute ja auch erst mal einen Platz haben wohin sie ausweichen können und wenn der nicht vorhanden ist kommt man eben auch nicht an den Automaten. Man kann ja nicht von seinen Mitfahrern erwarten, dass sie Klimmzüge an den Haltestangen machen.

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge


Was letztlich aber eben nach dem Beförderungsbestimmungen der Bahn keinen Unterschied macht, solange die technische Möglichkeit dazu gegeben ist, eine Fahrkarte zu erwerben. Und diese war eindeutig gegeben, auch wenn die Bahn hoffnungslos überfüllt war. Das interessiert die Bahn nicht, denn wie gesagt, du hättest die Fahrkarte kaufen können und hast den Geschäftsbedingungen der Deutschen Bahn mit Benutzung ihres Angebotes zugestimmt.

Jetzt hier zu argumentieren, das es eben menschlich gesehen nicht möglich gewesen wäre, eine Karte zu kaufen, halte ich mal wieder für typisch deutsch. Über alles mögliche philisophieren, aber die Schuld eben nicht bei sich suchen. Wenn ich eine Fahrkarte haben will und diese auch brauche, dann zwänge ich mich durch jeden vollen Zug, ohne wenn und aber. Ich bekomme die Karte, wenn ich will und wenn ich dafür ein paar Schulkinder "zusammenstauchen" würde, das sie mal Platz machen sollen (die Möglichkeit gibt es immer, oder habt ihr fürher nie versucht, wie viele Leute in die alten 6-er Abteile der Deutschen Bahn gepasst haben?).

Von daher, schreibe einen Brief an die Bahn, aber rechne mit einer Absage und damit, das du das Bußgeld zahlen mußt.

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» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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