Kann eine Arztüberweisung ablaufen?

vom 25.11.2008, 01:07 Uhr

Hallo,

Ich habe von meinem Arzt eine Überweisung zu einem Hautarzt bekommen. Das Problem, dass ich habe, ist, dass ich bisher noch keine Zeit für einen Besuch bei dem Spezialisten hatte. Die Überweisung ist nun schon ganze 4 Monate alt. Läuft eine Überweisung ab, wenn man sie nicht im laufendem Quartal benutzt?

Vielen Dank

» AppleFan08 » Beiträge: 521 » Talkpoints: -1,68 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Die Überweisung an sich ist erstmal dafür da, damit du innerhalb eines Quartals nicht mehrmals die Praxisgebühr bezahlen musst. Theoretisch ist es zwar egal wie alt eine Überweisung ist, sobald das Quartal zu Ende ist bewahrt sie dich aber nicht mehr vor erneuter Zahlung der Praxisgebühr. Somit kann eine Überweisung also auch schon nach einem oder zwei Monaten "ablaufen", im Sinne einer Quittung für die Praxisgebühr.

Die Überweisung selbst soll sicherstellen, dass der Besuch dieses Arztes nicht "aus Jux und Dollerei" geschieht, sondern du ein Anrecht auf deine Behandlung bei einem bestimmten Arzttyp (Hautarzt o.ä.) hast. Die Überweisung selbst behält auch nach Ende des Quartals ihre Gültigkeit. Nur musst du eben in jedem Quartal in dem du irgendeinen Arzt aufsuchst auch Praxisgebühr bezahlen.

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» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Hallo zusammen!

Überweißungen sind Quartalgebunden! Sollte das Quartal abgelaufen sein, so ist auch deine Überweißung nicht mehr gültig! Solltest du also zum Beispiel am 25.3 eine Überweißung zum Facharzt von deinem Hausarzt bekommen, aber bei dem Facharzt erst nach dem 31.3 dich melden (aus persönlichen Gründen zum Beispiel). Benötigst du eine neue Überweißung! Dieses gilt übrigens auch für Rezepte!

Gruß
LucaToni

» LucaToni » Beiträge: 593 » Talkpoints: -1,13 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Hallo AppleFan08!

Da ich bei einer Krankenkasse arbeite, kann ich mit Sicherheit sagen, dass meine Vorredner Recht haben.

Überweisungen dienen dazu, dass man die Praxisgebühr in einem Quartal nicht mehrfach zahlen muss, was dazu führt, dass Überweisungen an das jeweilige Quartal gebunden sind, in dem sie ausgestellt wurden. Ist das Quartal bereits abgelaufen, so wie in deinem Fall, dann muss man sich beim Arzt eine neue Überweisung holen oder die Praxisgebühr beim Facharzt bezahlen, sofern man in diesem Quartal noch keinen Arzt besucht hat. Auch Rezepte, egal ob Kassen- oder Privatrezepte, sind quartalsgebunden.

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» XXXGermaineXXX » Beiträge: 797 » Talkpoints: 7,36 » Auszeichnung für 500 Beiträge



LucaToni hat geschrieben:Dieses gilt übrigens auch für Rezepte!

Hallo zusammen,

das stimmt aber nicht, da bin ich mir ganz sicher. Ein Rezept verfällt nicht mit ablauf der Quatals. Rezepte sind unterschiedlich lange gültig, auch über das Quatal hinaus. Hier wird lediglich zwischen Privatrezept und Kassenrezept unterschieden. Das Kassenrezept ist nach Ausstellung noch 28 Tage gültig, ein Privatrezept ist bis zu drei Monaten gültig, außer der Arzt hat ein Vermerk auf das Rezept gemacht. Dies wurde mir sowohl von meiner Apotheke bestätigt, auch kann man das auf diversen Online-Apotheken-Seiten nachlesen (hier mal eine als Beispiel klick, weitere Quellen kann man über zum Beispiel Google finden).

Liebe Grüße von der
Laufmasche

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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