Erste Mal in 5 Jahren zu spät zur Arbeit - Abmahnung!

vom 14.11.2008, 15:47 Uhr

Hallo!

nehmen wir mal an, dass Arbeitnehmer A in einem Betrieb seit 5 Jahren arbeitet und immer pünktlich gewesen ist. Doch letzte Woche hat A das erste mal in 5 Jahren verschlafen, weil sein Wekcer nicht geklingelt hat und er gleich 2 Stunden zu spät aufgestanden ist. Arbeitnehmer A rief sofort in der Firma an und teilte mit, dass er verschlafen hat. Er wurde schon am Telefon vom Vorarbeiter B, dessen Durchwahl A gewählt hat angemotzt, dass er wenn er so eine Arbeitsmoral hat gleich zu Hause bleiben kann.

Arbeitnehmer A fuhr aber trotzdem zur Arbeit und kam somit ca 3 Stunden zu spät zur Arbeit. Er musste sich sofort im Büro melden und der Chef C gab ihm ein Schriftstück und dessen Erhalt musste A auch quittieren. Er bekam schon an dem Tag, wo er das erste mal zu spät kam eine Abmahnung. Das ist auch die erste Abmahnung gewesen und A ärgerte sich sehr. Folgen hat diese Abmahnung ja nur, wenn er noch 2 Abmahnungen in einer gewissen Zeit bekommt und er will deswegen nicht gleich zum Anwalt, weil er keine Arbeitsrechtschutzversicherung hat.

Ist es gerechtfertigt, dass A nach dem ersten zu spät kommen, was zugegebener Weise auch viel war (3 Stunden) schon eine Abmahnung bekommt? A hat nun Angst, dass die Firma ihn jetzt auf dem Kieker hat und er Angst um seinen Job haben muss. Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten und kann die Abmahnung dann zu Nichte gemacht werden oder wird ein Anwalt die Situation auf der Arbeit eher verschlimmern, wenn er sich gegen die Abmahnung wehrt?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Hallo,

also wie lange er schon in dieser Firma arbeitet, ist wohl irrelevant. Eine derartige Verspätung kann durchaus ein Grund für eine Abmahnung sein - wobei hier wohl im Anbetracht aller Tatsachen eher angemessen gewesen wäre, einen halben Tag Urlaub abzuziehen oder eine ähnliche Maßnahme zu ergreifen.

Ob sich ein Anwalt in diesem Falle lohnt wage ich nicht zu beurteilen - aber ich denke, dass man mit einer Abmahnung leben kann und da er ja fünf Jahre anscheinend gute Arbeit geleistet hat ist es nicht zu erwarten, dass er in naher Zukunft nochmal zwei Abmahnungen zu erwarten hat.

LG,H

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» Qn » Beiträge: 1539 » Talkpoints: 7,83 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Hmm, erstmal muss ich sagen das ich das Verhalten des Arbeitsgebers schon für ein wenig überzogen halte, wegen einem Mal zu spät kommen. Wurde er denn nicht angerufen um eventuell in Erfahrung zu bringen ob ihm nichts passiert ist, dann wäre er ja nicht ganz so spät gekommen, den schließlich hätte ihn das Handy aus dem Schlaf gerissen.

Sei es drum, Eine Abmahnung ist eigentlich nur dann gerechtfertigt, wenn es sich um ein steuerbares Verhalten handelt, das dem Arbeitgeber missfällt. Theoretisch also wäre das in dem Fall ja nicht gegeben, den ein nicht klingelnder Wecker ist nicht wirklich steuerbar und in meinen Augen auch durchaus entschuldbar.

Wenn A in der Gewerkschaft ist oder der Betrieb einen Betriebsrat hat, würde ich mich mit einem von beidem in Verbindung setzen und das Gespräch suchen. Den die wissen vllt. auch ein bisschen mehr und können unterstützen ohne Anwalt.

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» aries24 » Beiträge: 1748 » Talkpoints: 9,84 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Zuerst: Für eine Abmahnung oder fristlose Kündigung ist es vollkommen unerheblich wie lange A bereits dort arbeitet.

Ob angemessen oder nicht: Solange der in der Abmahnung genannte Grund tatsächlich bestand und die Abmahnung korrekt erfolgte ist sie rechtens - natürlich kann A dieser immernoch widersprechen, nur ist fraglich ob das Erfolg haben wird.

Und natürlich lag hier steuerbares Verhalten vor - denn das Aufstehen fällt unter dieses! Nicht steuerbar wären Krankheit usw.

Nicht gerechtfertigt wäre die Abmahnung lediglich, wenn es sich um geringfügige Pflichtverstöße handelt, beispielsweise wenn A einmal 5 Minuten zu spät gekommen wäre im ganzen Zeitraum.

Was A jedoch machen könnte: A hat ein Recht eine persönliche Stellungnahme zu der Abmahnung abzugeben und dieses Fehlverhalten zu begründen. Hiervon würde ich an A´s Stelle auf jeden Fall Gebrauch machen. Diese Stellungnahme muss der Abmahnung beigelegt werden.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Hallo.

Ich habe für einen ähnlichen Grund bei der zweitgrößten Fast-Food-Kette Deutschlands eine Abmahnung bekommen. Zum Glück ist es schon 10 Jahre her.

Damals habe ich mich beim Plan vertan, bzw bin heute noch davon überzeugt, daß der Plan nach meiner letzten und vor dieser Schicht geändert wurde. Jedenfalls kam ich 1 Stunde zu spät zur Arbeit, war mir dessen aber nicht einmal bewußt. Ich wurde umgehend ins Büro zitiert, mir wurde eine Abmahnung vorgelegt und ich mußte unterschreiben. Mein Einwand, daß die Schichtänderung nach meiner letzten Anwesenheit am Vortag geändert worden sein muß, wurde abgeschmettert. Wenn ich Probleme damit hätte, könnte ich ja gehen :o

Da sich A seiner Schuld bewußt ist, würde ich es darauf beruhen lassen. Selbst wenn A eine Stellungnahme verfaßt, entspricht sie ja immer noch der Tatsache, daß A verschlafen hat. Vielleicht ist es ja Standart in dieser Firma, daß es in dieser Situation eine Abmahnung gibt. So nach dem Motto: Gleiches Recht für alle.

Gruß,
Merlinda

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» merlinda » Beiträge: 530 » Talkpoints: 0,41 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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