LED Leiste wie Audi zum nachrüsten

vom 12.11.2008, 13:59 Uhr

Hallo,
mein Mann findet diese LED Lichtleisten total gut. So wie Audi sie nun als Tagfahrlicht hat. Bei Ebay gibts ja viele davon. Einige Billigproduktionen aus was weiss ich woher, die nicht Strassenzugelassen sind. Ebenso welche, aus deutscher Produktion mit Strassenzulassung als zusätzliches Tagfahrlicht.

Diese habe ich nun gekauft, und würde gern wissen, ob sich hier schon mal jemand diese " Audi-Leisten" eingebaut hat.

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» Softeis » Beiträge: 2587 » Talkpoints: 5,21 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich bin mir nicht sicher, aber so etwas muss doch sicher vom TüV abgenommen werden, wenn das ganze montiert wird.

Persönlich halte ich von diesen Leisten nichts, Audi hat damit mal wieder zwar ein Erkennungsmerkmal kreiert, was aber total irritierend ist, wenn dir auf einer Straße bei Dämmerung so ein Fahrzeug entgegenkommt und nur die Lichtleiste eingeschaltet hat, weil es "cool" ist. Gefährlich wäre hier meine Antwort, aber der TüV hat das ganze bei Audi genehmigt, also muss man sich im Straßenverkehr damit abfinden.

Gute Qualität hat ihren Preis und sorgt im Regelfall dafür, das die Spezifikationen eingehalten werden, die LEDs "sicher" sind und im gut Abgeschirmt verbaut wurden, so das kein Kurzschluss entstehen kann. Das zumindest von der technischen Seite.

Ein Kumpel von mir hat sich mal eine solche Leiste gekauft, aber ganz ehrlich, diese sah mehr billig als gut/cool aus, irgendwie einfach nur lächerlich. Allerdings, wenn man das ganze richtig gut einbaut und vielleicht ein Auto hat, welches dazu passt, kann es gut aussehen, aber in den meisten Fällen ist das leider nicht der Fall.

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» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Soweit ich weiss müssen solche LED Leisten - wenn sie denn wirklich das E-Zeichen tragen nicht extra bei TÜV vorgestellt werden - da man in der Regel eine Betriebserlaubnis dafür hat. Ob und woher und ob wirklich rechtmässig dieses E-Zeichen auf den LED Leisten ist steht auf einem ganz anderen Blatt! Anders sieht es aus, wenn an bestehenden Scheinwerfern Änderungen vorgenommen werden - z.b. auch der Einbau sogenannter Angel-Eyes - diese werden als Eingriff in die gesetzliche vorgeschriebene Beleuchtungsanlage gewertet und sind somit eintragsungspflichtig!

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» misterinkognito » Beiträge: 231 » Talkpoints: 0,73 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Hallo!

Ich habe einen Bekannten gefragt, der bei der DEKRA arbeitet und er meinte, dass diese Leiste, wenn man sie nachrüstet auch vom TÜV abgenommen werden muss, weil das ein Eingriff in die Verkehrssicherheit ist und wenn die Leiste nciht richtig angebracht ist oder die Lampen zu grell oder sonst was, dann bekommt man die Zulassung nicht. Wenn man sie ein/anbauen lässt muss man danach zum TÜV und muss dieses Zusatzlicht eintragen lassen und wenn was falsch montiert ist, dann muss man es wieder abmachen.

Erkundige dich doch mal genauer danach und frage mal nach. Mein Bekannter meinte, dass diese Leisten, wie sie von Aui serienmäßig angebaut wurden sehr fragtlich sind, was die Verkehrsicherheit angeht. Und die "Nachbauleisten" sind meist viel zu grell im Licht.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Damit bestätigst du meine Meinung, die ich vom TüV Rheinland erhalten habe, die Aussage, das solche Lampen einen Eingriff in die Verkehrssicherheit darstellen, stimmt in der Richtung also. Somit muss nach dem Einbau der TüV das ganze abnehmen und eintragen lassen, erfolgt das nicht und man wird zum Beispiel angehalten von der Polizei und das fällt auf, kann es teuer werden.

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» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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