Arbeitslos - worauf hab ich Anspruch?

vom 11.11.2008, 20:03 Uhr

Vor knapp zwei Wochen ist das passiert, was ich lange befürchtet habe: Ich wurde arbeitslos. Es hat einige Tage gedauert, bis ich diesen Schock überhaupt verdaut hatte. So, und jetzt sitze ich in meiner Bude und weiß nicht einmal, welche Ansprüche ich überhaupt geltend machen kann! In erster Linie ALG, das ist mir schon klar, aber darüber hinaus muss es ja auch noch irgendwelche Leistungen geben, die ich beanspruchen kann, oder?

Alleine die Wohnungsmiete ist schon ein ziemlicher Happen. Mein Auto kann ich nicht hergeben, weil ich es benötige, um wieder Arbeit zu finden. Natürlich bräuchte ich dafür entsprechende finanzielle Zuschüsse.

Kennt jemand eine Website, wo ich einen Überblick über die Leistungen finden kann?

» Windtalker » Beiträge: 2 » Talkpoints: 1,55 »



Die Seite die dir da weiterhelfen wird, ist http://www.arbeitsagentur.de. Aber du musst dich auch schnellstmöglich dort persönlich melden. Denn es gibt Fristen die du einhalten musst. Dort bekommst du auch alle Anträge für ALG I. Weitere Zuschüsse kannst du beantragen für Bewerbungsunterlagen. Pro verschickter Bewerbung bekommst um die 5 Euro erstattet. Musst du aber Nachweise über Kopien, Porto, Fotos und sowas haben.

Solltest du ein Bewerbungsgespräch haben, dann immer vorher zum Amt und Fahrgeldantrag holen. Dann bekommst nämlich auch Geld erstattet. Wenn dir deine Wohnung nun etwas teuer ist, solltest halt noch einen Antrag auf Wohngeld stellen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


In der Regel MUSS man sich, sobald man weiss, das man arbeitslos wird, beim Arbeitsamt melden. Sprich sobald man die Kündigung erhalten hat ( im normalfall hat man ja dann eine Kündisungsfrist) oder wenn man weiss, das der Zeitvertrag ausläuft, 3 Monate bevor der ausläuft. Macht man das nicht und wird arbeitslos, kann das Arbeitsamt die Leistungen kürzen. Also solltest du dich umgehend arbeitslos melden. Rückwirkend werden keine Leistungen gezahlt.

Zu den anderen Punkten. Erstmal steht dir Arbeitslosengeld 1 zu. Bis zu 12 Monaten. Danach folgt in der Regel Arbeitslosengeld 2, sprich Hartz 4. Bewerbungskosten kannst du beim Arbeitsamt geltend machen. Das hat ja Punktedieb schon beschrieben. Sollte dein Arbeitslosengeld unter dem Hartz 4 Satz liegen, kannst du eventuell ergänzende Leistungen bekommen. Ähnliches gilt für Wohngeld.

Zum Auto. Du wirst beim Arbeitsamt gefragt werden, ob du einen Führerschein und ein Auto hast. Wenn du beides bejahst, ist natürlich der Radius in dem du dich bewerben musst, grösser. Aber die Unterhaltung deines Fahrzeuges ist deine Sache. Solltest du solange arbeitslos sein, das du Hartz 4 beziehst, steht dir auch nur ein Auto bis zu einem gewissen Preis zu. Selbiges gilt für deine Wohnung.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



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