Änderungskündigung akzeptieren?

vom 15.10.2008, 03:22 Uhr

Chef B hat A eine Änderungskündigung geschickt und A staunte nicht schlecht drüber, denn A soll nun für das selbe Geld auf einmal 5 Stunden mehr in der Woche arbeiten, natürlich auch noch am selben Arbeitsplatz.

Als schlimm empfind A auch, dass B nicht das Gespräch mit A gesucht hat, sondern einfach die Änderungskündigung per Einschreiben geschickt hat. An dem Tag als diese bei A ankam wurde A vormittags noch von B wegen dem Einsatz für die Firma gelobt und A erklärt, dass A es geschafft habe Ordnung ins Büro zu bringen.

Muss A die Kündigung einfach so hinnehmen?

» Grabi » Beiträge: 4 » Talkpoints: 0,00 »



Eine Änderung kann natürlich nur erfolgen, wenn beide Seiten dem zugestimmt haben, in dem Fall Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber hat dem sozusagen zugestimmt, indem er die Änderungskübndigung vollzogen hat, der Arbeitnehmer kann nun annehmen oder ablehnen.

Im letzteren Falle aber wird der Arbeitgeber wahrscheinlich versuchen, das gesamte Arbeitsverhältnis zu kündigen, da in dem Falle die Kündigung wirksam wird. Allerdings kann der Arbeitnehmer das ganze prüfen und die Rechtmäßigkeit anfechten (Arbeitsrecht - ein Anwalt ist hier immer ratsam). Kurzum, lehnt er ab, wird daraus eine normale Kündigung zu den normalen Kündigungsfristen.

Daher, immer prüfen lassen, ob eien Änderungskündigung wirksam sein kann (hängt von verschiedenen Faktoren im Unternehmen ab). Genauer kann dir das dann ein Anwalt im Arbeitsrecht erklären.

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