Strafe Schwarzfahren bei Verkehrsbetrieben

vom 01.10.2008, 23:15 Uhr

Also ich bin Schüler und da das Schuljahr erst begonnen hat, gibt es natürlich noch keine Freifahrtsscheine. Um aber dennoch kostenfrei zur Schule fahren zu können, hat meine Schule einen Zettel ausgegeben, welche bestätigt, dass ich Schüler bin und damit, bis die Anträge der Freifahrtsscheine ausgegeben werden, gratis fahren darf. Nun, gestern wurde ich kontrolliert und habe dem Herren genau erklärt, wie das mit dem Nachweis funktioniert. Dennoch soll ich eine Strafe von 62 Euro bezahlen, was ja eigentlich unrechtmäßig ist.

Welche Möglichkeiten habe ich? Nutzt ein Einspruch überhaupt etwas? Die Begründung war lediglich, dass ich keinen gültigen Fahrschein (!) habe. Weiß wer weiter?

» Minenfeld » Beiträge: 3 » Talkpoints: 0,00 »



Wie kommen da überhaupt 62€ zustande? Ich dachte ja immer, die "Schwarzfahrgebühr" betrüge 40€?

Ich musste früher immer mit Bus und Zug zur Schule; da wurden die Tickets auch erst am 1. Schultag ausgeteilt (wir mussten die immer am Ende des vorherigen Schuljahres beantragen), an dem man ja auch irgendwie zur Schule kommen musste, aber da hat es nie Probleme gegeben: da reichte es immer vollkommen, dass man auf dem Weg in die Schule ist und dort erst das Schülerticket erhalten würde, wobei am ersten Schultag nur selten kontrolliert wurde. Teils musste man auch noch ein paar Tage warten, weil insbesondere grade das Busunternehmen es schonmal gern versäumt hat, der Schule rechtzeitig die beantragten Tickets zuzuschicken, doch da funktionierte das mit den von der Schule ausgestellten Ticket-Quittungen zum Glück immer einwandfrei.

Es kam aber natürlich vor, dass mal jemand sein Monatsticket vergessen oder am 1. noch nicht vom letzten Monat umgesteckt hatte und dann, weil eben kein offiziell gültiger Fahrausweis mehr, dann des Schwarzfahrens bezichtigt wurde und ein Strafticket ausgestellt bekam. Das war aber in dem Moment hinfällig, in dem man mit seinem Strafticket und dem gültigen Monatsticket beim Bahnschalter antanzte und somit nachwies, dass man dort doch ein gültiges Ticket besaß. Dazu hatte man zwei Wochen Zeit.

Eventuell erhältst du deine echte Fahrkarte ja auch innerhalb dieser Zeit, dass man das so handhaben kann; zahlen würde ich auf gar keinen Fall! Auf dem Zahlungsbescheid müsste doch sicherlich auch eine Telefonnummer vermerkt sein, ruf bei der entsprechenden Stelle an und erkläre die Situation dort nochmals und vor allen Dingen würde ich mich an deiner Stelle auch unbedingt im Schulsekretariat melden, dass dir deren Bescheinigung grad ein wenig Ärger beschert. Ich könnte mir vorstellen, dass die dann auch sofort Kontakt zu den entsprechenden Stellen aufnehmen und die Sache zu klären versuchen, bevor letztlich noch mehr Schüler mit derselben Problematik konfrontiert werden.

» Tanniani » Beiträge: 341 » Talkpoints: -0,87 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Also auch ich bin der Meinung, dass Schwarzfahren 40 Euro kostet. So ist es auf jeden Fall bei uns hier im Süden. Es hängen in jeder Straßenbahn oder in jedem Bus, Plakate, auf welchen davor gewarnt wird schwarz zu fahren, weil man dann 40 Euro bezahlen muss.

Mir ist es noch nie passiert, dass ich keine gültige Fahrkarte dabei hatte. Allerdings wurde ich schon ziemlich oft kontrolliert und ich denke, dass sich dadurch weniger Schwarzfahrer trauen mitzufahren. Also Kontrollen helfen wirklich!

» benija » Beiträge: 278 » Talkpoints: -0,01 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich würde Einspruch einlegen und dir nochmals die Bestätigung deiner Schule holen, dass du umsonst mit dem Bus fahren darfst. Dann solltest du eigentlich auf der sicheren Seite sein.

Bist du jedoch mit der falschen Linie gefahren oder hast irgendwelche Klauseln nicht beachten (z.B.: Du darfst nur zwischen 7 und 15 Uhr umsonst fahren o.ä.) dann würde ein Einspruch auch nichts bringen. Denn dann bist du ohne gültigen Fahrschein gefahren.

» aLive » Beiträge: 12 » Talkpoints: 0,00 »



Hier bei uns in Hamburg ist es so wie Diamante schrieb, wenn du ohne Karte erwischt wirst, aber innerhalb einer gesetzten Frist deine Karte vorlegst, dann musst du die Strafe nicht zahlen. Allerdings wird eine Bearbeitungsgebühr fällig.

Es steht sogar in den Nutzungsbedingungen der Bahn bei uns, wenn man die Monatskarte beantragt, dass man diese nicht immer mit sich führen muß, sie allerdings auf Anfrage vorzeigen können sollte, oder aber dann in einem Fahrkartenbüro vorstellig werden muß, um die Karte dort vorzuzeigen, mit dem Hinweis auf eine Gebühr, die man dann zu zahlen hat.

Ich würde mich da an deiner Stelle noch mal erkundigen, ehe du etwas zahlst, vielleicht können Sie dir auch im Schulbüro schon weiter helfen.

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» akasakura » Beiträge: 2635 » Talkpoints: 1,50 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Auch ich kenne nur die "Strafe" in Höhe von 40,00€ für Erschleichungen von Leistungen. In Berlin ist es so, das man dann 14Tage Zeit hat seinen zum damaligen Zeitpunkt gültigen Fahrausweis vorzulegen, dann zahlt man nur eine Strafe von 7,00€. In welchen Bundesland wohnst du denn das, das dort so teuer ist?

Aber auf deine Frage, ich würde einfach mal dort persönlich vorsprechen, irgendwo muss es ja dort eine Stelle geben und den genau den Sachverhalt klären vielleicht auch noch mal mit einem erneuten Zettel der Schule wo notfalls auch ein Ansprechpartner deiner Schule drauf steht der einen das ganze Bestätigt.

» Sissi1 » Beiträge: 518 » Talkpoints: 9,65 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Also zuerst einmal, ich denke wenn deine Schule dir so einen Zettel zur Regelung gegeben hat dann wird das auch so richtig sein. Und eventuell hast mal wieder einen Schaffner/Kontrolleur erwischt der keine Ahnung hat. Soll ja öfter vorkommen. :)

Also Einspruch einlegen, und auch deiner Direktion Bescheid geben was dir passiert ist. Die sollen dir da mal helfen. Also ich meine die werden ja nicht willkürlich gehandelt haben und euch das so erzählt haben. Da wird es schon eine Absprache mit den Verkehrsbetrieben oder der Landesbehörte oder so geben. Vielleicht bei deinme Einspruch gleich auf diese Vereinbarung hinweisen und eine Bestätigung dieser Regelung durch deine Schuldirektion beilgen.

Ansonsten muss ich einfachmal fragen: Wo fährst du mit dem Bus? Sind die Unterschiede der Verkehrsbetriebe so unterschiedlich? Also ich wohne in Köln, NRW, Kölner Verkehrbetreibe. Ok, ich bin 10 Jahre aus der Schule raus, aber wir hatten nie einen "Freifahrschein". Sondern wir konnten höchstens, und das auch nur bei sozial schwächeren Familien, mit unserem Schülerausweis eine ermäßigte aber ganz normale Monatsmarke kaufen. Die galt aber dafür auch nur auf dem Schulweg und nicht am WE oder nach 17:00 Uhr...und Schwazrfahren kostet bei uns "nur" 40 Euro. Damals 60 Mark...heute halt 40 EUR. Komisch, das ja nicht wenig dieser Unterschiede.

» Jokopi » Beiträge: 144 » Talkpoints: 0,16 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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