Wohneinrichtungen von Jugendamt

vom 23.09.2008, 23:17 Uhr

Ich bin 15 und halt es zuhause langsam nicht mehr aus. Meine Mutter leidet seit Jahren unter Depressionen und kümmert sich nicht um uns Kinder. Mein Vater brüllt nur noch rum und zum Teil sperrt er uns sogar ein. Nun hat eine Freundin für mich das Jugendamt kontaktiert und angeblich gibt es Wohneinrichtungen vom Jugendamt in denen Jugendliche wie ich ein Dach über dem Kopf finden. Hat jemand dazu nähere Informationen.

Wie lang darf man in solchen Einrichtungen bleiben? Ich wollte mein Abitur machen und bis dahin wäre ich ja schon über 18 und somit ist doch nicht mehr das Jugendamt zuständig oder etwa doch?

» Finn » Beiträge: 120 » Talkpoints: 0,35 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich weiß nicht genau, ob ich helfen kann, trotzdem versuch ich Ihnen soweit und soviel wie möglich zu helfen/ zu erzählen. Also zurzeit besuche ich den elften Jahrgang eines Gymnasiums und in meiner Klasse habe ich auch einen Mitschüler, der wohnt mittlerweile auch in einem solchen Jugendwohnheim. Ich erzähl mal nichts über seine Familiensituation, da ich das für nicht gut empfinde , das Privatleben anderer offen darzulegen. Aber ich versuch Ihnen alles mitzuteilen, was mir diese Person über Ihr Problem und seine Lebenssituation zu verdeutlichen.

Zunächst lebt er in diesem sogenannten Jugendwohnheim mit anderen Jugendlichen zusammen. Diese Person, die ich kenne, lebt mit einer anderen jugendlichen zusammen und sie beide müssen für Ordnung und Nahrung sorgen. Ihnen wird wöchentlich ein bestimmter Betrag zur Verfügung gestellt, womit sich Nahrungsmittel besorgen müssen. Außerdem erhalten sie ebenso monatlich ein Taschengeld, welches sie für Schulsachen, Klamotten und Sachen für den Haushalt wie Shampoo, Deodorant und dergleichen sorgen.

Es sollen auch täglich treffen mit anderen Jugendlichen in den gleichen Bedingungen und deren Betrügern geben, in denen man über den Tag redet, eben darüber was man gemacht hat. Bei meinem Mitschüler gibt es TV und ein PC für alle Betroffenen, die aber nur in bestimmten Uhrzeiten für diese zur Verfügung stehen. Daher wird oft um diese Mittel gestritten. Die Betreuer werden als Erziehungsberechtigte wahrgenommen und die Person muss immer Bestätigungen von den Lehrern den Betreuern geben, falls eine Schulstunde zum Beispiel ausfällt.

Soweit ich weiß, meinte mein Mitschüler, dass solange er noch zur Schule geht er dort wohnen bleiben dürfte und deren Leistungen in Anspruch nehmen darf. Mein Klassenkamerad wird dieses Jahr 18 und wird also mit großer Wahrscheinlichkeit 2011 sein Abitur machen.

Falls weitere Fragen entstehen, könnte ich meinen Mitschüler bitten , mir zu helfen, Ihnen diese zu beantworten.

» lalilu » Beiträge: 10 » Talkpoints: 0,00 »


Ich arbeite in einer solchen Einrichtung für Jugendliche, und werde dir mal etwas dazu erzählen.

Es gibt verschiedene Einrichtungen, wie zum Beispiel:

Betreutes Wohnen, da wohnst du dann entweder alleine, was ich aber aufgrund deines Alters von 15 Jahren hier mal ausschließe, oder aber mit mehreren Jugendlichen wie in einer WG, wo dann auch die Betreuer wohnen. Bei uns gibt es dann die Unterschiede, das man entweder jedes Wochenende nach Hause fährt, oder aber für immer in der Gruppe ist, und dann gar nicht, oder nur sehr selten nach Hause fährt.

Diese Einrichtungen kosten sehr viel Geld im Monat, das heißt, wenn deine Eltern genug verdienen, müssen sie sich an den Kosten beteiligen. Natürlich gibt es dort auch sehr viele Regeln, jeder muss nach einem Plan im Haushalt helfen, Tisch decken, sauber machen etc. Die Höhe des Taschengeldes wird vom Jugendamt bestimmt, je nach Alter. Es werden auch viele Sachen zur Freizeitgestaltung gemacht, wie Sport, Schwimmen, Freizeitpark, gemeinsame Urlaube, etc.

Die Dauer der Maßnahme hängt immer davon ab, was das Ziel ist. Es kann sein, das das Ziel deiner Maßnahme wäre, das du wieder nach einiger Zeit nach Hause kannst, weil du und deine Eltern es wollen. Da wird dann mit deinen Eltern geredet, evt eine Therapie vorgeschlagen, sodass du und deine Eltern lernen, wie man es in Zukunft besser machen kann. Bei uns in der Gruppe dauert so eine Maßnahme im längsten Fall 2 Jahre. das ist aber von Fall zu Fall unterschiedlich, mache Kinder gehen nach ein paar Monaten wieder zurück nach Hause, einige kommen nach ein paar Wochen in eine andere Gruppe, und viele von den älteren Kindern gehen danach in ein betreutes Wohnen. Es ist aber nicht so, das wenn du jetzt in irgendeine Gruppe kommen würdest, die Maßnahme mit deinem 18. Lebensjahr endet, keine Sorge.

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» pepsi77 » Beiträge: 1629 » Talkpoints: 9,09 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich selbst war vor 3 Jahren auch in einer Jugend WG. Ich fand es dort nicht so gut aber das lag wohl viel mehr daran das ich andere Sachen im Kopf hatte als zuhause oder in einer Jugend WG zu schlafen, denn dort gab es Regeln, die ich mit mir nicht vereinbaren konnte.

Aber da ich annehme das es dir eher darum geht zuhause raus zu können hast du die Möglichkeit in eine Jugend WG zu ziehen bzw. zu kommen. Dies ist eigentlich relativ simpel. Wenn du dich dazu fest entschlossen hast, dann gehe zum Jugendamt und rede mit denen, die laden dann dich und deine Eltern zum Gespräch ein, wo alles geklärt wird, denn es geht ja auch um Geld. Wenn deine Eltern Arbeiten gehen müssen sie unter Umständen den Aufenthalt bezahlen in der Jugend WG und das Kindergeld bekommt die Jugend WG bzw. einen Teil der festgelegt wird den bekommst du als Taschengeld.

In welchen Bundesland wohnst du denn? Wenn du magst und Interesse hast schreibe mir hier eine Mail, denn bin ich dir gerne behilflich. Denn ich denke das müssen wir hier nicht im Forum klären weil es bestimmt nicht für alle bestimmt ist.

Ansonsten wünsche Ich, Dir natürlich weiterhin ganz viel Kraft das du das alles überstehst und es dir nicht soviel Stress bereitet.

» Sissi1 » Beiträge: 518 » Talkpoints: 9,65 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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