Muss ich einen Babysitter auf 400 Euro Basis anmelden?

vom 21.09.2008, 02:12 Uhr

Ich bräuchte mal Experten in Sachen Arbeitsrecht. Ich brauche für etwa dreimal die Woche abends einen Babysitter - die Betreuungszeiten variieren allerdings auch mal von Woche zu Woche. Nun habe ich auch eine sehr liebe Schülerin gefunden, die sich als Babysitterin eignen würde. Sie will 5 Euro auf die Stunde.

Ist das illegal wenn ich ihr das Geld einfach bar gebe ohne sie irgendwo anzumelden? Oder muss ich das ganze als 400-Euro-Job laufen lassen? Eine gewerbliche Tätigkeit als Babysitter möchte das Mädchen nicht, was ja auch verständlich ist. Könnt ihr mir weiterhelfen? Muss ich die Arbeit nun angeben, ist es Schwarzarbeit wenn ich sie nicht anmelde oder zählt Babysitting noch als Nachbarschaftshilfe?

» Lexington » Beiträge: 123 » Talkpoints: -0,02 » Auszeichnung für 100 Beiträge



An deiner Stelle würde ich sie anmelden, weil ihr dann beide auf der sicheren Seite seid und es auch legal ist, wenn sie bei euch arbeitet. Dazu musst du nur auf Nebenjobzentrale und alles eingeben und dann ist sie legal angemeldet und alles ist in Ordnung. Das müsste man beispielsweise auch machen, wenn man eine Putzfrau nimmt.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Ich würde sie ehrlich gesagt anmelden. Wobei ich aber nicht sicher bin, wie die Rechtslage aussieht. Ich meine, wann muss man sich als (selbstständiger) Jobber registrieren lassen und wann wird man als Arbeitnehmer angemeldet?

Denn bei privater Nachhilfe ist das meine ich so, dass man sich als selbstständig melden muss und nicht angemeldet wird. Ob man da die Wahl hat oder das vorgeschrieben ist als Babysitter, weiß ich gar nicht. Vielleicht kommt es auch darauf an, ob man einen oder mehrere Babysitter-Jobs hat?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Natürlich musst du den Babysitter anmelden, sonst verstößt du hier gleich gegen mehrere Gesetze. Du begehst Steuerhinterziehung und machst dich der Schwarzarbeit strafbar. Auch ist der Babysitter nicht versichert, sollte einmal etwas passieren.

Wenn dann in der Ausübung der Pflicht etwas passiert wirst du deines Lebens nicht mehr froh. Dan kommt nämlich die Berufsgenossenschaft auf dich zu und fordert sämtliche Kosten die durch Behandlung usw. entstehen von dir zurück. Da kann man ganz schnell für den Rest des Lebens in den Schulden stecken.

» Bassaufdreher » Beiträge: 393 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Also ihr habt drei Möglichkeiten das Ganze zu regeln. Die sinnvollste und wirtschaftlich beste Lösung ist, sie meldet ein Kleingewerbe an und arbeitet auf eigene Rechnung für dich. Die Zweite ist ihr meldet sie als 400€ Kraft bei euch an, wird gerne genommen, hat aber zu viele Nachteile im Vergleich zu Version 1. Die Dritte ist ihr findet einen Träger bei dem sie sich anstellen lässt. Zum Beispiel AWO aber auch Krankenkasse oder Jugendamt. Dies ist der komplizierteste Weg und es müssen auch einige Dinge beachtet werden.

» Kamilentee » Beiträge: 460 » Talkpoints: 14,20 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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